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OVAG - Oberhessische Versorgungsbetriebe AG
Zottel:
@Evitel2004
Diese Ausführungen habe ich im ZNER bereits nachlesenkönnen.
Allerdings ist das Urteil des LG München bisher für mich unauffindbar.
Für mich stellen sich jedoch folgende Fragen:
1.
Sollte mir eine Stromsperre angedroht werden und ich diese juristisch anfechte, ist dann automatisch das AG Friedberg zuständig da dieses am Firmensitz der OVAG in Friedberg ansässig ist?
2.
Kann ich dann gleich damit rechnen dass ich, auf Grund der "Eigenen ständigen Rechtsprechung" des AG Friedberg verlieren werde, obwohl solche Verfahren bereits mehrfach durch andere Gerichte (auch BGH) im Sinne des Kunden beschieden wurden?
taxman:
--- Zitat von: \"Zottel\" ---Kann ich dann gleich damit rechnen dass ich, auf Grund der "Eigenen ständigen Rechtsprechung" des AG Friedberg verlieren werde, obwohl solche Verfahren bereits mehrfach durch andere Gerichte (auch BGH) im Sinne des Kunden beschieden wurden?
--- Ende Zitat ---
Sie verlangen hier von uns zu spekulieren!
Sicherlich ist es hilfreich einen versierten, insbesondere mit dem Energierecht vertrauten, Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieser muss sodann bei einem eventuellen Rechtsstreit Ihre Interessen sorgfältigst vertreten. Eine Liste solch qualifizierter Rechtsanwälte finden Sie auf der hp des Bundes der Energieverbraucher.
Ich empfehle Ihnen daher dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir Forenteilnehmer können leider nicht Sie vor Gericht vertreten und ein zuständiger Richter würde es sicherlich auch nicht interessieren was das Forum zu Ihrem speziellen Fall zu sagen hätte. Wobei das schon mal lustig wäre. :D :D :D :D Aber eigentlich ist es auch keine Spassveranstaltung.
Zottel:
@taxman
Ich bitte um Entschuldigung falls der Eindruck entstand, dass ich hier eine Rechtsberatung erwarte.
Dem ist nicht so!!
Auf Grund der Tatsache, dass ich mich erstmals überhaupt mit dem Thema Justiz und deren Formulierungen befasse mögen meine Fragen zuweilen etwas seltsam klingen. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Da hier auch einige Personen registriert sind, die von Berufswegen mit dem Thema Recht zu tun haben, hätte ich mir gewünscht dass ich hier die Eine oder Andere Antwort auf meine Fragen erhalte.
Eine Rechtsberatung werde ich ganz sicher über den Bund der Energieverbraucher wahrnehmen.
Monaco:
@zottel
Vergegenwärtigen Sie sich zunächst, dass es ein entscheidender Unterschied sein kann, ob der Kunde oder der Versorger klagt. Wenn der Versorger klagt, ist er m.E. auch nachweispflichtig. Da sind die Karten dann möglicherweise ganz anders verteilt. Und außerdem haben Sie dann immer noch die Möglichkeit des "sofortigen Anerkenntnisses" - ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen!
Ihr Versorger wird es sich daher eher zwei mal überlegen, ob er Sie verklagt.
Abschließend noch zu den Widerspruchsmöglichkeiten.
Auf den Netztbetreiber kommt es zunächst einmal gar nicht an. Ihr Vertragspartner ist Ihr Stromlieferant.
Wenn dies Ihr örtlicher Grundversorger ist und Sie im Allgemeinen Tarif versogt werden, legen Sie Widerspruch nach §315 BGB (Billigkeit der Preise) ein, wenn Sie einen Sondervertrag besitzen oder wenn es nicht Ihr Grundversorger ist, dann zuerst nach §307 BGB (Transparenz der Preise) und ersatzweise auch noch nach §315 (für die Preissteigerungen nach Vertragsunterzeichnung). (Auch ob Ihr Versorger Monopolist ist oder nicht, spielt kaum eine Rolle.)
Im letzteren Fall könnte Sie Ihr alternativer Versorger kündigen. Dann fallen Sie Ihrem Grundversorger "in die Arme" und können von Beginn an §315 einwenden.
Und lassen Sie sich nicht einschüchtern - schon gar nicht von einer Rechtsabteilung. Wenn man sich seiner Mittel nämlich so sicher wäre, müsste man nicht unzählige Gerichtsurteile - die allesamt so oder so interpretiert werden können - hervorkramen.
"Oma Kapulske" kann man damit vielleicht einschüchtern, aber doch nicht Sie, oder ...?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
taxman:
--- Zitat von: \"Zottel\" ---@taxman
Ich bitte um Entschuldigung falls der Eindruck entstand, dass ich hier eine Rechtsberatung erwarte.
Dem ist nicht so!!
Auf Grund der Tatsache, dass ich mich erstmals überhaupt mit dem Thema Justiz und deren Formulierungen befasse mögen meine Fragen zuweilen etwas seltsam klingen. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Da hier auch einige Personen registriert sind, die von Berufswegen mit dem Thema Recht zu tun haben, hätte ich mir gewünscht dass ich hier die Eine oder Andere Antwort auf meine Fragen erhalte.
Eine Rechtsberatung werde ich ganz sicher über den Bund der Energieverbraucher wahrnehmen.
--- Ende Zitat ---
Lieber zottel,
ab einem gewissen Zeitpunkt im Widerspruchsverfahren sollte Jeder einen Rechtsanwalt seines Vertrauens kontaktieren und diesen mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen.
Die Probleme sehe ich insbesondere in verfahrensrechtlichen Abläufen, welche auch für mich undurchschaubar sind. :oops:
Ich empfehle Ihnen sich einer Protestinitiative anzuschließen oder falls es in Ihrer Umgebung noch keine gibt eben genau diese zu gründen/bilden. Zu mehreren lässt es sich geruhsamer an die Sache herangehen. Insbesondere wird man in einer Gruppe auch interessanter für einen Rechtsanwalt.
Rebellische Grüße
taxman
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