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Autor Thema: Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle  (Gelesen 10023 mal)

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Offline Schöfthaler

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« am: 22. Januar 2007, 22:05:29 »
@Fricke:
Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)
(Topthema Wichtig: Billigkeitskontrolle von Gaspreisen)
Ihr Beitrag von heute (verfasst am: Mo Jan 22, 2007 16):
Zitat
Eine unbillige Gaspreisgestaltung lässt sich nachweisen über den Abstand der steuer- und abgabenbereinigten Haushaltspreise zu den vom BAFA monatlich veröffentlichten durchschnittlichen Erdgasimportpreisen. Jeder Verbraucher ist in die Lage versetzt, dies selbst zu prüfen. Es ist einfacher, als man denkt.
Interessanter Ansatz zur Plausibilisierung von aktuellen Gaspreis-Unbilligkeiten!

Mit Absolutpreisen pro kWh muss man allerdings (wie auch mit dem vom BdE abgeschätzten angemessenen Gaspreises von 3,83c/kWh auf Seite 1543) vorsichtig umgehen - und genau deshalb ist Ihre Vorgehensweise alles andere als einfach:

Welchen Haushaltspreis lege ich im konkreten Fall zugrunde?

Der Endkundenpreis teilt sich in einen Grundpreis (pro Jahr) und einen Arbeitspreis (pro kWh) auf. Je höher der jährliche Verbrauch, desto günstiger wird der Energieeinheit-bezogene Durchschnittspreis. Somit kann die Angabe zu einem "angemessenen Gaspreis" pro kWh immer nur eine grobe Orientierung bleiben.

Der Arbeitspreis beträgt in unserem lokalen Falle z.B. brutto 9,50c/kWh für Kleinstverbraucher und 5,91c/kWh für Mehrfamilienhäuser. Entsprechend umgekehrt verhält es sich mit den Grundpreisen. Die Verbrauchsstufenübergänge sind stetig, d.h. bei einem Verbrauch exakt auf der Tarifstufengrenze spielt es keine Rolle, ob man mit der höheren oder der niedrigeren Stufe abrechnet (Grundpreise und Arbeitspreise sind entsprechend aneinander angepasst).

Ein Kleinstverbraucher wird durch Absolutangaben zum "angemessenen Gaspreis" in die Irre geführt - er zahlt einen sehr geringen Grundpreis und würde seine Rechnung beim Ansatz von brutto 3,83c/kWh weit mehr als halbieren. Für den Großverbraucher hingegen ergäbe sich "nur" eine Differenz von ca. 30%.

Wenn ich nun den Abstand des Haushaltskundenpreis vom Erdgasimportpreis bilden möchte, muss ich das Gesamtgefüge (inkl. Grundpreis) über Jahre hinweg kennen und mitbewerten und darf nicht einfach den Arbeitspreis "meiner" Tarifstufe zugrundelegen.

Ganz so einfach, wie Sie das darstellen, ist es für den Normalverbraucher eben doch nicht. Aber sicherlich können Sie uns wie in vielen Ihrer geschätzten Beiträgen zu anderen Theman auch hier helfen.
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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #1 am: 22. Januar 2007, 22:35:17 »
@Schöfthaler

Nehmen Sie den in der BT- Drs. genannten Abnahmefall:

Zitat

In einem Schaubild III.10 auf Seite 23 der o.g. BT- Drs. ist dargestellt, dass der Abstand des Haushaltskundenpreises mit 23.260 kWh/ Jahr (ohne Steuern) in ct/ kWh von Januar 1998 bis Juli 2002 zum durchschnittlichen Grenzübergangspreis des BAFA in ct/ kWh annähernd konstant war.


Im Übrigen ist es möglicherweise relativ egal:

Hat sich der Grundpreis nicht geändert, kann ggf. vereinfachend unmittelbar die Erhöhung der Arbeitspreise der Erhöhung der Erdgasimportpreise in selber Frist gegenübergestellt werden.

Zumeist wurden die Arbeitspreise gegenüber allen HuK- Kunden linear erhöht, so dass auch dies oft keinen Unterschied macht.

