Sonstiges > Der Wasserpreis

Gilt nicht Selbes auch für die Wasserversorger ?

(1/1)

Seb:
Die Wasserversorger erhöhen ja auch mit schöner Regelmäßigkeit und unverschämten Prozentsätzen. Die sind auch Regionalmonopolisten. § 315 BGB müßte also auch für die gelten. Weiß jemand was dazu ?

Cremer:
@Seb,

ja, hatte ich bereits 2005 bei unseren SWK gemacht.

Der § 8 Abs 1 des Kommunalen Abgabengesetzes Rheinland-Pflaz (KAG RP) besagt, dass Unternehmen, welche Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung erfüllen oder Anschluss- oder Benutzungszwang besteht, keinen Überschuss für den Haushalt der kommunalen Gebietskörperschaft erwirtschaften dürfen.

Abschlusszwang besteht bei Ver- und Entsorgung mit Wasser.

RR-E-ft:
@Selb

Wasserpreis- Protest ist hier nicht unser Thema.

Billigkeit von Wassertarifen war aber bereits mehrfach Thema beim BGH:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo93718.htm

taxman:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Wasserpreis- Protest ist hier nicht unser Thema.
--- Ende Zitat ---


Herr Fricke, dass finde ich sehr schade.

Neben Wasser wäre auch noch Müllentsorgung ein interessantes Feld. Im Januar-Heft des Bund der Steuerzahler wird das Thema "Müllentsorgung" in einem Aufsatz aufgegriffen.

Aber wir können uns hier auch nicht um alles kümmern.  :D  :D  :D

Grüße
taxman

Seb:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Selb

Wasserpreis- Protest ist hier nicht unser Thema.


--- Ende Zitat ---


Schade, aber ich sehe durchaus ein, daß der Bund der Energieverbraucher eine andere Thematik besetzt. Der Hinweis auf die BGH-Entscheidung ist auch  sehr wertvoll, Danke insoweit.

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln