"Wettbewerbsangebote" im Vorfeld mit den potentiellen Konkurrenten auf dem Gasmarkt abgestimmt?Eigentlich undenkbar, jedoch soll es entsprechende Äußerungen gegeben haben:
http://www.energate.de/news/87558"Die Stadtwerke, an denen E.ON Anteile hält, haben auf den Wettbewerbsvorstoß nach Unternehmensangaben gelassen reagiert. "Wir haben unsere Vertriebspartner in den letzten Tagen davon informiert und hier eine erstaunliche Offenheit angetroffen", sagte E.ON-Energie-Vertriebsvorstand Fuhr."http://www.energate.de/news/87557Auch die Bundespolitik wartet noch auf den
echten Wettbewerb, den sie bisher nicht erkennen kann:
http://www.businessportal24.com/de/Glos_Ankuendigung_E_ON_Ruhrgas_108605.htmlWas man bisher zu den Gastarifen erfahren hat, ist aus o. g. Gründen alles andere als eine Kampfansage, da die bisher festgestellten teils krassen regionalen Unterschiede bei den Gaspreisen mit einer Preisspreizung bis zu 60 Prozent so überhaupt nicht aufgelöst werden können, sondern eher zementiert werden.
Es ist deshalb auch viel zuviel Euphorie im Spiel. Von einer "Kampfansage", zumal an vorab informierte Konkurrenten (Stadtwerke in Vertriebspartnerschaft, E.ON Regionalversorger), kann gerade keine Rede sein:
http://www.sueddeutsche.de/,tt4m3/wirtschaft/artikel/410/100310/Den jetzigen
Beistellungs- Zirkus wollte E.ON bei seinen Regionalversorgern wie auch bei der zur E.ON Ruhrgas- Gruppe gehörenden Thüga bereits vor einem Jahr eröffnet haben. Vollmundig sollte der Wettbewerb für Haushaltskunden bereits seit dem 01.04.2006 einsetzen. Großzügig hatte man den versperrten Gasmarkt für Haushaltskunden "geöffnet". Nur gemerkt hat davon niemand etwas:
http://www.eon-energie.com/pages/eea_de/Presse/Pressemitteilungen/Aktuelle_Presse/Pressemitteilung.htm?id=49617http://www.eon-special.com/special/de/7963.jspBei der
Beistellungs- Lösung ändert sich eben noch nichts Grundlegendes:
Der
örtliche Versorger bestimmt auch weiterhin in seinem
Netzgebiet einseitig den Preis, an den der
Beisteller seine Preise lediglich koppelt.
Am regionalen Preisgefüge kann sich dadurch noch nichts grundsätzlich ändern, wie dies der Fall wäre, wenn neue Lieferanten mit eigenem Gas am Markt auftauchen. Bis auf die Höhe der in den Preisen enthaltenen Konzessionsabgabe und dem Rechnungsaussteller wird sich vielerorts rein überhaupt gar nichts ändern.
Placebo. Wettbewerb sieht anders aus.
Ebenso gibt es bisher schon wegen einer künstlichen Preiskopplung zwischen Heizöl und Erdgas bisher keinen wirksamen Wettbewerb.
Künstliche Preiskopplungen verhindern also gerade wirksamen Wettbewerb.Diese Preiskopplungen müssen also weg.
Zunächst muss der in kurzer Frist zu Lasten der Verbraucher zusätzlich geschaffene Preisspielraum von teilweise ca. 0,8 ct/ kWh (netto) sofort wieder an die Verbraucher zurückgegeben werden.
Dann dürfen die Erdgaspreise fürderhin allenfalls an die Erdgasimportpreise gekoppelt werden, um die Preisspielräume der Importeure und innerhalb der nachgelagerten Lieferketten wirksam zu begrenzen.
Schließlich stellt sich die Frage, warum die schwarze E.ON- Tochter zu Preiserhöhungen berechtigt sein will, wenn der regionale Gasversorger seine Preise erhöht, ihre eigenen Kosten jedoch gar nicht ebenso gestiegen sind und sie deshalb lediglich zu Lasten ihrer Kunden ihren in die Preise einkalkulierten Gewinnanteil erhöhen kann, was wieder offensichtlich unbillig wäre.