Entscheidend ist, dass sich der Abstand- in welchem konkreten Abnahmefall auch immer - grundsätzlich nicht vergrößert haben darf, ohne dass es zu einer Gewinnerhöhung in der Lieferkette ab deutscher Grenze bis zum  Verbraucher kam.

Kam es zu einer Vergrößerung des Abstandes, hätte dies dem Gasversorgungsunternehmen, welches die Letztverbraucher beliefert, auffallen müssen und es hätte zur Meidung eines möglicherweise kartellrechtswidrigen kollusiven Zusammenwirkens gegenüber dem Vorlieferanten sofort gegensteuern müssen.


Dies gilt umso mehr, wo der Vorlieferant auch selbst der Importeur ist.

Schließlich wurden die Gaspreiserhöhungen häufig mit den infolge einer Ölpreisbindung gestiegenen Erdgasimportpreisen begründet, insbesondere vom Branchenverband BGW Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft und dessen Geschäftsführer Herr Martin Weyand. Der Mann muss es wissen:

Gas wird 2006 noch teurer  
18.12.2005 - Berlin (dpa) - Die Verbraucher in Deutschland müssen Anfang 2006 mit weiter steigenden Gaspreisen rechnen.

Um weitere Tarifanhebungen werde man nicht umhin kommen, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, Martin Weyand, dem «Tagesspiegel». Der Importpreis für Erdgas sei von Januar 2004 bis Oktober 2005 um 60 Prozent gestiegen. Diese Kosten müssten an die Verbraucher weitergegeben werden. Weil sich der Gaspreis am Ölpreis orientiert, sei mit keiner Entspannung zu rechnen.



Die oft beschworene Ölpreisbindung aufgrund der langfristigen Importverträge zwischen den Förderländern und den Importeuren wird nämlich im durchschnittlichen Erdgasimportpreis bereits vollständig abgebildet, so dass diese Ölpreisbindung keinen weitergehenden Anstieg bei den Kosten als den der durchschnittlichen Erdgasimportpreise rechtfertigen kann.


Die Erdgasimportpreise bewegen sich überhaupt nur wegen dieser Ölpreisbindung, ohne dass es darauf ankäme, an welche Ölsorten etc. dabei konkret wie gekoppelt wäre.

Wer eine Vergrößerung des Abstandes seit 2003 feststellt, wende sich mit einer detaillierten Aufstellung und Begründung wegen des möglichen Verdachts eines kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauchs ggf. sogleich an die zuständige Kartellbehörde, so dass diese den Vorgang aufgreifen und weiter durchleuchten kann.

Insoweit bedarf es auch einer Sensibilierung und eines Drucks auf die Kartellbehörden, die m. E. wohl oft genug noch einen falschen Ansatz wählen.

Gottlob reicht es, dass der Verbraucher die Unbilligkeit aufzeigen kann.

Einen billigen Preis kann er selbst nicht bestimmen. Er ist also nicht in der Lage, zu bestimmen, wie groß der Abstand nur sein dürfte.

Der Abstand  darf sich nur eben über die Zeit im konkreten Abnahmefall nicht vergrößert haben, schon gar nicht so gravierend wie im Beispielsfall.

Wie man sieht, bin ich der absoluten Auffassung, dass man als Verbraucher selbst einen der Billigkeit entsprechenden Preis  nicht abschätzen und ermitteln kann.

Wo dies jemand behauptet hat, habe ich dies immer wieder deutlich kritisiert. Ich teile deshalb auch nicht die Auffassung, ein bestimmter mehr oder minder aus der Luft gegriffene Preis sei der für allezeit und an jedem Ort angemessene und billige Preis.

Eine unbillige Preisgestaltung lässt sich indes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicher nachweisen.

Nochmals ganz deutlich:

Wenn sich der Abstand nicht vergrößert hat, bedeutet dies nicht, dass der Preis dann der Billigkeit entspricht, weil der Abstand um ein nicht ermittelbares Maß immer noch zu groß sein kann. Schließlich hatte sich der frühere (realtiv konstante) Abstand unter Monopolbedingungen gebildet.


Es spricht eben nichts dafür, dass die früheren Preise der Billigkeit entsprachen, das heißt den fiktiven Preisen entsprachen, die sich in einem wirksamen Wettbewerb als Marktpreis gebildet hätten (vgl. OLG Dresden).

