Energiebezug > Gas (Allgemein)
dreieinhalb mal höherer Gasverbrauch als im Vorjahr ?
Netznutzer:
Wechsel zu EWIEEINFACH, dann muss dich dein Versorger verklagen und kann nicht trennen lassen.
Gruß
NN
kamaraba:
@Foster
--- Zitat ---Verbrauch für eine 90qm Dachgeschosswohnung, eine Person, im Vorjahr zwei Personen lag der Verbrauch für 2005 bei 19.418 kwh und in 2006 bei 70.897 kwh
--- Ende Zitat ---
Ihr Verbrauch erscheint mir exorbitant zu hoch!
Wie sieht es mit der Dachisolierung aus?
Mit 21.000 kWh (Heizung und Warmwasser) versorge ich mein
freistehendes Haus mit 180 qm 12 Monate!
bjo:
--- Zitat ---Original von Foster
So und jetzt ist es soweit, statt mich zu verklagen droht mir der Energieversorger Belkaw mit Unterbrechung der Versorgung von WasserStrom und Gas. Darf er das statt mich zu verklagen obwohl ich meine monatlichen Abschlagszahlungen pünktlich bezahle....?.......ich bin für jeden Hinweis dankbar
--- Ende Zitat ---
- Rechtsbeistand hast du ja schon eingeschaltet !
- schriftlich Hausverbot erteilen
- Aufrechungsverbot erteilen
- alle Zahlungen einzeln kennzeichen (wasser 08/2007) usw..
- Leserbriefe
- Bewertung bei Verivox
- Bundesnetzagentur informieren
- Stromanbieter wechseln, diesen Wechsel dürfen die dir nicht verwehren da Stromzahlungen ja nicht strittig sind!
RR-E-ft:
@Foster
Wenn man das Protokoll über die Befundprüfung des Zählers hat und Zweifel daran, dass die Prüfung in Ordnung war, kann man sicher noch eine Zweitmeinung einholen, sprich den Zähler auch noch woanders prüfen lassen. Die Kosten dafür sollte man nicht scheuen.
Denn der Verbrauch, der gemessen sein soll, ist ggf. typisch für eine gasbeheizte offene Dachterasse, auf der Palmen gezüchtet werden....
Es erscheint auch möglich, dass bei der Ablesung 2006 oder davor Kommastellen verwechselt wurden, so dass es zu der hohen Differenz kam.
Die Forderung des Versorgers bleibt fällig, wenn nicht die besonderen Einwendungen des § 17 GasGVV erhoben werden.
Möglicherweise hält sich der Versorger für berechtigt, auch die anderen Medien (Wasser/ Strom) zu sperren.
Mit dem Lieferantenwechsel bei Strom/ Gas nimmt man nur das Druckmittel der Versorgungseinstellung zur Durchsetzung bestrittener Forderungen, löst indes das eigentliche Problem nicht, weil es im Zahlungsprozess auch darum geht, ob die Einwendungen sachlich begründet sind oder nicht.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln