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Autor Thema: E.ON unterbietet alle Stadtwerke bei Gas und Strompreisen  (Gelesen 8228 mal)

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E.ON unterbietet alle Stadtwerke bei Gas und Strompreisen
« Antwort #1 am: 01. Februar 2007, 13:47:18 »
Wer Fragen zum neuen Angebot hat, wende sich an Herrn Dr. Knott:

http://www.eon-energie.com/pages/eea_de/Presse/Pressemitteilungen/Aktuelle_Presse/Pressemitteilung.htm?id=139871

http://www.e-wie-einfach.de/


Möglicherweise abmahnungsreif:


Preismodell und Preisanpassung

Der zu zahlende Preis ist immer um 1 ct/kwh günstiger als der Allgemeine Preis des örtlichen Grundversorgers. Dies gilt sowohl im Fall der Senkung des Arbeitspreises als auch einer Erhöhung des Arbeitspreises des örtlichen Grundversorgers. Der im Vertrag vereinbarte Arbeitspreis gilt für die Laufzeit von zwei Jahren als maximaler Arbeitspreis.

Senkungen des Arbeitspreises des Allgemeinen Preises des örtlichen Grundversorgers werden zeitgleich an den Kunden weitergegeben; Erhöhungen erfolgen mit einer Verzögerung von einem Monat.
Der Grundpreis entspricht immer dem Grundpreis des örtlichen Grundversorgers für Eintarifabnahmestellen. Für Senkungen und Erhöhungen gilt Abs. (2) entsprechend.

Für etwaige Erhöhungen des nach Abs. (1) zu zahlenden Preises gilt § 5 Abs. 2 StromGVV entsprechend, auf die in der Bestellung (Ziff. 6) Bezug genommen wird. Dies bedeutet, dass eine Preiserhöhung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus dem Kunden mitgeteilt und dass sie dann am jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam wird. Außerdem bleibt das Kündigungsrecht des Kunden gemäß Ziff. 5 dieser Allgemeinen Stromlieferbedingungen im Fall einer Preiserhöhung – unabhängig von der Laufzeit nach Abs. (1) – unberührt. Auf dieses Kündigungsrecht wird im Fall einer Preiserhöhung jeweils besonders schriftlich hingewiesen sowie darauf, dass nach Verstreichen dieser Kündigungsfrist der erhöhte Preis für die weitere Laufzeit des Vertrages als vereinbart gilt.

Die im Vertrag vereinbarten gültigen Preise (Grundpreis/Arbeitspreis) sind auf Basis des zu diesem Zeitpunkt geltenden Allgemeinen Preises des örtlichen Grundversorgers berechnet. Ändert sich dieser Allgemeine Preis bis zum Zeitpunkt des Lieferbeginns, dann kann sich der Vertragspreis gemäß Abs. (1) bis (3) entsprechend ändern.
Die jeweils vereinbarten Preise sind Brutto-Preise. Sie beinhalten Netznutzungsentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Entgelte für Messung und Verrechnung sowie Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) v. 19.03.2002 (BGBl. I S. 1092) und dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) v. 29.03.2000 (BGBl I S. 305) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %.


Einer nachträglichen Erhöhung des Gewinnanteils am kalkulierten Preis sind somit Tür und Tor geöffnet.

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E.ON unterbietet alle Stadtwerke bei Gas und Strompreisen
« Antwort #2 am: 01. Februar 2007, 15:02:35 »
Siehe hier:

http://www.welt.de/data/2007/02/01/1197018.html

Bemerkenswert ist der Beitrag von E.ON- Chef Bernotat. Immerhin hat sich herausgestellt, dass der Ölpreisanstieg nichts mit einer Knappheit zu tun hatte, sondern vielmehr mit Spekulationen um eine Verknappung.

Was die "Phantomdiskussion" bei den Gaspreisen betrifft, so ist darauf zu verweisen, dass in der Zeit von Mai 2003 bis November 2006 um 0,93 ct/kWh (netto) gestiegenen Erdgasimportpreisen um ca. 1,8 ct/ kWh gestiegene Haushaltskundenpreise gegenüberstehen.

Die Differenz dürfte bei den Importeuren verblieben sein. E.ON Ruhrgas soll einen Marktanteil von 60 Prozent haben.

Wenn ein entsprechender Gewinnzuwachs beim Konzern die Verbraucher drückt, so handelt es sich dabei keinesfalls um einen Phantomschmerz.

Deutlich verknappt hat sich dadurch das Budget der Verbraucher.

E.ON unterbietet nun aber gnädig die lokalen Erdgaspreise um 0,24 ct/ kWh (netto).

Toll.

Bemerkenswert auch, dass E.ON noch Anfang Januar hinsichtlich der offen zu Tage getretenen großen regionalen Gaspreisunterschiede bis zu 60 Prozent in der Presse verlautbarte, der Konzern könne nichts dafür, dass Stadtwerk A deutlich teurer sei als Stadtwerk B:

http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2007-01-05T163436Z_01_HAG559664_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-BRANCHEN-ENERGIE.xml&archived=False


"Es ist reine Polemik, wenn selbst ernannte Energieexperten bewusst mit Fehlinformationen Stimmung gegen uns machen. Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn das Gas von Stadtwerk A teurer ist als das Gas von Stadtwerk B", sagte ein E.ON-Sprecher am Freitag. Vor allem die unterschiedlichen Kostenstrukturen bei den Stadtwerken seien ausschlaggebend für den Preis.


Nun schreibt der Konzern ohne sachlich gerechtfertigten Grund  diese festgestellten regionalen Preisdifferenzen mit seinem Angebot dauerhaft fest.


E.ON Direktvertrieb ist dafür verantwortlich, dass sein Gas im Netzgebiet des Stadtwerks A deutlich teurer ist als im Netzgebiet der Stadtwerke B, ohne dass dies noch ebenso mit verscheidenen Kostenstrukturen dieser Stadtwerke zu tun haben könnte.

Warum eigentlich ?!!!

Siehe auch hier:

http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=40834648

 

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