Offline Schöfthaler

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #2 am: 23. Januar 2007, 22:59:34 »
Die Erdgasimportpreise sind an die Ölpreisentwicklung gekoppelt. Zu dieser Kopplung kann man stehen wie man will. Sollte man diese Kopplung anerkennen, dann sollten sich die Haushaltspreise für Erdgas netto tatsächlich nur wie von Ihnen dargelegt um den Absolutbetrag der Importpreisanpassung verändern.

Nun hat sich die Gaswirtschaft in frühen Jahren aber wohl offenbar einen tollen Schachzug überlegt:
Sie gibt nicht nur diese Importpreisanpassung in c/kWh weiter, sondern sie steigert zunächst mal den Importpreis um die diversen Handelsspannen und Gewinne der gesamten Gasverteilungs-Handelskette und um Netzkosten, Abgaben, etc. bis zu den Lieferanten der Stadtwerke und wendet dann (privatwirtschaftlich vereinbart) im letzten Schritt zur Ermittlung des Gasbezugspreis unserer lokalen Versorger auf den deutlich höheren Handelspreis eine HEL-Kopplungsformel an - das führt notwendigerweise zu deutlich höheren Gaspreisanhebungen in c/kWh als es noch beim Handel an der Grenze der Fall ist.

Die RheinEnergie AG beispielsweise erklärt dies auf ihrer Seite http://www.rheinenergie.com/lang/de/produkte/gas/faq.php so:
Zitat
Welchen Einfluss hat der „Grenzübergangspreis“ oder Importpreis auf die Gaspreise für Endkunden?
Der Erdgasimportpreis (auch Grenzübergangspreis genannt) für den deutschen Gasmarkt ist ein rückwirkend gebildeter statistischer Durchschnittspreis aller Importe von Erdgas in das Bundesgebiet.
Der Grenzübergangspreis zeigt den Wert einer Ware an der deutschen Grenze. Nicht enthalten sind die deutsche Erdgassteuer, die an die Kommunen abzuführende Konzessionsabgabe und die Erwerbssteuer bei Lieferungen aus EU-Ländern beziehungsweise die Einfuhrumsatzsteuer bei Zugängen aus Drittländern.
Die Erhebung für diese Statistik erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung zu den tatsächlichen Preisen und wird vom Statistischen Bundesamt beziehungsweise vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (auch BAFA genannt) veröffentlicht. Ein Vergleich aktueller Erdgaspreise mit dem „historischen“ Grenzübergangspreis hat den Nachteil, dass die veröffentlichten Zahlen der Importpreise immer nur vergangenheitsbezogen sind. Diese Importstatistik des Bundesamtes ist somit kein Preismaßstab für die Gasversorger und Gas-Endverbraucher.
Unser Erdgasbezugspreis, den unser Lieferant uns gemäß den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung stellt, hat keinen von uns beeinflussbaren Zusammenhang mit dem Erdgasimportpreis.
Das heißt: Die Entwicklung des Grenzübergangspreises ist für unsere Einkaufskonditionen und somit auch für unsere Verkaufspreise ohne Wirkung. Hier ist die Bezugsgröße für die Preiskalkulation nach wie vor der Heizölpreis aufgrund der branchenüblichen und vertraglichen Ölpreisbindung.

Habe ich das richtig verstanden? Wird hier nicht die Ursache der überhöhten Gewinne der großen Erdgasverteiler schamlos offengelegt? Die vier großen Gasimporteure zahlen tatsächlich nur diesen Aufschlag auf den Importpreis, der sich durch die Ölkopplung direkt an der Grenze ergibt. Aber bis zum Stadtwerk ist es ein weiter Weg; von den Stadtwerken wird ganz unabhängig von der Grenzübergangspreisentwicklung ein anderer Aufschlag verlangt (und dann samt Stadtwerk-Spanne an uns weitergegeben), der sich aus einer HEL-Kopplungsformel auf Basis der Einkaufspreise der Stadtwerke ergibt und damit selbstredend deutlich höher ausfällt!
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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #3 am: 24. Januar 2007, 12:23:19 »
@Schöfthaler

Alles was zwischen Erdgasimportpreis und Haushaltskundenpreis liegt (Netzkosten, Handelsspanne) sollte sich ja gerade nicht erhöht haben.

