Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrandrohung oder nicht?  (Gelesen 13506 mal)

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Offline Rob

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Sperrandrohung oder nicht?
« am: 14. Februar 2007, 16:16:58 »
Hallo zusammen,
nun ist es soweit, nach Einspruch und Kürzung kam die erste Mahnung. Es wurden der gekürzte Betrag aus der Abschlußrechnung `06 und die gekürzte Abschlagszahlung  Jan `07 einfach zusammenaddiert und unter dem Datum der Abschlußrechnung angemahnt.  :shock:

Frage 1: Darf man beides einfach in einen "Topf" werfen? Meiner Meinung nach sind es doch getrennte Dinge, Abschlußrechnung 2006 und erste Abschlagszahlung 2007. :roll:

Frage 2: handelt es sich hiebei um eine konkrete Sperrandrohung:
"...bis spätestens 27.02.2007..." "Gleichen Sie unsere Forderung bis zum genannten Termin nicht aus, werden wir von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die Versorgung einstellen. Für Schäden aus dieser Maßnahme übernehmen wir keine Haftung." :roll:  Es wird ja direkt auf den "genannten Termin" verwiesen.
Wenn ja, wie gehe ich vor: erstmal versuchen den Versorger zur Rücknahme zu bewegen oder gleich zum Amtsgericht?

Ein Hausverbot würde nichts nützen, da wir der hinterste Verbraucher in einer Sackgasse sind und man uns bestimmt die Leitung vor dem Grundstück zumachen könnte.

Delikater Weise ist den Stadtwerken ein Fehler in der Rechnung unterlaufen :lol: : Der Brennwert wurde zum 1.1.2007 von
10,88kWh/m³(2006) auf 10,71kWh/m³ geändert. Die Jahresabrechnung 2006 wurde aber mit 10,71kWh/m³ (Wert 2007) berrechnet. Dies würde doch heißen, dass alle Rechnungen falsch sind. Scheinbar hats aber noch keiner gemerkt.
Sollte ich das erstmal für mich behalten?

Schönen Tag noch und danke für die kommenden Tipps,
der Rob

Offline AKW NEE

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #1 am: 14. Februar 2007, 18:59:15 »
Ich halte es nicht für eine konkrete Sperrandrohung!

Wenn auf der Internet Seite von "www.energienetzt.de" unter "Service" der Punkt "Gaspreis-runter" geöffnet wird, erscheint eine Seite, auf der
"Man droht Ihnen mit Einstellung der Versorgung,
diesen anklicken und wie beschrieben vorgehen. Spätestens wenn der Versorger mit einem konkretem Datum droht einen Anwalt aufsuchen.
 Gruß

Offline DieAdmin

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #2 am: 14. Februar 2007, 20:09:21 »
@Rob,

ich würde das schon als konkrete Sperrandrohung ansehen.

Hier das Link: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/

Ist aber ein netter Versorger, der sowas liebes zum Valentinstag verschickt. :shock:

Offline eislud

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #3 am: 14. Februar 2007, 21:29:19 »
@Rob

Zu Frage 1:
Es besteht regelmäßig ein Aufrechnungsverbot, deshalb sollten hier die beiden Abrechnungsperioden nicht in den selben Topf geworfen werden können.
Vielleicht mal noch hier schauen:
Grundsätzliches: Stadtwerke verrechnen  Aussenstände mit Abschlagszahlungen
Beispiel für Schreiben an den Versorger: Stadtwerke München

Zu Frage 2:
Ich würde es auch eher als konkrete Sperrandrohung sehen.
Vielleicht auch ergänzend noch hier vorbeischauen:
Versorger beruft sich auf §30 AVBGasV und §17 GVV

Gruss eislud

Offline Cremer

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #4 am: 14. Februar 2007, 22:57:31 »
@Rob,

zum Thema Hausverbot

Wenn Sie dieses schriftlich aussprechen gehören alle Teile dazu, welche Ihre Wohnung betrifft.

