Hallo,
ich bin gestern aus dem Urlaub gekommen und habe mal wieder 2 schöne Briefe der Firma Enso Erdgas im Briefkasten vorgefunden. Der eine Brief ist vom 24.01. (am 31.01. bin ich in den Urlaub gefahren, da war der Brief noch nicht da) und sollte von mir innerhalb von 8 Tagen beantwortet werden. In dem Schreiben wurde auf meinen Widerspruch zur Kündigung des Sondervertrages S1 mit Einschreiben vom 30.09.2006 Bezug genommen. Dieser wurde als nichtig erklärt und es wird weiterhin auf die bestehende Forderung (wir hatten eingefordertes Geld nach §315 zurückgehalten) verwiesen. Weiterhin wird uns mitgeteilt, dass gegen die im Verfahren U1426/06Kart verkündete Entscheidung des Kartellamtes des Oberlandesgerichtes Dresden Rechtsmittel eingelegt wurden. Da die Entscheidung nocht nicht rechtskräftig sei, werden weder REchnungskorrekturen vorgenommen noch anerkannt. Gleiches gelte für eventuelle Rückzahlungsansprüche. Eine Aussage könne erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung getroffen werden. Danach haben sie aber auf unseren offenen Beitrag verwiesen, diesen werden wir aber weiterhin nicht zahlen, Richtg ? ? ? !
Als weitere Anlage wurde uns ein Enso Vario Vertrag beigefügt welchen wir innerhalb von 8 Tagen unterschrieben zurücksenden sollen. Wie bereits erwähnt, war der Brief am 31.01. noch nicht da und wir waren bis 09.02. im Urlaub. Ein weiteres Schreiben befand sich mit Datum 31.01. in der Post wo uns Enso eine Vertragsbestätigung zusendet (wir haben aber gar keinen Vertrag mit denen geschlossen, wir haben ja nur gegen die Kündigung des S1 wiedersprochen), dieses haben wir mit sehr großer Verwunderung gelesen da wie bereits erwähnt von uns keinerlei Vertragsumstellung veranlasst wurde.
HILFE, HILFE, bitte um Antwort wie wir uns verhalten sollen?! Gibt es Musterbriefe dazu bzw. weitere Urteile auf die man sich beziehen sollte??? Langsam weiss man nicht mehr was man tun soll. Handelt Enso rechtens, bzw. hat es noch Sinn sich zu wehren und weiterhin nach §315 zu kürzen?! Danke für schnelle Hilfe im voraus!!!!