In Ostdeutschland etwa muss es egal sein, ob der Kunde direkt vom Importeur VNG oder aber dessen Kunden beliefert wird.

Würde die Versorgeung direkt durch den Importeur erfolgen, könnte dieser sich auch nur auf die gestiegenen Erdgasimportpreise berufen. Wenn er diese nicht offen legen will, muss man auf die monatlichen BAFA- Veröffentlichungen abstellen, was ohne einen Eingriff in Betriebsgeheimnisse vollkommen unproblematisch ist.

Im Übrigen konnte festgestellt werden, dass bei einzelnen Versorgern, welche vom Importeur VNG beliefert werden, die Bezugskostensenkungen im IV. Quartal 2003 und zum I. Quartal 2007 annähernd den jeweils entsprechend gesunkenen Erdgasimportpreisen in ct/ kWh ziemlich genau entsprachen.

Beispielsweise IV. Quartal 2003 - 0,2000 ct/kWh.

Das muss in der anderen Richtung ebenso der Fall sein, wenn die Ölpreisbindung funktioniert. Gerade mit dem konstanten Preisabstand zwischen Erdgasimportpreis und Haushaltskundenpreis wird in dem in der BT- Drs. veröffentlichten Monitoring- Bericht nachgewiesen, dass die Ölpreisbindung funktioniert. Ändert sich der Abstand funktioniert im Umkehrschluss die Ölpreisbindung gerade nicht und stellt deshalb einen Missbrauch dar.

Dies führt also zum selben Ergebnis.

Wenn eine Gasversorger einen Mechanismus vereinbart hat, der die Entwicklung der Erdgasimportpreise nicht zutreffend abbildet und deshalb den entsprechenden Abstand zu diesen nicht jederzeit wahrt, so handelt es sich um ein unternehmerisches Risiko offensichtlich schlecht ausgehandelter Bedingungen, welches wegen § 2 Abs. 1 EnWG m.E. nicht auf die Kunden abgewälzt werden darf, weil dies gerade unbillig wäre.

Es darf eben keine Vertragsgestaltung gewählt werden, die beim Importeur ganz offensichtlich zu einer Erhöhung der Handelsspanne (Marge) führt.

Soweit von den Unternehmen teilweise gar behauptet wird, eine HEL- Bindung sei bereits in den Importverträgen enthalten, ist dies eine vollkommen unbewiesene Behauptung.

Die Erdgasimportverträge stellen auf internationale Rohölnotierungen ab. Einige solcher Verträge habe ich auszugsweise gesehen. Eine HEL- Preisbindung gab es in diesen Importverträgen nicht.


Siehe auch hier auf Seite 40:

http://www.energieallianz.at/presse/download_geschaeftsbericht_04_05.pdf

Wer eine HEL- Preisbindung in Importverträgen behauptet, sollte auch immer gleich aufgefordert werden, dies zu beweisen.

Alles andere würde ja auch bei genauerer Betrachtung schon keinen Sinn machen.

Alle Stadtwerke/ Regionalversorger hatten und haben die Möglichkeit, die aus Monopolzeiten herrührenden Bezugsverträge mit HEL- Preisbindung sofort zu beenden.

Sie haben ganz richtig verstanden, dass alles andere einen Missbrauch darstellt, der von den Kartellbehörden schnellstmöglich aufgegriffen werden sollte.

Ruhrgas ist nicht die Zentralbank und verfügt deshalb nicht über die Lizenz, Geld zu drucken.

Also müssen die stetig steigenden Rekordgewinne ganz offensichtlich woanders herrühren.

Der entsprechende Mechanismus (CityGate), den der Marktbeherrscher den Stadtwerken und Regionalversorgern bisher diktiern konnte, liegt offen zu Tage.

Nochmals:

Zur vertraglichen Vereinbarung gehören bekanntlich immer mindestens zwei. Gezwungen hat sie dazu niemand. Wenn ein Marktbeherrscher gezwungen hätte, wäre es ein Fall für das Bundeskartellamt.

Dafür, dass die Stadtwerke etwaig eine solch nachteilige vertragliche Vereinbarung eingegangen sind und sich vor allem nocht wieder aus dieser gelöst haben, können ja die Kunden nichts.

