Apropos "Ölpreisbindung":
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=935002Preissteigerungen sind vollumfänglich beim Verbraucher angekommen.
Preisssenkungen???
http://www.esyoil.com/d2_regio.php?mon=3http://www.esyoil.com/d12_rohoel_brent_future.php?mon=12http://www.esyoil.com/d4_ost.php?mon=36http://www.esyoil.com/d4_ost.php?mon=12Anmerkung:
Hinter dem IWO verbirgt sich natürlich die Lobby der Mineralölwirtschaft.
Aber:
Wer sich Mitte Januar mit seinem Bedarf für zwei Jahre eingedeckt hat, der hat erst einmal wieder Ruhe.
Würde der Heizölkonsument wie ein Energiekonzern rechnen, würde sich womöglich dessen gebunkertes Heizöl bei steigenden Marktpreisen im Tank verteuern.
Der Grund dafür wären Opportunitätskosten, weil das Heizöl selbst verfeuert wird, statt es auf dem Markt bei gestiegenen Preisen weiterzuverkaufen.
Auf so einen Schwachfug würde wohl kein Konsument kommen, der den Brennstoff für seine Versorgung erstanden hat.
Energiekonzerne, die etwa kostenlos zugeteilte CO2- Zertifikate für ihre Stromproduktion benötigen, wollen jedoch so rechnen. Die Stromproduktion verteuere sich nach deren Logik dadurch, dass sie die kostenlos zugeteilten Zertifikate für den Kohlendioxidausstoss der Kraftwerke bei der Stromproduktion benötigen und nicht am Markt verkaufen können.
Diese Begründung für das Einpreisen und steigende Strom- Großhandelspreise funktioniert indes nur für steigende Strompreise. Ebenso steigende Gaspreise für Gaskraftwerke.
Sinken die Zertifikatepreise oder die Gaspreise, verbilligt sich der Strom offensichtlich nicht.
So hatte sich in 2003/2004 das Gas für Kraftwerke verbilligt.
Die Strompreise stiegen indes.
Logisch?!
Erdgaskunden beziehen schlicht und ergreifend ebenso wie Heizölkunden nur den Brennstoff.
Statt der Kosten für einen Tank hatten sie oft hohe Kosten für Hausanschluss und Baukostenzuschuss zu tragen.
Während der Heizölkunde sich einen Tank gekauft hat, der in seinem Eigentum verbleibt, hat der Erdgaskunde mit dem Baukostenzuschuss das vorgelagerte Erdgasnetz mitbezahlt und mit den Hausanschlusskosten einen Hausanschluss, der gem. § 10 Abs. 4 AVBGasV im Eigentum des Gasnetzbetreibers steht und verbleibt, hat also das Vermögen des Gasnetzbetreibers bilanziell gemehrt.
Wenn Gaslieferanten weiter von einem einheitlichen Wärmemarkt sprechen, auf dem alle nur Brennstoffmengen einkaufen, so lasse man sich die Preise für Vergleichsmengen anderer Brennstoffe benennen um zu sehen, dass der Brennstoff Erdgas in ct/ kWh (netto) weit teurer ist als andere Brennstoffe.
Auf einem einheitlichen, funktionierenden Markt wären solche gravierenden Preisunterschiede schlicht undenkbar.
Darf´s ein bisschen mehr sein?