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Autor Thema: Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?  (Gelesen 7612 mal)

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Offline Thomas S.

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« am: 21. Februar 2007, 11:23:50 »
In der Grundversorgung gelten bei Neukunden die StromGVV.

Im § 2 Abs. 3 heißt es:

"Im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung ist auf die Allgemeinen Bedingungen einschließlich der ergänzenden Bedingungen des Grundversorgers hinzuweisen. [...]"

Muß man als Kunde, der warum auch immer in die Grundversorgung fällt, AGB und ergänzende B überhaupt akzeptieren?

Was passiert in der Grundversorgung, wenn man diesen Bedingungen gleich nach Kenntnisnahme widerspricht, weil sie z.B. unmögliche Einschränkungen zum Schadenersatz bei "Stromstörungen" oder eine "Schufa-Klausel" enthalten?

Grüße von Thomas S.

Offline RR-E-ft

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« Antwort #1 am: 21. Februar 2007, 11:47:34 »
@Thomas S.

Die Wirksamkeit solcher AGB bemisst sich nach §§ 305 ff. BGB.

Unanbhängig von der Frage der wirksamen Einbeziehung können  einseitig den Klauselgegner benachteiligende Bestimmungen demnach unwirksam sein.

Für die rechtliche Beurteilung kommt es nicht auf eine Akzeptanz an.

Dies ändert nichts daran, dass der Vertrag im Übrigen wirksam bleibt, also ein Stromlieferungsvertrag besteht.

Offline Thomas S.

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« Antwort #2 am: 21. Februar 2007, 12:35:05 »
Danke RR-E-ft,

ist soweit verstanden.

Sollte trotzdem ein "vorsorglicher" Widerspruch erfolgen, um in einem später möglichen Schadenersatzverfahren, z.B. wegen durch einer "Stromstörung" verursachten Schäden an der elektrischen Einrichtung, höhere Schadenersatzforderung zugestanden zu bekommen, als in den Bedingungen auf konkret 5000 Euro begrenzt?

Tenor: "...sie haben doch nie widersprochen, also die Bedingungen akzeptiert..."

Oder werden die Bedingungen IMMER unabhängig von einem früheren Einspruch erst dann auf ihre Gültigkeit überprüft, sofern sie dann im Antrag auf eine höhere Schadenersatzforderung auch als einseitig und kundenunfreundlich beanstandet werden?

Ich handle lieber gleich, als mir später den "Schlaf der Gerechten" vorwerfen zu lassen. Deshalb werde ich aber nicht hektisch.  :wink:

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Offline Cremer

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« Antwort #3 am: 21. Februar 2007, 13:16:35 »
@Thomas S.

der Versorger will sich natürlich auch von Schäden aus Stromausfall freistellen.

Dazu gehört im Vertragswerk bestimmt auch etwas mehr, wie z.B. bei einem Industriebetrieb für Rechneranlagen oder bei sicherheitsrelevanten Anlagen, wie z.B. Rettungsleitstellen, dass in solchen Fällen der Kunde selbst vorsorgen muss, z.B. Einbau eines Notstromaggregates und/oder USV.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Thomas S.

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« Antwort #4 am: 21. Februar 2007, 13:27:20 »
Hallo Herr Cremer,

das ist klar.

Und ich will diese Freistellung (möglichtst) nicht zulassen, da ich den Versorger in der Pflicht sehe.

Unabhängig, von wem die Störung ausgeht, will dieser so gut wie nix an Schadenersatz zahlen - auch wenn seine Verantwortung zur Störung feststeht. Ggf. muß ich auch noch nachweisen, daß er der Verursacher ist - wie soll ich das können??

Oder wie hört sich das an: "... Bei Unfällen, die auf irgendwelche Störungen, auch Fertigungsfehler in unserem Hause, zurückzuführen sind, wird die Haftung auf maximal 5000 Euro pro Schadenfall begrenzt. ..." als Beispiel-AGB zu einem Kraftfahrzeug...

Das hilft hier aber bei meiner konkreten Frage nicht wirklich weiter...

Offline RR-E-ft

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« Antwort #5 am: 21. Februar 2007, 13:32:52 »
@Thomas S.

Haftungsbegrenzungen können unwirksam sein, soweit sie zum Nachteil des Kunden von den Haftungsbegrenzungen in den einschlägigen Verordnungen abweichen.

Die Frage stellt sich dann, wenn um einen konkreten Schadensersatzanspruch gestritten wird.

Wer große Bedenken hat, kann sich von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt vor Ort umfassend beraten lassen.

Wenn man mit dem Angebot so gar nicht einverstanden ist, versuche man, einen Lieferanten mit besseren Vertragskonditionen zu finden.

Offline Thomas S.

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« Antwort #6 am: 21. Februar 2007, 13:44:20 »
Danke Herr Fricke,

es bringt also nix, die AGB vorsorglich abzulehnen. Hm, einen anderen Lieferanten suchen... ...aber doch nicht in der Grundversorgung  8)

Aber gilt dann immer noch GENERELL, daß in der Grundversorgung eine einseitige Preisfestlegung, gegen die § 315 greift, feststeht?

Oder ist es nicht so, daß durch eine in den neuen AGB vorhandene GÜLTIGE Preisanpassungsklausel möglicherweise nicht mehr mit § 315 widersprochen werden kann?

Kann das nicht eine Falle werden???
 
Gruß Thomas S.

Offline RR-E-ft

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« Antwort #7 am: 21. Februar 2007, 14:08:37 »
@Thomas S.

Diese Diskussion ist unergiebig, von wegen, wenn der Topf aber nun ein Loch hat und der Vertrag nun eine Falle.....

Wer vollkommen auf Nummer sicher gehen will, muss sich wohl autark selbst versorgen oder ggf. vor Vertragsabschluss ein Konferenzhotel anmieten, in denen sich die Verhandlungsdelegationen über Wochen austauschen können, bis ggf. weißer Rauch aufsteigt oder auch nicht.

Es soll auch Zeiten gegeben haben, als man ohne elektrischen Strom leben konnte. Die meiste Zeit in der langen Menschheitsgeschichte funktionierte das.


Zitat
Oder ist es nicht so, daß durch eine in den neuen AGB vorhandene GÜLTIGE Preisanpassungsklausel möglicherweise nicht mehr mit § 315 widersprochen werden kann?

Ohje.

In der Grundversorgung gibt es nur einseitig festgelegte Tarifpreise, die für alle Kunden unabhängig davon gelten, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, und keine Preisanpassungsklauseln.

Die Preise für die Grundversorgung ergeben sich aus einem einseitig festgelegten Preisblatt des Versorgers und nicht aus einer vertraglichen Regelung über Preisanpassungen.

Das ist gerade ein Unterschied zum Sondervertrag.

Ggf. in Energiedepesche Sonderheft nachlesen.

Im übrigen sei auf die umfangreichen Beiträge verwiesen, etwa hier:

Billigkeitskontrolle von Strompreisen (Stand)

Wenn man sich damit nicht auseinandersetzen möchte, muss man es nicht. Dabei sollten wir es belassen.

Offline Thomas S.

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« Antwort #8 am: 21. Februar 2007, 16:30:01 »
Danke vielmals, Herr Fricke,

die Auskunft reicht mir vollkommen.

Ich bin nur darüber "gestolpert", daß in den xGVV von AGBs die Rede ist, die dem Kunden zugesendet werden sollen (nicht müssen, wenn nicht vorhanden, klar).

Daß darin eine Preisanpassungsklausel nicht vorhanden ist oder diese nicht gilt, da die Preise IMMER einseitig festgelegt sind, war mir nicht ganz klar, daher eben die Frage.

Wenn jeder alles wüsste, dann gäbe es keine Fragen  :wink:

Offline RR-E-ft

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Grundversorgung, StromGVV, müssen AGB akzeptiert werden?
« Antwort #9 am: 21. Februar 2007, 16:57:25 »
@Thomas S.

Was wäre eine Welt ohne Fragen.

Man muss es nur einmal verstanden haben, wann und warum es sich um eine einseitige Leistungsbestimmung handelt und schon sind die Unklarheiten verflogen.

 

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