Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: N-Ergie Nürnberg  (Gelesen 13759 mal)

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Offline wir_frieren

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N-Ergie Nürnberg
« Antwort #15 am: 08. März 2007, 08:10:28 »
hallo herr cremer*

ja, sie haben recht.....versuche heute einmal, ob ich nicht einen anwalt finden kann, da ich, wenn, pkh beantragen müsste:-( habe leider keine rechtsschutz!

mir ist auch noch ein satz aufgefallen, der steht ganz am anfang und lautet:

...und dass Sie rund 25% des rechnungsbetrages, von der jahresverbrauchsabrechnung 2007, unter dem vorwand der billigkeit nach § 315 BGB (des gaspreises) einbehalten..

=???????? ich habe den gesamten gaspreis gerügt, und was meinen die mit einem viertel??? rechnen die etwa meine monatl. zahlungen von 117€ an?????

werde jetzt erstmal einen anwalt suchen, die haben mir eine frist bis zum 15.3 gesetzt...........der brief kam vor zwei tagen:-(((((

und suche mal nach dem urteil - danke für den tip!!!
mfg
frierfrau

Offline HDN1970

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N-Ergie Nürnberg
« Antwort #16 am: 01. April 2007, 17:38:43 »
Ja, so ist wohl die Masche, bei mir haben die von der N-Ergie das auch versucht. Erst mal ignorieren die Email, die sie nicht wollen, so z.B. der Entzug der Einzugsermächtigung, tja meine Reaktion darauf war, das ich zurückbuchen ließ. Dann ging es schnell, innerhalb von drei Tagen hatte ich nen schönen Brief auf dem Tisch. In einem Telefongespräch wurde die Dame richtig frech, ich müsse zahlen was die wollen. Ich erklärte ihr das ich bereits überzhalt habe und sogar noch Zahlungen aussetzen werde. Sie fragte woher ich das wisse....Hallo, ich kann rechnen. Die wollen uns Verbraucher wirklich für dumm verkaufen. Ich berechne auf jeden Fall mit den Preisen von 2004, einzig den Grundpreis kriegen sie wie sie ihn wollen, vorläufig.

Fazit: wenn die was wollen geht es schnell, aber wehe der Verbraucher will was...

Offline Cremer

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N-Ergie Nürnberg
« Antwort #17 am: 01. April 2007, 22:15:00 »
@HDN1970,

seien Sie doch bitte nicht so echaufiert :wink:

Die Abrechnungsstelle weiß es doch nicht.

Geben Sie dem nächsten Mal einen kleinen zarten Hinweis, man möge sich doch  hausintern mal austauschen, Vertrieb/Kundenservice mit der Abrechnungsstelle.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
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Offline elmex

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N-Ergie Nürnberg
« Antwort #18 am: 02. April 2007, 11:14:55 »
Genau so verhielt es sich auch in meinem Fall: Mit Einschreiben habe ich meinen Widerspruch damals bekräftigt und -nachdem man ihn zuvor nicht akzeptieren wollte- die Einzugsermächtigung widerrufen. Dies wurde mir auch schriftlich bestätigt und man bat mich, die Abschläge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen selbst zu überweisen. eine auf die Höhe des Widerspruchs beschränkte Einzugsermächtigung könne man nicht durchführen. Danach erfolgte trotz meiner fristgerechten Abschlagszahlung aus eigenen Stücken zusätzlich noch eine Abbuchung über die bereits widerrufene Einzugsermächtigung. Als ich diese zurückbuchen liess, kam auch prompt eine Mahnung mit Stornogebühren iHv 7 € in Form eines automatisch erstellten Schreibens. Nach Einspruch hiergegen habe ich nichts mehr davon gehört.

Seit meinem Widerspruch werden übrigens alle meine Mails umgehend schriftlich beantwortet. Man nimmt die Sache wohl sehr genau, auch wenn auf meine Frage, warum trotz angeblicher Ölpreisbildung und reduzierter Netzentgelte die neuerlichen Preissenkungen so verschwindend gering ausgefallen sind, keine bzw keine ordentliche Antwort erfolgte... :roll:

 

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