Sonstiges > Der Wasserpreis
Gilt nicht Selbes auch für die Wasserversorger ?
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Seb:
Die Wasserversorger erhöhen ja auch mit schöner Regelmäßigkeit und unverschämten Prozentsätzen. Die sind auch Regionalmonopolisten. § 315 BGB müßte also auch für die gelten. Weiß jemand was dazu ?
Cremer:
@Seb,
ja, hatte ich bereits 2005 bei unseren SWK gemacht.
Der § 8 Abs 1 des Kommunalen Abgabengesetzes Rheinland-Pflaz (KAG RP) besagt, dass Unternehmen, welche Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung erfüllen oder Anschluss- oder Benutzungszwang besteht, keinen Überschuss für den Haushalt der kommunalen Gebietskörperschaft erwirtschaften dürfen.
Abschlusszwang besteht bei Ver- und Entsorgung mit Wasser.
RR-E-ft:
@Selb
Wasserpreis- Protest ist hier nicht unser Thema.
Billigkeit von Wassertarifen war aber bereits mehrfach Thema beim BGH:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo93718.htm
taxman:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Wasserpreis- Protest ist hier nicht unser Thema.
--- Ende Zitat ---
Herr Fricke, dass finde ich sehr schade.
Neben Wasser wäre auch noch Müllentsorgung ein interessantes Feld. Im Januar-Heft des Bund der Steuerzahler wird das Thema "Müllentsorgung" in einem Aufsatz aufgegriffen.
Aber wir können uns hier auch nicht um alles kümmern. :D :D :D
Grüße
taxman
Seb:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Selb
Wasserpreis- Protest ist hier nicht unser Thema.
--- Ende Zitat ---
Schade, aber ich sehe durchaus ein, daß der Bund der Energieverbraucher eine andere Thematik besetzt. Der Hinweis auf die BGH-Entscheidung ist auch sehr wertvoll, Danke insoweit.
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