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EWE kündigt Stromvertrag

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jroettges:
@AnJo
Bitte komme den Bitten nach und diskutiere diese Sache im EWE-Faden unter Stadt/Versorger.

Stelle bitte klar, worum es hier geht. Um Strom oder Gas. Das ist wichtig, denn die Lage ist da inzwischen sehr viel anders geworden.

Bevor Du irgendetwas annimmst, mache lieber garnichts. Wenn Du jetzt bewusst die Vertragsbedingungen annimmst, schließt Du einen neuen Sondervertrag und erkennst die augenblicklichen Konditionen an. Dann kannst Du §315 erst mal vergessen.

Beim Strom sowieso, denn da kann man ja zu einem anderen Anbieter wechseln, der auch noch billiger als die EWE ist. Die (EWE Netz GmbH) bleibt ja in jedem Falle der örtliche Netzbetreiber und für alle technischen Belange des Anschlusses zuständig. Dafür bekommt sie ja die Netznutzungsentgelte.

Beim Erdgas ist die Lage etwas anders. Die EWE (EWE Netz GmbH) ist Netzbetreiber und die EWE AG verkauft das Gas, das man augenblicklich noch nirgends anders kaufen kann. Die EWE ist nun wegen ihrer neuen Vertragsbedingungen von den Verbraucherschützern abgemahnt worden. Die wichtigen Entscheidung zu §315 fallen im Juni beim Bundesgerichtshof. Solange sollte man Geduld aufbringen.

Cremer:
@AnJo,



--- Zitat ---ich werde jetzt den neuen Vertrag der EWE annehmen
--- Ende Zitat ---


 :shock:  :?  :shock:  :?

Aha, da hat die EWE offenseichtlich  jemanden "eingefangen" :wink:

Solaria:
Hallo jroettges,



--- Zitat von: \"jroettges\" ---


Stelle bitte klar, worum es hier geht. Um Strom oder Gas. Das ist wichtig, denn die Lage ist da inzwischen sehr viel anders geworden.

Beim Strom sowieso, denn da kann man ja zu einem anderen Anbieter wechseln, der auch noch billiger als die EWE ist. Die (EWE Netz GmbH) bleibt ja in jedem Falle der örtliche Netzbetreiber und für alle technischen Belange des Anschlusses zuständig. Dafür bekommt sie ja die Netznutzungsentgelte.

Beim Erdgas ist die Lage etwas anders. Die EWE (EWE Netz GmbH) ist Netzbetreiber und die EWE AG verkauft das Gas, das man augenblicklich noch nirgends anders kaufen kann.
--- Ende Zitat ---


Ich glaube ich habe da irgendetwas nicht mitbekommen  :oops:

Was hat sich geändert? Seit wann? Heißt das, daß man jetzt  dem Strompreis  nicht  mehr widersprechen kann?

Wie ist jetzt vorzugehen?
Ich habe nach Hinweisen hier im Forum gesucht, aber nichts gefunden.

Ich will der Preissenkung noch widersprechen. Innerhalb welcher Frist muß man das eigentlich tun? Und kann ich da den bisherigen Musterbrief nehmen, oder muß hier etwas Besonderes beachtet werden?

Nachdem die EWE neue Vertragsbedingungen versendet hat und dem, nach dem was ich hier gelesen habe, eben nicht widersprochen (Frist war glaube ich 6 Wochen)  werden darf, da man sonst eine Kündigung bekommt, würde sich das etwas mit dem Widerspruch wegen der  Preissenkung überschneiden.
Die Preissenkung habe ich vor kurzem erst mitbekommen.

Und wer ist denn preiswerter als die EWE? Ich dachte die wäre der preiswerteste Stromversorger.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! :cry:

jroettges:
@Solaria
Wenn man vom örtlichen Grundversorger grund- oder ersatzversorgt wird, kann man natürlich seinen Einspruch nach §315 erhalten und erneuern. Bei Sondervertragskunden wird das EVU aber wohl von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn diese widerspechen oder kürzen.

Man kann ja problemlos zu anderen EVU wechseln. Welche dabei günstig sind, das findet man mit den diversen Strompreisrechnern heraus, die im Netz, zB. bei http://www.verivox.de angeboten werden.

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