Energiepreis-Protest > BELKAW
Stromverbrauch 2 Jahre falsch geschätzt
Traveller:
Hallo,
wir brauchen einen Rat.
Zum 1.9.2004 haben wir unser Haus gekauft und auch bezogen. Der Voreigentümer hatte den Zählerstand bei Auszug (Normalstrom und Nachtspeicher) dem ehemaligen Strombetreiber RBV gemeldet und wir haben dann eine entsprechenden Vorauszahlung von 85,- Euro im Monat bis 31.12.2004 bezahlt. Als die Abrechnung für 2004 kam, wurden wir heruntergestuft auf 57,- Vorauszahlung für das Jahr 2005. In der Abrechnung für 2005 haben wir ca. 120 Euro nachbezahlt und wurden auf 61,- Euro monatlich heraufgestuft.
Da unser Vorbesitzer uns mitgeteilt hatte, dass er ähnlich viel (oder wenig) an Strom bezahlt hat, kam uns das auch nicht spanisch vor. Heute kam die Abrechnung von dem neuen Betreiber Belkaw für 2006 Nachzahlung 3.061,- Euro. Wir haben es nicht fassen können und recherchiert
Der Strombetreiber hat sich den Stromverbrauch zum 1.9.2004 vom Vorbesitzer ablesen lassen und danach (zum 31.12.2004 sowie 31.12.2005) nur geschätzt und zwar nach dem Verbrauch des Vorbesitzers. Dass geschätzt worden ist, haben wir heute erst begriffen, weil neben unserem Verbrauch ein "S" steht. - war uns vorher nicht klar. Warum geschätzt worden ist, ist uns unerklärlich, da bei uns vormittags immer jemand im Hause ist und eine Ablesekarte haben wir auch nie erhalten. Uns ist es ehrlich gesagt nicht aufgefallen, dass kein Stromableser da war und den Zählerstand haben wir auch aufgrund der für uns korrekten Abrechnungen nicht kontrolliert. Erst Ende 2006 kam unter dem neuen Strombetreiber eine Ableserin, die dann wohl den korrekten Zählerstand mit einem Gerät abgelesen hat. Jetzt wird das so hingestellt, als ob wir im vergangenen Jahr statt wie sonst 4.076 kWh 25.000 verbraucht haben.
Haben wir eine Chance dagegen anzugehen?
Vielen Dank im Voraus.
taxman:
Dieser Beitrag sollte Ihnen weiter helfen:
Hat der Stromversorger recht?
Sie sollten sich auf jeden Fall mit dem Thema "Unbilligkeitseinwand" vertraut machen.
Auch sollten Sie mit einem versierten Rechtsanwalt unbedingt Kontakt aufnehmen. Bitte achten Sie dabei darauf, dass der Rechtsanwalt wirklich mit dem Thema "Energierecht" vertraut ist. Ich sage es Ihnen gleich, viele solch versierten Rechtsanwälte gibt es leider nicht.
Viele Grüße
taxman
eislud:
Ergänzend:
Das wäre dann ein Verbrauch von etwas 30.000 kWh (25000 + 4076 + ein paar Monate in 2004) in gut 2 Jahren (01.09.2004 bis Ende 2006), wenn ich das richtig verstehe.
Das hört sich ziemlich viel an, damit würde ich knapp 10 Jahre auskommen.
Unter Umständen handelt es sich hier gar nicht um ein Schätzproblem des vorherigen Versorgers. Vielleicht ist der Zähler defekt.
Einen Anfangsbestand beim neuen Stromversorger gab es nicht?
Oder kam der neue Stromversorger genau aus diesem Grund zum Ablesen?
Möchte der alte oder der neue Stromversorger noch die 25000 kWh bezahlt haben?
Vielleicht dann auch mal hier schauen:
HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
Gruss eislud
Traveller:
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt nicht wir haben den Stromversorger gewechselt, sondern die Stadt, also aus der RBV ist die Belkaw geworden. Und der Zähler lief weiter wie bisher.
Und natürlich möchte die Belkaw ihre 3.067 Euro haben, die wir ja angeblich im Jahr 2006 verursacht haben.
Das Problem ist einfach, dass man uns immer am Vorbesitzer geschätzt hat und wir anscheinend viel mehr verbraucht haben. Es handelt sich auch um ein großes Haus, aber wir sind über die geringe Höhe vorher nicht stutzig geworden, da unser Vorbesitzer uns versichert hat, dass wir viel durch den nachtstrom sparen. Wie kann das sein, dass der Stromversorger so lange nicht ablesen kommt und bei einem Eigentumswechsel den Vorbesitzer zu Grunde legt? Und dann einfach die Differenz für 1 Jahr ansetzt? Genauso könnten wir sagen, das ist alles schon 2004 verbraucht worden und jetzt habt ihr Pech gehabt, weil es dann glaube ich, verjährt ist.
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Anregungen.
Cremer:
@Traveller,
ich meine an Ihrer Schilderung kann etwas nicht stimmen.
Sie sprechen auch von Nachtstrom, also Elektronachtspeicherheizung?
Oder/und Elektrische Warmwasserbereitung?
Grundsätzlich hätten Sie selbst die Zähler beim Einzug ablesen sollen.
Hat der Versorger nur gemeint, es wäre üblicher Tagstrom zur Festlegung der Höhe des Abschlages?
Warum hat der Versorger erst heute (Ende 2006) den Zähler abgelesen.
Ich meine hier liese sich ansetzen, dass es nicht üblich sei, eine Abrechnung von 1.9.2004 bis Ende 2006, also mehr als 2 Jahre vorzunehemn. Das ist nicht mehr zeitnah.
Sie sollten dringend eine Fachanwalt für Energierecht konsultieren!!!!
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