Zusätzlich können Sie noch erwähnen, dass hierunter auch die Zuleitung zu  verstehen ist.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Rob

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #5 am: 15. Februar 2007, 08:20:19 »
Hallo Herr Cremer,
erstmal Danke für die Antworten (an alle)!
Zum Hausverbot: Wir sind wie gesagt, das letzte Haus am Strang. Wir wurden erst 2004 ans Gasnetzt "angeklemmt", d.h. es wurde vom Zuleitungstrang auf öffentlicher Straße eine Zuleitung zu unserem Privatgrund gelegt. Technisch wird es möglich sein, die Zuleitung auf der Straße zu unterbrechen, ohne unseren Grund zu betreten, bzw. andere Kunden zu beeinträchtigen :( ... . Dies ist der Preis für eine ruhige und abgelegene Wohnlage.
Ich denke ich folge meiner (subjektive) Auffassung, dass es sich um eine konkrete Sperrandrohung handelt (es wird ja ein (direktes indirektes 8) Datum genannt) und werde den Stadtwerken eine Frist setzen, die Sperrandrohung schriftlich zurückzunehmen, bzw. mir schriftlich mitzuteilen, dass es sich nicht um eine konkrete Sperrandrohung handelt.

Ich halte euch auf dem Laufenden,
schönen Tag noch,
der Rob

Offline AKW NEE

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #6 am: 15. Februar 2007, 17:04:39 »
Nach meiner Meinung handelt es sich hier um das Zahlungsziel. Und nicht um einen konkreten Termin für die Sperre. Es schadet aber nicht dem Versorger hier vorzeitig auf die Finger zu klopfen.

Ein kurzer Erfolgsbericht wäre schön.
Gruß

Offline Rob

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #7 am: 15. Februar 2007, 17:23:05 »
Hallo,
habe gerade mit dem Kundencenter telefoniert (die sollten es doch wissen, was sie meinen :) ) und siehe da: es ist eine
konkrete Sperrandrohung!
:shock:
Jedoch sagte die nette Dame, die Mahnungen kommen aus der Buchhaltung, und "das mit den Einsprüchen macht der Chef selbst" :lol:
Ich schreibe im mal eine nette mail, dass er sich bis Montag drum kümmern soll, ansonsten kriegt er es per Einschreiben mit Fristsetzung.
Ich weise ihn auch auf das Aufrechnungsverbot hin. Aber nicht auf den falschen Brennwert, denn da kann man ja immernoch die Rechnung anfechten :wink: .
Aber das mit dem Angstmachen klappt ganz gut, denn ich musste meiner Frau die Sache jetzt mal richtig erklären.
Werde Euch auf dem Laufenden halten,
schönen Abend noch,
der Rob

Offline taxman

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #8 am: 16. Februar 2007, 09:21:09 »
Zitat von: \"Rob\"
Aber das mit dem Angstmachen klappt ganz gut, denn ich musste meiner Frau die Sache jetzt mal richtig erklären.


Kann ich nachvollziehen !!!!
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Mona

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #9 am: 19. Februar 2007, 10:47:32 »
soweit ich weiss, sind solche ähnlichen schreiben bei der stadtwerke münchen auch rausgegangen (sperrandrohungen ohne genauem datum).

es wurden dann beschwerden an die kartellbehörde oder so geschickt.

hier mal der tread:
Stadtwerke München



einfach mal reinschauen

ach ja, die netten damen im kundencenter sind meines wissens nicht allwissend, auch wenn sie den eindruck vermitteln solln.
oft werden solche leute in kurzen schulungen für die grobe materie eingelernt. wenn es dann was spezielles wird, wird das dann weitergegeben.
solche sachen am besten immer schriftlich.



gruß
mona

Offline Rob

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #10 am: 19. Februar 2007, 13:20:46 »
Hallo,
es gibt Neuigkeiten. Folgende mail habe ich soeben erhalten:


"Sehr geehrter Herr XXX",

wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Schreiben vom 07.02.07 sowie der
nachstehenden eMail.

