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Autor Thema: Heftiger Gaspreisanstieg zum 01.10.2008 auf Grundlage der AVBGasV?  (Gelesen 4969 mal)

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Offline RR-E-ft

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Weiterer heftiger Gaspreisanstieg

Zitat
Die Aalener Stadtwerke erhöhen erneut den Gaspreis - und zwar um rund 20 Prozent. \"Wir haben noch keinen absoluten Betrag festgelegt\", sagt Stadtwerkechef Cord Müller. Zuletzt war der Gaspreis im März um 7,8 Prozent angehoben worden.

Zitat
Die Erhöhung kommt zum 1. Oktober, sechs Wochen vorher müssen die Stadtwerke ihre Kunden schriftlich informieren. Ulrich Walter, kaufmännischer Leiter, hat ausgerechnet, was die Preiserhöhung für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 20000 Kilowattstunden Gas ausmacht. Aufs Jahr gerechnet entstehen Mehrkosten in Höhe von rund 260 Euro, auf den Monat rund 22 Euro. \"Dass wir den Gaspreis im Mai 2007 spürbar gesenkt haben, wird immer vergessen\", sagt Walter. 5,6 Prozent weniger waren es damals. \"Wir haben den günstigen Preis in der Winterperiode gehalten bis Februar. Jetzt mussten wir unbedingt wieder rauf.\"

Zitat
\"Die Großhandelspreise haben sich von Sommer zu Sommer verdoppelt\", sagt Cord Müller, der die Peiserhöhung durch Verhandlungen mit den Gaslieferanten sogar gedrückt haben will. Sie wäre sonst ein Drittel höher ausgefallen, sagt er .

Zitat
wie Müller sagt, der sich nicht nur über explodierende Energiepreise ärgert, sondern auch über das seit 2005 anhängige Gerichtsverfahren wegen eines \"unbilligen Gaspreises\". Der Aalener Friedrich Heigl habe inzwischen auch Vorwürfe wegen Verletzung des Kartellrechts erhoben, weshalb jetzt das Landgericht zuständig sei. \"Und wir können den ganzen Kladderadatsch in Stuttgart nochmal machen.\"

Quelle: Schwäbische Zeitung, 11.07.2008

Na immerhin:

Die Stadtwerke wollen durch Verhandlungen etwas gedrückt haben können. Der Vorlieferantenpreis ist Verhandlungssache. Ob der Gasbezug wohl vergaberechtlich ausgeschrieben wurde?

Interessant sind die Allgemeinen Tarifpreise für Erdgaslieferungen , die ab 01.03.2008 in Kraft gesetzt wurden unter gleichzeitiger Außerkraftsetzung der vorher geltenden Gastarife.

In Aalen bezog man sich - fast drei Jahre nach Inkrafttreten des novellierten EnWG - immer noch auf die AVBGasV, zu deren Bedingungen die Belieferung laut veröffentlichtem Preisblatt angeblich immer noch erfolgen soll.

Zitat
OstalbGas Stand: 01.03.2008
Die Stadtwerke Aalen GmbH stellen zu den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV) aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas zu den folgenden Bedingungen zur Verfügung:

Wohl ein klarer Verstoß gegen § 36 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 1 GasGVV.

Warum die Stadtwerke ihren Kunden- wie sonst in der Gaswirtschaft üblich- keine Heizgas- Sonderabkommen mit günstigeren Sonderpreisen anbieten, bleibt unerfindlich. Schließlich kann im Interesse der Kunden  mit solchen Sonderabkommen bei der Konzessionsabgabe kräftig gespart werden, weil diese bei Sonderabkommen höchstzulässig nur 0,03 Ct/ kWh beträgt. Das Gas zum Heizen könnte also allein deshalb in jedem Falle 0,24 Ct/ kWh (netto) günstiger angeboten werden. Das überlässt man möglicherweise lieber E wie einfach.

Zitat
Im Tarifpreis ist auch das mit der Stadt Aalen vereinbarte Entgelt enthalten, das auch für die Verlegung und den Betrieb der Leitungen durch Benutzung der öffentlichen Verkehrswege gezahlt wird (sogen. Konzessionsabgabe). Es beträgt bei Gaslieferungen ausschließlich für
Kochen und Warmwasser höchstens 0,62 Cent/kWh (netto), ansonsten 0,27 Cent/kWh (netto). Während der Übergangszeit nach § 8 Konzessionsabgabenverordnung können diese Höchstbeträge
überschritten werden.

 

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