Energiepreis-Protest > Stadtwerke Erfurt
widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
dreahumpel:
ui,ui,das Medium scheint mißverständlich zu sein wenn man (ich ) ein wenig ungeübt ist.
mein letzter Beitrag in Langform:" ich kämpfe erst mal selber" und der Teufel soll meinen Kampfeswillen unterstreichen. bitte um Nachsicht. Zur Sicherheit jetzt mal keinen smilie.[/b]
Cremer:
@dreahumpel,
was heißt, dass Ihnen konkret die Sperre angekündigt wurde?
Datum? Fristenzeitraum?
Wie lautet denn der Vertrag für die Werkstatt? Auf "Firma ..." oder auf "Herr..."
Ist eigentlich egal :wink:
AKW NEE:
@ cremer
Sie schreiben:
--- Zitat ---Wie lautet denn der Vertrag für die Werkstatt? Auf "Firma ..." oder auf "Herr..."
Ist eigentlich egal
--- Ende Zitat ---
Ist wirklich egal. Als Anrede für Firmenkunden ist beides möglich. Wenn es aber egal ist, brauche ich es nicht zu schreiben. Bei Hilfesuchenden, die in der Sache noch unsicher sind, trägt dies nur zur Verunsicherung bei.
@dreahumpel
Wenn Ihnen ein konkreter Termin für die Sperrung genannt wurde ist die Sache sehr ernst und Sie sollten sich einen Anwalt suchen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie diese in der Sache bemühen.
Wenn kein Termin genannt wurde ist es nur ernst und wohl ein Einschüchterungsversuch, dem Sie mit einem Hausverbot und dem hinterlegen einer Schutzschrift begegnen können. Menschen, die ganz sicher gehen wollen, schalten auch hier schon einen Anwalt ein.
Gruß
dreahumpel:
Hallo zusammen;
nach meinen Recherchen auf Grundlage der Tipps aus dem Forum bin ich wohl normaler Tarifkunde auch mit meiner Einmannwerkstatt. Habe nie einen Vertrag unterschrieben, obwohl das in der " Vertragsbestätigung" vom Jahr 2000 recht schwammig formuliert wurde.
Übrigens bin ich in Erfurt der Einzige laut Aussage des Verbraucherschutzes, dem bisher eine Konkrete Sperre mit Datum angedroht wurde. Da ich in dem Falle Für den Verbraucherschutz keine Privatperson bin, können sie auch nicht tätig werden. Privater Rechtsschutz greift auch nicht und deshalb vermute ich, das mich die Stadtwerke rausgepickt haben, die sind ja auch nicht dumm.
Habe ein Schreiben hingeschickt und Rücknahme der Sperre verlangt sowie Hausverbot erteilt. Gleichzeitig die Schutzschrift ans Amtsgericht wegen der möglichen Beantragung einer einstweiligen Verfügung seitens der Stadtwerke.
Frist habe ich bis zum 22.Februar gestellt. Das Wirtschaftsministerium habe ich auch Informiert. Sollte ich Ende nächster Woche keine Reaktion haben,muß ich weiter sehen. Gruß Dreahumpel
Cremer:
@AKW NEE,
hatte dies ja mit Augenzwinkern geschrieben.
Es wird doch auf die Formulierung der Verbraucheradresse drauf ankommen, siehe Verbraucherschutz, die sich ggf. verweigern.
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