Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Preisänderungsklausel in AGB überflüssig ?

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RR-E-ft:
@Martinus11

Wer redet denn vom Aufgeben, wo doch § 315 BGB anwendbar ist und den Kunden effektiv vor überteuerten Preisen schützt?

Es bedeutet, dass Tarifpreise unter bestimmten Umständen steigen und auch wieder sinken (\"atmen\"). Dabei müssen die Tarife jederzeit der Billigkeit entsprechen. Woran sich die Billigkeit bemisst, wurde umfassend dargelegt, vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006.

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