Die Stadtwerke könnten sich auch einen neuen Glaspalast hinstellen und dann sagen, ihre Allgemeinen Kosten seien dramatisch gestiegen. Ebenso könnte man allen Mitarbeitern das Gehalt mit Ölpreisbindung nach oben schrauben und dann sagen, die Personalkosten seien wegen des damit verbundenen Kamineffekts rasant gestiegen und müssten über die Preise an die Kunden abgewälzt werden.

Auch all dies wäre nicht geeignet, erhöhte Preise zu rechtfertigen.

Mit anderen Worten:

Auf eine frei vertragliche HEL- Bindung im Bezugsvertrag kommt es deshalb gar nicht an, darf es schon gar nicht ankommen, weil es sich um ein unzulässiges Preis- bzw. Bedingungskartell handeln würde. Manche bezeichnen so ein faktisches Kartell als branchenspezifische Vereinbarungen, was auf das selbe hinausläuft. Man will eben das Wort Kartell vermeiden.


Man sollte sich auf die Aussagen des BGW beziehen, dass Gasversorger nur die Kosten wegen gestiegener Erdgasimportpreise an die Kunden weitergeben müssen.

Der Meinung bin ich - mit guten Argumenten - ja auch.

Offline RR-E-ft

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #4 am: 24. Januar 2007, 16:38:41 »
Aktuell auf der Handelsblatt Jahrestagung Energie:

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, bezeichnete den Wettbewerb im Gasmarkt ebenfalls als wenig zufrieden stellend. Sein Haus werde künftig den Druck auf die Unternehmen erhöhen, sagte er in Berlin. Auch die regionalen Gasversorger und Stadtwerke müssten sich auf der Einkaufsseite bewegen und notfalls Alternativen bei der Beschaffung prüfen. Die Zeiten seien vorbei, als die Gasunternehmen unter einem allgemeinen Verweis auf höhere Beschaffungskosten die Preise anheben konnten.

Offline RR-E-ft

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #5 am: 25. Januar 2007, 13:33:07 »
Die Ölpreisbindung in den Importverträgen lässt sich einfach wie zutreffend in den Bezugsverträgen auch der Regionalversorger und Stadtwerke weitergegeben.

Hierzu dürfen die Bezugspreise nicht auf die vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichten HEL- Notierungen indexiert werden, sondern auf die monatlich vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise, was ebenso möglich ist bei nachträglicher, quartalsweiser Anpassung mit Preisgleitklausel.

Dann könnte auch nur die Preisentwicklung auf einem maßgeblichen (internationalen) Erdgasmarkt bei den Haushaltskunden ankommen.

Das ist so simpel und liegt offen zu Tage.

Alles andere scheint systematische Abzocke zu sein.

Es riecht wegen der HEL- Indexierung nach einem Preis- und Konditionenkartell der Branche, das sofort beendet werden muss.

Offline eislud

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #6 am: 29. Januar 2007, 19:43:07 »
Billigkeitsuntersuchung, ausschließlich anhand des Erdgasimportpreises am Beispiel Entega.

Entega: Komfort 1 / von Entega umgesetzt in Clever 2:

1.) 01.01.2003: Sonderpreis Komfort 1
Arbeitspreis ohne Steuern und Abgaben:
0,0300 Euro/kWh   Arbeitspreis netto            
-0,0055 Euro/kWh   abzüglich Erdgassteuer
-0,0003 Euro/kWh   abzüglich Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden
0,0242 Euro/kWh

Grundpreis ohne Steuern und Abgaben:
180,0000 Euro/Jahr  Grundpreis netto

Bei 23260 kWh/Jahr ergibt sich ein Preis von: 23260 * 0,0242 + 180 = 742,89 Euro
Das ist ein Preis je kWh von 742,89 / 23260 = 0,031939 Euro/kWh

2.) 31.07.2006: Sonderpreis Komfort 1
Arbeitspreis ohne Steuern und Abgaben:
0,0470 Euro/kWh   Arbeitspreis netto
-0,0055 Euro/kWh   abzüglich Erdgassteuer
-0,0003 Euro/kWh   abzüglich Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden
0,0412 Euro/kWh