So kann Wettbewerb ganz gewiss nicht funktionieren, zumal wenn die Preise des regionalen Anbieters auch noch deshalb steigen sollten, weil eine E.ON- Gesellschaft als dessen Vorlieferant die Bezugspreise erhöht, möglicherweise allein infolge einer, auf Grund einer marktbeherrschenden Stellung durchsetzbaren HEL- Peisbindung.
Dabei wird die ganze Absurdität dieses vollkommen verfehlten Ansatzes offenbar:
Schlussendlich hätte es in vielen Regionen wieder ausschließlich E.ON in der Hand, ob und in welchem Umfange die Preise steigen, teilweise weiterhin losgelöst von der tatsächlichen Entwicklung der Erdgasimportpreise, so dass weiterhin Steigerungen der Erdgasimportpreise vollkommen übersetzt an die Letztverbraucher weiter gegeben werden könnten.
So kann es ganz gewiss nicht richtig sein.
Der Wettbewerb soll gerade verhindern, dass alle Gasversorger im Gleichlauf und zu Lasten der Marktgegenseite ohne entsprechende Kostensteigerungen ihre Preise erhöhen können.
Die künstliche Preiskopplung hebt diese tragende Funktion des Wettbewerbs vollständig auf. Wenn in anderen Wirtschaftsbereichen Wettbewerber auf einem regionalen Markt (wie er nun einmal durch ein Netzgebiet und das Versorgungsgebiet eines Grundversorgers gebildet wird) auf die Idee verfielen, ihre Preise aneinder zu koppeln, wüsste jeder sofort, dass es sich dabei wohl um ein unzulässiges und deshalb von Anfang an verbotenes Preiskartell handelt.Das
gesamte MeinCent- Preissystem ist deshalb wohl von Anfang an nichts anderes als ein unzulässiges
Preiskartell, welches
jeweils zwischen dem örtlichen Grundversoger und der, zu diesem auf dem regionalen Markt in einem Wettbewerb um Endkunden stehenden schwarzen E.ON- Tochter begründet werden soll, zumal wenn es auch noch zuvor mit im Wettbewerb stehenden "Vertriebspartnern" abgestimmt worden sein sollte.
Dieses Preissystem erscheint deshalb von Anfang an kartellrechtswidrig und verboten.Und deshalb stellt sich eigentlich schon die Frage, wie ein einzelner
marktbeherrschender Konzern ggf. die Chuzpe haben kann, ein solches von Anfang an
verbotenes Preiskartell in einer Pressekonferenz der Welt als
Wettbewerbsimpuls vorstellen zu wollen.
Das sollten sich etwa die Hersteller von Flüssigbeton oder die Hersteller von gasgeschützten Hochspannungs- Schaltanlagen nur ein einziges Mal in aller Öffentlichkeit erlauben und mögen sie auch SIEMENS oder sonstwie heißen. Die Präsentation des MeinCent- Tarifsystems in der Öffentlichkeit sucht also als solches ganz gewiss nach seinesgleichem in der Geschichte.
Ebenso wenig nachvollziehbar ist es, dass eine große Anzahl von Medienvertretern dies nicht erkennen können will und dieses beabsichtigte, unzulässige
Preis- Kartellsystem auch noch als Kampfansage
pro Wettberwerb bezeichnen kann.
Um eine solche Kampfansage handelt es sich gewiss, nur eben unter ganz anderen Vorzeichen.
Im Grundsatz gilt:
Preiskartelle sind wettbewerbswidrig und deshalb verboten und mögen sie auch noch so E wie einfach gestrickt sein.Wie sich die bisherige Verzögerung eines wirksamen Wettbewerbs bereits ausgezahlt haben wird, wird man möglicherweise bei der Veröffentlichung des Konzern- Geschäftsberichts am 07.03.2007 erfahren können.