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Autor Thema: Ratenplangebühr, Mahnung nach einem Tag  (Gelesen 10758 mal)

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Offline Peter

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Ratenplangebühr, Mahnung nach einem Tag
« am: 06. Februar 2007, 09:49:11 »
Hallo,
ich bin neu hier und habe versucht mich durchzulesen.
Dies hat leider nicht so richtig gefruchtet.
Darum möchte ich mein Problem einmal schildern.
Es handelt sich um Stromkosten, Lieferant ist Braunschweig Enery.

Mit der Jahresrechnung 2004 sollten wir 122,32 nachzahlen. Da wir dieses nicht auf einmal konnten, stellten wir eine Ratenantrag. Dieser kam im Januar 05 mit zwei Raten und einer Ratenplan Gebühr von 10,42. Ratenplan Zinsen 1,56.
Dieses war uns zu teuer und wir lehnten den Ratenplan ab und überwiesen den Betrag in einer Summe.
Am 10.11.06 kam eine Mahnung über die zweite Rate, da diese nicht bezahlt wurde.
Also über ein Jahr später. Ein Anruf klärte, das dieses Computerprogramm die Zahlung nicht erkannt hat und es deshalb so wäre. Auf meine Nachfrage  zu den Zusatzkosten lies man die Mahngebühren wegfallen, jedoch nicht die Ratenplangebühr! Diese weigere ich mich aber zu Zahlen, da nicht in Anspruch genommen.

Am 5.11.06 kam die Abrechnung für 06, wo wir in einem Jahr plötzlich 1223 KW mehr Verbraucht haben sollen. Die Rechnung wurde von uns bezahlt.
Die Abschlagszahlung wurde auf 73,00 festgesetzt, jedoch überweise ich nur 65,00.

Am 2.2.07 kommt eine Mahnung über 2x 8,00 sowie die Ratenplangebühr und die volle Abschlagszahlung vom Februar 07 fällig am 1.02.07, jedoch wird per Dauerauftrag am 1 jedes Monats überwiesen.
Also in meinen Augen ist das Abzocke und dagegen muss man doch was machen können, oder ?
Zudem teilte uns BS/ Energy am 29.1.07 mit, das die Strompreise ab 1.2.07 erhöht werden
Weis jemand einen Rat für mich ?
Mit freundlichen Grüßen
Peter

Offline Cremer

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Ratenplangebühr, Mahnung nach einem Tag
« Antwort #1 am: 06. Februar 2007, 10:01:54 »
@Peter,

das mit der Ratengebühr müssen Sie tel. mit dem Versorger klären.

Die Kürzung der Abschläge geht so auch nicht, da hat der Versorger recht hat  wenn er mahnt und die Diffenrenz verlangt.

Nur mit dem Einlegen eines Widerspruchs gemäß Musterbrief können Sie die Abschläge kürzen, weil sonst eine Überzahlung erfolgen würde.  

Dies muss aber dem Versorger auch schriftlich mitgeteilt werden.

Lesen Sie mal bitte auch unter www.energienetz.de nochmals und nutzen Sie dabei die Suchfunktion ==> Musterbrief, da steht auch was dirn, wie\'s gemacht wird
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Peter

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Ratenplangebühr, Mahnung nach einem Tag
« Antwort #2 am: 06. Februar 2007, 10:05:45 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Offline taxman

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Ratenplangebühr, Mahnung nach einem Tag
« Antwort #3 am: 06. Februar 2007, 11:47:16 »
Es besteht die Möglichkeit die Mahngebühren zu vermeiden. Informieren Sie sich bitte zu dem Thema "Unbilligkeitseinwand" hier im Forum.

siehe hier:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

Dies sowohl für Gas und auch für Strom.

Mahngebühren können erst anfallen, wenn eine Zahlungsfrist oder Zahlbetraghöhe nicht eingehalten wurde. Durch den Unbilligkeitseinwand wird eben keine Zahlung mehr fällig und die Höhe können Sie selbst bestimmen.

Falls Ihnen dieses Forum zu anonym ist gibt es eventuell in Ihrer Nähe eine Protestgruppe wo Sie, in einem persönlichen Gespräch, näheres zu unserer Sache hier erfahren können.

siehe hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Protestgruppen/site__1716/

Viele Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

 

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