Nicht nur in Ingolstadt, auch in Bochum hat man Luft in den aufgeblasenen Strompreisen erkannt:
http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.politik.volltext.php?kennung=on2wrPOLWelNational39120&zulieferer=wr&kategorie=POL&rubrik=Welt®ion=National&auftritt=WR&dbserver=1Nun wird auch offenbar, wie Stromversorger bei erteilter Stromtarifgenehmigung von ihrem
Ermessen Gebrauch machen, ob und wann sie den sich aus der Genehmigung ergebenden Rahmen für höchstzulässigen Preise gem. § 12 BTOElt ausschöpfen:
"Seit Dezember ist der Dortmunder Versorger DEW21 im Besitz einer genehmigten Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2007. Bislang wurde diese Genehmigung nicht genutzt, und dabei wird es nach Angaben des Unternehmens vorerst auch bleiben. Der Vorgang lag zeitlich vor dem EON-Coup - "doch jetzt passt er gut in die Zeit", heißt es in Dortmund."Wohl ein Fall des § 12 Abs. 5 BTOElt.
Wegen dieses bestehenden Ermessens findet immer auch eine Billigkeitskontrolle solcher Strompreise nach § 315 BGB statt.