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Umgang mit Gasanbietern

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Tunnelkönig:
Hallo zusammen,

Onkel-Olii wollte doch wissen, wie das mit unserem Gasversorger ausgegangen ist. Die Verhandlungen gestalten sich wie erwartet schwierig. Ich muss aber sagen, dass ich mit dem jetzigen Entscheidungsträger bisher ganz gute Gespräche geführt habe. Man hat mir bereits ein Entgegenkommen signalisiert, was natürlich noch nicht ausreicht. Es gibt auch ein gewisses Verständnis für meine Sicht der Dinge. Ich möchte zum jetzigen Stand nicht mehr sagen, weil das Thema jetzt in die Hierachie des Gasversorgers getragen wird, soll heissen, der nächste Vorgesetzte entscheidet. Aber wie gesagt, es waren bisher gute Gespräche, was ich auf Grund dem, was hier bisher gepostet wurde, nicht unbedingt erwartet hatte und mich weiterhin positiv stimmt. Wünscht mir also viel Glück. Vielleicht kann ich den Gasversorger mit W.... ja bereits nächste Woche hier wärmstens (im wahrsten Sinne) empfehlen.
Alles wird gut!

Watzl:
:D Warum sollte mich kein Freier beliefern, wenn ich eine Freigabe meines Vermieters in der Hand halte - vorausgesetzt ich brauche und bekomme die.  :D

Damit das hier noch einmal ganz klar gesagt wird:

In einen Vertragstank wird kein freier Händler seinen Tankrüssel halten.
Das stellt ein Eigentumsdelikt dar.

Diese Vertragsklausel ist null und nichtig und taugt überhaupt nicht mehr als Argument, sich die Vertragsvariante als mögliche Alternative zu überlegen.

Der freie Händler will einen Nachweis über die Eigentumsverhältnisse des Tankes haben. Das ist in der Regel das Tankprüfbuch. Nur wer einen Eigentumstank hat, der ist auch im Besitz dieses Schriftstückes. Die Vertragsfirmen rücken dies nicht an ihre Kunden raus.

H. Watzl

Onkel-Olli:
Bisher kann ich das Gegenteil nicht belegen und hoffe, dass ich dies auch nicht unbedingt muss. Allerdings wäre es auch wieder nicht so schlecht, wenn ich müsste, falls es dann tatsächlich funktioniert. Werde das im Auge behalten und ggf. informieren - auch wenns schief geht. Bei meiner ersten diesbezüglichen Nachfrage hatte mir mein Vertreter noch gesagt, dass ich auf schriftlichen Preisnachweis (auch per FAX) eine entsprechende Freigabe erhalten würde (ebenfalls per Fax). Bisher habe ich keinen Grund anzunehmen, dass dies nicht so laufen sollte, außer die negativen Erfahrungswerte bestimmter Forumsteilnehmer. Wobei ich da keinen aktuell finden konnte, der gerade jetzt das Problem der "illegalen Befüllung" hätte. Klar ist, wenn ich in dem irrigen Glauben bin, dass mir der Tank gehört tatsächlich ich jedoch nur eine Nutzung oder Überlassung oder Miete habe (wie schon X- fach hier zu lesen war) und dann, ohne Freigabe des Besitzers, anderweitig befüllen lasse, dann muss ich mit Sanktionen rechnen.

Zur Problematik, das ich keinen Preis schriftlich bekommen würde, kann ich nur sagen, wenn ich einen eigenen Tank hätte, dann würde ich mir ein Angebot von sagen wir mal 0,38 € Netto, in jedem Fall vorher schriftlich bestätigen lassen, bevor ich den Auftrag auslöse. Auch hier haben sich die gesetzlichen Bedingungen etwas entwickelt und der Händler (egal ob frei oder gebunden) könnte mir immer eine Rechnung schicken, in der dann 0,43 € Netto stehen und bezüglich des Telefonates an Gedächtnisschwund leiden. Das mit der Beweislast ist nämlich so eine Sache, wohl kaum jemand wird wohl die Telefonate aufzeichnen. Um die Aufzeichnung dann vor Gericht verwenden zu können, müsste ich mir bei Beginn des Gespräches die Einwilligung des Telefonpartners einholen (Machen z.B. fast alle Callcenter so). Prinzipiell könnte ich ja sonst ganz leicht immer behaupten, der hat 0,38 € am Telefon gesagt, auch wenns nicht stimmt und eine Klage anzetteln.

Hier muss ich mal abwarten, was sich so ergibt: im "Umgang mit Gasanbietern" oder ggf. auch Umgang mit "Gaskunden"!

Also bitte nicht gleich wieder draufhauen - Alles Mumpitz und so - kanns wie gesagt nicht beurteilen und würde mich wieder melden, wenn ich entsprechende Erfahrungswerte habe.



Grüße
Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Onkel-Olli:
Leider habe ich immer noch keinerlei Antworten auf folgende Fragen erhalten:

Was kostet die zweijährige TÜV- Prüfung?
Was kostet die zehnjährige Prüfung?
Welche Preisunterschiede gibt es dabei zwischen oberirdischen, halbgedeckten und unterirdischen Tanks?
Wie erkennt man eigentlich ob jemand freier Händler ist oder nicht?

Eine Info hierzu wäre sicher sehr hilfreich.


Grüße,

Onkel-Olli
der "Vertragshai"

PS.: Bezüglich der Problematik "Wirtshaus" kann ich nur sagen, ist ein schönes Beispiel, leider aber eben auch für Vertragskunden! Der Wirt hat nämlich häufig einen Vertrag mit einer Brauerei, macht dafür Werbung, erhält Materialien, Gerätschaften etc. und schenkt dafür nur deren Bier aus. Der Gast hat natürlich die Wahl, nicht mehr hinzugehen, wenn im das Bier oder die Preise nicht schmecken - Welche Wahl hat der Wirt? Hoffentlich die des richtigen Anbieters!  :wink:

Watzl:
:?: Was kostet die zweijährige TÜV- Prüfung?  :?:

Dies ist eine reine Sichtprüfung. Bei vielen Firmen haben sie Fahrer der Tankwagen eine Lizens und erledigen die Prüfung bei der Befüllung.
Kosten: Bei den freien Händlern läuft das oft unter Service und ist kostenlos.
Bei Vertragshändlern kann das schon mal bis zu 30 € kosten.

  :?: Was kostet die zehnjährige Prüfung?  :?:
Das ist auch sehr unterschiedlich. Unterirdische Tanks müssen z.T noch leergesaugt werden, was sich im Preis niederschlägt. Doch wenden immer mehr TÜV´s ein neues Verfahren an, das ein Entleerung nicht mehr notwendig macht.
Es gibt auch Anbieter, die verlangen eine Pauschale und erledigen damit alles an Vorbereitung und organisieren die TÜV-Abnahme. Ob der Tank ober-unterirdisch ist und ob er leer gemacht werde muss, spielt dabei keine Rolle.


 :?: Welche Preisunterschiede gibt es dabei zwischen oberirdischen, halbgedeckten und unterirdischen Tanks? :?:

s. o

 :?: Wie erkennt man eigentlich ob jemand freier Händler ist oder nicht? :?:

An der Farbe des Gases!
Freie Händler machen und wollen keine Verträge. Sie bieten Gas und allerlei sonstige Leistung rund ums Gas herum an. Mietkäufe kennen sie nicht.

H. Watzl

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