Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Hohe Jahresabrechnung  (Gelesen 13379 mal)

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Offline ZeroCool

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Hohe Jahresabrechnung
« am: 27. Februar 2006, 10:20:37 »
habe diese Woche meine Jahresabrechnung für den Zeitraum 09.02.2005 bis 08.02.2006 erhalten und in der wird ein Gasverbrauch von 19.503 kWh bei einer 86qm Wohnung angeführt der zu einer Nachzahlung von 400€ führt, leider steht in der Rechnung nichts von Preiserhöhungen oder der gleichen sondern einfach nur Rechnungsbetrag...kann ich dort das Musterschreiben hinschicken oder wie soll ich vorgehen...mein Problem ist das ich erst seit dem Zeitraum in der Wohnung wohne und keine vergleichsmöglichkeiten vom Vorjahr habe, und der Zähler wurde bei meinen Einzug auch in keinsterweise abgelesen!?

Vielen Dank für eure Hilfe

Offline Napez

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #1 am: 27. Februar 2006, 10:31:31 »
Hallo,

das klingt alles oberfaul! Fast 20.000 Kwh bei 86 qm sind eindeutig unplausibel, es sei denn, man heizt ständig bei geöffneten Fenstern. In der Rechnung muss aber der zu Grunde gelegte Kwh-Preis stehen. Theoretisch kann der für das ganze Jahr gleich sein, ist aber derzeit eher unwahrscheinlich. Hat der Gaslieferant eine Homepage? Da müsste der aktuelle Preis auch zu finden sein. Ich würde auch mal mit dem Vorbesitzer/-mieter Kontakt aufnehmen und die Plausibilität der Verbrauchsmenge überprüfen! Wenn der sich ziert, ist das ein sicheres Indiz, dass da irgendetwas nicht in Ordnung ist (vielleicht werden hier gar zwei Jahre abgerechnet?).

Gruß

Napez

Offline ZeroCool

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #2 am: 27. Februar 2006, 10:40:02 »
also in der abrechnung steht

09.02-31.7   Arbeitspreis 0,03580Euxu7995,000
01.08-31.1   Arbeitspreis 0,04040€ x 10.689,000
01.02-08.02 Arbeitspreis 0,04430€ x 819,000
...............

also meint sollte ich versuchen den Vormieter zu kontaktieren und das Musterschreiben an BS Energy (mein anbieter) schicken????

Offline Napez

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #3 am: 27. Februar 2006, 10:49:00 »
Hallo nochmal,

die Gesamt-Verbrauchsmenge erscheint mit sehr hoch. Auf die komme ich in einem Haus mit etwa der doppelten Wohnfläche!. Deshalb halte ich die Anfrage beim Vormieter für wichtig. Was den Preis angeht, so hat hier in 2005 eine Erhöhung von fast 24% stattgefunden (entspricht dem leider üblichen Rahmen). Es ist also durchaus sinnvoll, Einspruch einzulegen und den Nachweis der Billigkeit zu fordern (Musterschreiben sind in diesem Forum zu finden, genauso so Vorschläge für die grundsätzliche Verhaltensweise gegenüber dem Lieferanten).

Nur nicht einschüchtern lassen!

Gruß

Napez

Offline Monaco

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #4 am: 27. Februar 2006, 11:11:02 »
@Zero Cool

Normalerweise hätten Sie bei Einzug ein Übernahmeprotokoll bekommen müssen, in dem neben möglichen Mängeln auch die Daten der Verbrauchsmessgeräte (Strom, Wasser, Gas etc.) festgehalten sein sollten.

Fragen Sie ggf. Ihrem Vermieter, ob er ihnen eine Kopie übergeben kann.

Wenn Sie selbst die Anfangsstände nicht notiert haben, hilft wohl nur das.

Falls die Anfangsbestände strittig sind, haftet u.U. auch Ihr Vermieter teilweise.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline ZeroCool

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #5 am: 08. März 2006, 13:02:39 »
erstmal danke für eure Hilfe!!habe den Brief an meinen Lieferanten BS Energie abgeschickt!!
Heute kam dann die Antwort, ein zwei seiten langer brief wo mir die wirtschaftliche lage erklärt wird und das durch die erhöhte nachfrage in Indien und China die Energiekosten gestiegen sind.(jedoch legen sie in keinster weise Preise vor)...und das eine Preisoffenlegung bereits der Landeskartellbehörde vorliegt, welcher sie zur offenlegung verpflichtet sind. Außerdem weisen sie darauf hin das ihre ansprüche auf die vollständige Bezahlung bestehen bleiben....

was soll ich jetzt tun??Bitte um Hilfe

Offline RR-E-ft

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #6 am: 08. März 2006, 13:40:47 »
@ZeroCool

Vielleicht einfach einmal hier lesen:

Widerspruch gegen Gesamtpreis - reicht das so aus?

Offline ZeroCool

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #7 am: 08. März 2006, 15:13:11 »
na toll da wird ja nur über den Musterbrief diskutier,

bei mir ist es aber so das mein Anbieter mir wie oben beschrieben schon geantwortet hat und ich sehr dankbar für anregung für meinen Antwortbrief wäre!!!

Offline RR-E-ft

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #8 am: 08. März 2006, 17:02:23 »
@ZeroCool

Na toll, da dachte ich mit dem Hinweis an den vorletzten Beitrag dort und den Link zum entsprechenden Urteil.

Ein Musterbrief ist nicht Gegenstand des dabei in Bezug genommenen Urteils.

In diesem finden sich wohl alle Argumente des Versorgers.

Wenn das keine Anregung ist, fällt mir auch nichts Tolles mehr ein.

Offline ZeroCool

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #9 am: 09. März 2006, 09:38:30 »
ja ich bin ja auch für jede Hilfe dankbar, nur bin ich nicht sehr gut in Briefe aufsetzten und wollte mal Fragen ob jemand seinen 2 Antowrtbrief den er seinem Anbieter zugeschickt hat, der seine Preiskalkulation nicht wirklich offengelegt hat, mal Beispielhaft reinstellen kann....???

Offline Kampfzwerg

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #10 am: 09. März 2006, 11:33:08 »
@ZeroCool

Ich habe den kompletten Briefwechsel mit dem EVU hier eingestellt.

Bitte mal über den Nickname suchen.
Vielleicht hilft das.

Offline terminator3

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #11 am: 13. März 2006, 18:30:57 »
@zerocool:

Wie alt ist das Haus/die Wohnung ?

20.000 kw/h sind durchaus möglich, wenn es sich um ein sehr altes Haus/oder Wohnung (z.B.) mit Einfachverglasung und ungedämmten Aussenwänden/Decken handelt. Nicht selten erreichen diese auch noch wesentlich höhere Werte.

Hier ist dringend eine Energieberatung erforderlich, wenn sich herausstellt das die Wohung einen sehr hohen Wärmebedarf benötigt.

Vielleicht kann man das Heizverhalten verändern oder auch kleine Dämmaßnahmen durchführen.

Wie alt ist die Heizung ? Sind evtl. die auch die Termostaten defekt ?

Gruss T3

Offline ZeroCool

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Hohe Jahresabrechnung
« Antwort #12 am: 13. März 2006, 19:58:56 »
ja das mit dem verbrauch hat sich mitlerweile geregelt, geht nurnoch um den preisanstiegeinwand ....;-)

 

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