Grundpreis ohne Steuern und Abgaben:
156,0000 Euro/Jahr  Grundpreis netto

Bei 23260 kWh/Jahr ergibt sich ein Preis von: 23260 * 0,0412 + 156 = 1114,31 Euro
Das ist ein Preis je kWh von 1114,31 / 23260 = 0,047907 Euro/kWh

3.) 01.11.2006: Sonderpreis Clever 2
Arbeitspreis ohne Steuern und Abgaben:
0,0400 Euro/kWh   Arbeitspreis netto (bereits ohne Erdgassteuer) (Rabatt für Einzugsermächtigung besteht nicht)
-0,0003 Euro/kWh   abzüglich Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden  
0,0397 Euro/kWh

Grundpreis ohne Steuern und Abgaben:
66,0000 Euro/Jahr  Grundpreis netto
108,0000 Euro/Jahr  Leistungsabhängiger Zuschlag ab 1 KW (6 Euro/Jahr pro KW, hier 18 KW)
174,0000 Euro/Jahr
   
Bei 23260 kWh/Jahr ergibt sich ein Preis von: 23260 * 0,0397 + 174 = 1097,42 Euro
Das ist ein Preis je kWh von 1097,42 / 23260 = 0,047181 Euro/kWh


Vergleich 2. zu 1.:
Preiserhöhung: 0,047907 - 0,031939 = 0,015968 Euro/kWh
Davon gewinnerhöhend: 0,015968 - 0,0093 = 0,006668 Euro/kWh
Das sind bei 23260 kWh im Jahr: 155,10 Euro
Ungerechtfertigte Preiserhöhung: 16,17 %  

Vergleich 3. zu 1.:
Preiserhöhung: 0,047181 - 0,031939 = 0,015242 Euro/kWh
Davon gewinnerhöhend: 0,015242 - 0,0093 = 0,005942 Euro/kWh
Das sind bei 23260 kWh im Jahr: 138,21 Euro
Ungerechtfertigte Preiserhöhung: 14,41 %  

Gruss eislud
(Korrekturen: Erdgassteuer ab 01.01.2003 bei 0,0055 Euro/kWh.)

Offline Randy

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #7 am: 29. Januar 2007, 23:51:50 »
@eislud

Bei meinem Versorger waren die deutlichsten - gewinnerhöhenden - Differenzen zwischen Gasimportpreis und Abgabepreis 2000/2001 und 2005/2006. Siehe hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4316

Deshalb zwei Empfehlungen für Ihre Rechnung:

1. Einen größeren Zeitraum wählen, um die tatsächliche Entwicklung abschätzen zu können.

2. Wegen der z.T. starken monatlichen Schwankungen der Gasimportpreise ist eine Berechnung Monat für Monat sinnvoll.


Legt man nur den Importpreis eines Monats zugrunde, kann sich nur ein Schnappschuß ergeben; aber kein Überblick.

Zur Veranschaulichung des Ergebnisses können dann wierum z.B. Halbjahres- oder Jahresmittelwerte der Differenz Gaspreis des EVU - monatlicher Importpreis angegeben werden.

Dank Excel ja alles nur eine Spielerei.

Offline eislud

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #8 am: 30. Januar 2007, 15:57:43 »
@Randy
Danke für Ihre Empfehlungen.

Sie haben natürlich Recht, mit Ihren Empfehlungen wird man wohl im abgesteckten Rahmen ein verläßlicheres Ergebnis erhalten können.

Möchte man indessen tatsächlich genauere Aussagen über das Ausmaß der überhöhten Preise erhalten, müßte man auch den abgesteckten Rahmen verlassen und die weiteren Einflußgrößen des Preises einfließen lassen. Das wollten wir aber ja hier gerade nicht tun.
Mein ehemaliger Elektrotechnik Dozent vertrat dann auch regelmäßig die Meinung, dass es dort keinen Sinn macht einen möglichst genauen Wert zu ermitteln, wo Einflußgrößen auf den Wert schon gar nicht genau bekannt sind. So wertete er Ergebnisse mit zahlreichen Nachkommastellen auch als falsch, wenn einer der in die Berechnung eingehenden Werte überhaupt nur im Vorkommabereich bekannt war.  :mrgreen:    

Nein ernsthaft, Ihre Empfehlungen sollte jedermann in die Tat umsetzen, um ein möglichst genauen Bereich zu erhalten, in dem sich die Überhöhung laut abgestecktem Rahmen denn bewegt. Ich werde es auch noch tun.