Die angekündigte Sperrandrohung haben wir auf Grund der ungewissen
Rechtslage vorläufig erst einmal ausgesetzt. Wir wollen zunächst die
Urteilsverkündung vom BGH am 14.03.2007 abwarten, bevor über die weitere
Vorgehensweise in unserem Hause entschieden wird.

Eine Antwort auf Ihr Widerspruchsschreiben erhalten Sie in den nächsten
Tagen.


Mit freundlichen Grüßen ...."



Immerhin habe sie sich innerhalb der per mail gesetzten Frist gemeldet. Ich wollte gerade zur Post und per Einschreiben... .

Bedeutet "ausgesetzt", dass sie sich dann nochmals melden, oder ohne Vorwarnung weitermachen?
Denke die Verfügung vom Amtsgericht kann ich mir nun sparen, oder wie seht ihr das?
Noch eine Frage: Ist eine Mahnung eine Mahnung, auch wenn diese nicht unterschrieben ist? Diese Antwort konnte ich trotz langer Suche nirgends finden (@karamba, @evitel2004  :wink: ).
Der Rest hat sich dann durch die fleissigen Suche doch erklärt  :D

Da fängt die Woche doch schon gut an  :lol: ,

Tschau, der Rob

Offline RR-E-ft

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #11 am: 19. Februar 2007, 13:51:03 »
@Rob

Wegen einer unberechtigten Sperrandrohung sollte man sich mit einem "Aussetzen" nicht zufrieden geben, sondern eine Rücknahme verlangen.

Immerhin besteht eine Widerholungsgefahr und wie ersichtlich, verspüren Sie bisher keine Rechtssicherheit.

Ohne ausdrückliche schriftliche  Rücknahme kann deshalb Rechtssicherheit für die Zukunft, woran ein berechtigtes Interesse besteht, nur über ein gerichtliches Verfahren hergestellt werden.

Offline Kampfzwerg

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #12 am: 25. Februar 2007, 12:47:37 »
Zitat von: \"taxman\"
Zitat von: \"Rob\"
Aber das mit dem Angstmachen klappt ganz gut, denn ich musste meiner Frau die Sache jetzt mal richtig erklären.

Kann ich nachvollziehen !!!!


@Rob @Taxman

  :lol:  :lol: und?
ist Euch die Erklärung genauso gut gelungen wie die Angstmache des Versorgers? :wink:

Offline Rob

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #13 am: 25. Februar 2007, 18:53:14 »
@ Fricke
Danke für den Tipp, habe nun doch noch eine Frist zur Rücknahme gesetzt, läuft am 27.2. ab, mal sehen was sie dann sagen, oder was sie nicht sagen.

@Kampfzwerg
Solche sachlichen Erklärungen einer leidenschaftlichen Frau vernünftig rüberzubringen ist nicht leicht. Wir habe uns darauf geeinigt, dass ich weiß was ich mache, ansonsten zahle ich beim nächsten mal
das Essen :P  

Wäre auch zu blöd, wenn die Bude kalt bleibt, mit einem 8 Monate alten Buben...
Aber unser Hund ist seeeeeehr groß :shock:  und wärmt auch gut. So ein Hund ist auch gut gegen unbefugtes (oder auch befugtes, aber unerwartetes) Betreten des Grundstücks... :lol:

Schönen Abend noch,
der Rob

Offline Kampfzwerg

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Sperrandrohung oder nicht?
« Antwort #14 am: 25. Februar 2007, 19:43:23 »
Zitat von: \"Rob\"

@Kampfzwerg
Solche sachlichen Erklärungen einer leidenschaftlichen Frau vernünftig rüberzubringen ist nicht leicht. Wir habe uns darauf geeinigt, dass ich weiß was ich mache, ansonsten zahle ich beim nächsten mal
das Essen :P  

Ahja, Soso, hhhmmm, kleiner Chauvi :lol: und zwar schallend :lol:

Mit anderen Worten: sie ist absolut nicht überzeugt, vertraut Ihnen aber voll und ganz

 :wink:  :wink: :wink:

 

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