Hallo zusammen,
ich habe heute meine Abrechnung für Gas und Strom bekommen und habe dazu mal einige Fragen.
Die Stadtwerke haben bei mir den Zählerstand zum 04.12.2006 abgelesen.
Als ich heute die Abrechnung bekommen habe ist mir aufgefallen, das der Abrechnungszeitraum vom 08.12.2005 bis 31.12.2006 ist und der Verbrauch vom 05.12.2006 bis 31.12.2006 geschätzt wurde. Diese Schätzung ist natürlich höher als das was ich verbraucht habe.
Da ich jedoch erst im November den Unbilligkeitseinwand gemacht habe, hatte ich bis zum Ende des regulären Abrechnungszeitraumes (04.12.2006) bereits zuviel vorausgezahlt, was ich ja sicher nicht von den Stadtwerken erstattet bekommen hätte. Dadurch, dass der Verbrauch aber jetzt bis zum 31.12.2006 berechnet wurde, muss ich nach meiner Rechnung ca. 20 € nachzahlen, was ja eigentlich in meinen Fall besser ist.
Wie würdet Ihr reagieren?
Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass der Umrechnungsfaktor von m³ auf kWh sich zum 01.01.2006 von 10,5380 auf 10,5475 erhöht hat.
Ist dies Rechtens?
Am 28.11.2006 habe ich den Unbilligkeitseinwand erstellt und die vorhandene Einzugsermächtigung beschränkt. Der Abschlag vom 30.11.2006 wurde aber trotzdem von meinem Konto in voller Höhe abgebucht. Daraufhin habe ich am 01.12.2006 einen Brief geschrieben und die Stadtwerke aufgefordert, mir den Abschlag bis zum 07.12.2006 zurückzubuchen sonst würde ich die Lastschrift zurückgeben. Da ich das Geld nicht gutgeschrieben bekam, habe ich die Lastschrift am 07.12.2006 dann zurückgegeben.
Auf meinen Jahresendabrechnungen, werden jetzt insgesamt 3 € Rücklastgebühren aufgeführt.
Muss oder sollte ich die bezahlen? Ich habe ja den Stadtwerken eine angemessene Zeit gelassen den Betrag zurückzuerstatten.
Der letzte Punkt ist, ich bekomme jetzt getrennte Abrechnungen für Gas und Strom was früher in einer war. Da ich den Gaspreis gekürzt habe und die Einzugsermächtigung beschränkt habe wollen jetzt die Stadtwerke, dass ich die Abschläge für Gas überweise.
Mir wäre es aber lieber, Sie würden den Abschlag abbuchen.
Die beschränke Einzugsermächtigung wurde wegen „technisch nicht umsetzbar“ zurückgewiesen und nicht akzeptiert.
Ich habe mal gelesen, dass eine Einzugsermächtigung nur vom Erteiler gekündigt werden kann.
Was würdet Ihr machen?
Danke schon mal