Ich wollte hier nur grundlegend und einfach, eine Berechnung mit echten Zahlen zeigen und nicht nur die Ergebnissen nennen. Und ich hoffe, ich hab mich nicht verrechnet oder was Wichtiges vergessen.  :lol:

Gruss eislud

Offline Randy

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« Antwort #9 am: 30. Januar 2007, 17:10:33 »
@eislud

Zitat
So wertete er Ergebnisse mit zahlreichen Nachkommastellen auch als falsch, wenn einer der in die Berechnung eingehenden Werte überhaupt nur im Vorkommabereich bekannt war.  


Dieser Dozent verstand offensichtlich nicht nur etwas von seinem eigentlichen Fach....Dafür gibt\'s die Fehlerrechnung. Und Runden ist nicht nur möglich sondern auch geboten.

Offline RuRo

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #10 am: 03. Februar 2007, 13:12:02 »
@all

Erstelle auch gerade den Vergleich "BAFA - Versorger".

Anmerkung:
Hier stand eine Frage, deren Antwort ich anschließend ergoogelt habe. Daher das Ergebnis als Post und für weitere User als Hilfestellung.


Energiesteuer nach Energiesteuergesetz
(vormals Erdgassteuer nach Mineralölsteuergesetz)


vor dem 01.01.2002 - keine Steuer ??? jedenfalls keine Angabe gefunden
2002 und 2003 - 0,003476 €/kWh
ab 2004 - 0,0055 €/kWh

@eislud
Dein Steueranteil im Rechenbeispiel 1) für 2003 ist damit zu hoch angesetzt.

In diesem Sinne  :wink:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline eislud

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« Antwort #11 am: 03. Februar 2007, 15:26:35 »
@RuRo
Prima, danke, hast mal wieder gut aufgepasst.  :)
Habs oben korrigiert.

Die 0,003476 Euro/kWh bzw. 0,0068 DM/kWh gab es vom 01.04.1999 bis 31.12.2003.  
Ab 01.01.2004 dann 0,0055 Euro/kWh.
Dazu hier mehr: http://www.avu.de/reactor.php?page=1166

Gruss eislud

Offline Randy

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« Antwort #12 am: 03. Februar 2007, 16:55:27 »
@eislud

Zitat
Die 0,003476 Euro/kWh bzw. 0,0068 DM/kWh gab es vom 01.04.1999 bis 31.12.2003.
Ab 01.01.2004 dann 0,0055 Euro/kWh.


Dies ist nicht richtig. Bitte genau lesen. Zugegeben, die Tabelle ist leicht irreführend.

Die Erdgassteuer betrug vom 01.04.1999 bis 31.12.2002 0,0068 DM/kWh bzw 0,003476 EUR/kWh und beträgt ab 01.01.2003 bis heute 0,0055 EUR/kWh.

Siehe hier, Seite 9 unten:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/060,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Offline Cremer

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #13 am: 03. Februar 2007, 18:39:43 »
@Randy,

der Steuersatz wird bei uns gesplittet dargestellt:

- 0,001840 €/kWh für Mineralölsteuer auf Erdgas
- 0,003660 €/kWh anteilige Mineralölsteuer auf Erdgas (Ökosteuer)

Bin mir nicht im Klaren., ob dies Pflicht ist oder nur zur reinen Info, zumal Ihrer Link zum BFM dort nur den Gesamtbetrag wiedergibt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
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Offline eislud

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Fricke: Nachweis unbilliger Gaspreisgestaltung für alle
« Antwort #14 am: 04. Februar 2007, 13:48:21 »
@Randy
Völlig richtig, danke. Ich habs auch nochmal an anderen Stellen gecheckt.
Man sollte ja auch grundsätzlich keinem Versorger trauen (mein Link) :-) , obwohl er es ja nicht wirklich falsch dargestellt hatte, sondern nur eben irreführend.

Habs oben wieder zurückgesetzt.

Gruss eislud

 

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