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OVAG - Oberhessische Versorgungsbetriebe AG
Zottel:
Jetzt wird´s mal langsam Zeit für ein Update zu meinem Eröffnungsbeitrag aus dem Januar:
Über die Monate hat sich ein reger \"Gedankenaustausch\" in Schriftform zwischen der OVAG und mir entwickelt.
Noch übersteigt die Einsparung beim Strom die Portokosten. :D
Nach dem BGH-Urteil kam postwendend ein Schreiben der OVAG mit \"freundlicher Aufforderung\" zur Begleichung ausstehender Zahlungen.
Dieses habe ich dann freundlich mittels Musterbrief des B.d.E. beantwortet.
Mittlerweile teilte mir die OVAG mit, dass sie den so genannten \"Sonderkundenvertrag\" zum 31.12.2007 kündigt.
Aha, ich bin Sonderkunde..........................
Ach Herrje, groooooße Not eine Kündigung, ob das alles so mit \"rechten Dingen\" zugeht. ;)
Na wenigstens wurde mir mitgeteilt, dass:
Sollten Sie für die Zeit ab dem 01. Januar 2008 keinen Stromlieferungsvertrag bei einem anderen Anbieter abschließen, werden wir Sie selbstverständlich weiter beliefern.
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Da § 315 BGB nicht anzuwenden ist, besteht für uns keine Veranlassung zu Ihren Ausführungen zu der Billigkeit unserer Erhöhungen Stellung zu nehmen.
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Sie können versichert sein, dass wir lediglich gestiegene Bezugskosten an unsere Kunden weiter gegeben haben, welche nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden konnten.
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Wir bedauern es. dass wir diesen Schritt gehen müssen, das Vertragsverhältnis zu kündigen, sehen uns jedoch aufgrund des erheblichen Zahlungsrückstandes und Ihrer fehlenden Bereitschaft diesen auszugleichen, hierzu gezwungen.
Ja neeee, iss klar.
Fortsetzung folgt......................................
RR-E-ft:
@Zottel
Nun haben Sie es wohl schriftlich:
Gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB vereinbart und trotzdem die Preise gegenüber den Sondervertragskunden einseitig erhöht, also ohne entsprechende Berechtigung.
Eigentlich ein ganz starkes Stück.
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