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Autor Thema: Jahresabrechnung, eine Nötigung?  (Gelesen 17900 mal)

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Offline taxman

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #15 am: 12. Februar 2007, 10:56:45 »
Zitat von: \"Monaco\"
@cremer

Das ist korrekt. Daher hatte ich bei meinen Beispielen auch bewusst "Abwasser" gewählt.

Fragen Sie mich jedoch bloß nicht, warum das (Ausweis MwSt. ja oder nein) so ist ... :oops:


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.


Habe mal nachrecherchiert:

Wasser, ermäßigter Umsatzsteuersatz 7% wegen § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i. V. m. Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 dort unter Nr. 34 aufgelistet.

Abwasser, keine Umsatzsteuer, da die Abwasserentsorgung als hoheitliche Massnahme angesehen wird und daher die Abwasserentsorgung kein Unternehmerdasein der Gemeinde auslöst. siehe § 2 Nr. 3 UStG

Grüße
taxman
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Offline Monaco

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #16 am: 12. Februar 2007, 12:13:20 »
@taxman

Vielen Dank für die Information. Allerdings ist die Frage möglicherweise doch nicht so pauschal zu beantworten. Die Stadt Halle (Saale) weist seit 01.01.2007 nämlich die MwSt. für Abwasser aus:

Quelle: Auszug aus einem Faltblatt, das den Halleschen Grundstückseigentümern vor einigen Wochen zugestellt wurde.

Hallesche Wasser- und Abwasser GmbH

Aus Gebühren werden Preise
(gültig ab 01. Januar 2007)

Privatrechtliches Entgelt als Gegenleistung für die Abwasserbeseitigung

Am 13. Dezember 2006 beschloss der Stadtrat die Einführung eines privatrechtlichen Abwasserentgeltses. Gebühren für die Abwasserbeseitigung durch die Stadt werden zukünftig nicht mehr erhoben. Dafür stellt die Hallesche Wasser- und Abwasser GmbH (HWA) ab 01. Januar 2007 die Entsorgungsleistung den Grundstückseigentümern direkt in Rechnung. Mit dem Ausweis der Mehrwertsteuer auf der Rechnung können Unternehmen und Gewerbetreibende diese als Vorsteuerabzug geltend machen. Dies ist aus Sicht der HWA der entscheidende Vorteil, der zu dieser Umstellung der Abrechnung geführt hat.

Sie erhalten mit der Rechnungslegung zum Jahresende durch die HWA die Vertragsbestätigungen zur Entsorgung Ihres Grundstücks für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Die Höhe der Netto-Preise für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung bleiben bis zum 31.12.2008 unverändert, die Brutto-Preise erhöhen sich um drei Prozent durch die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% ab 01. Januar 2007.
Bisher war die Mehrwertsteuer in Höhe von 16% Bestandteil der Gebühren. Die Mehrwertsteuer wurde nicht gesondert ausgewiesen.

Das öffentlich-rechtliche Grundverhältnis mit dem Anschluss- und Benutzungszwang bleibt auf der Grundlage der Rumpfsatzung zur Abwasserbeseitigung der Stadt Halle bestehen. Das Leistungs- und Benutzungsverhältnis wird privatrechtlich auf der Grundlage der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen Abwasser der HWA GmbH ausgestattet.


Offensichtlich hat man hier versucht, über eine kreative Auslegung des Steuerrechts, insbesondere Betrieben und Gewerbetreibenden etwas Gutes zu tun. Möglicherweise könnte gerade dieses der Stadt jedoch irgendwann einmal "auf die Füße" fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #17 am: 12. Februar 2007, 13:02:41 »
@Monaco,

aber Achtung!!

es besteht Anschluss- und Benutzerzwang für Trinkwasser und Abwasser.

Deshalb dürfen nach dem Kommunalen Abgabengesetz keine Gewinne erzielt werden.

Da würde ich mal den HWA als GmbH ordentlich auf die Finger schauen !!!!!

M.E. kann dies so nicht funtionieren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline taxman

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #18 am: 12. Februar 2007, 13:06:45 »
Zitat von: \"Monaco\"
Privatrechtliches Entgelt als Gegenleistung für die Abwasserbeseitigung


Es handelt sich nicht mehr um eine hoheitliche Leistung, welche nicht umsatzsteuerbar wäre. Es handelt sich vielmehr um eine privatrechtliche Leistung, welche nunmehr umsatzsteuerpflichtig ist, da nunmehr die Unternehmereigenschaft vorliegt.

Grüße
taxman
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Offline hwe

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #19 am: 12. Februar 2007, 13:21:42 »
Zitat von: hwe
Nein ich habe die Gas/Stromjahresrechnung der Gemeindewerke bekommen ohne Wasser etc. mit der Bezeichnung Rechnung und Gebührenbescheid. Im Kleingedruckten steht "Die Einbeziehung der Abwassergebühr erfolgt im Auftrage der Gemeinde". Bei mir aber nicht angefallen.

Ich hatte das bereits dazu geschrieben: Strom, Gas betrifft die Rechnung. Der Gebührenbescheid ist für Abwasser. Ist bei mir aber nicht angefallen, weil ich Mieter bin. Und ich habe natürlich auf die Strom, Gas Rechnung reagiert und nach meiner eigenen Berechnung abgerechnet.
Der Gebührenbescheid betrifft mich eindeutig nicht.
Die Interpretationen, die hier bezüglich des Abwasserbescheides betrieben, kann ich nicht nachvollziehen

Liebe Grüße, hwe

Offline taxman

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #20 am: 12. Februar 2007, 14:00:38 »
Zitat von: \"hwe\"
Die Interpretationen, die hier bezüglich des Abwasserbescheides betrieben, kann ich nicht nachvollziehen.


Entschuldigen Sie bitte, wir sind auch ein bisschen von Ihrem Thema abgekommen.

taxman
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Offline Monaco

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #21 am: 12. Februar 2007, 15:20:52 »
@cremer

Auch auf die Gefahr hin, dass wir jetzt ganz vom Thema abkommen, hier die Zahlen der HWA aus dem Jahr 2005:
http://www.stadtwerke-halle.de/index.asp?MenuID=1364.

Weiteres hierzu gern auch über pn.


@hwe

Damit scheint nun auch eindeutig zu sein, dass es sich in Ihrem Fall um Rechnungen handelt und Ihr Versorger vermutlich nur aus Vereinfachungsgründen das selbe Rechnungs-/Gebührenformular verwendet.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #22 am: 12. Februar 2007, 15:44:34 »
@Monaco,

sehr undurchsichtig diese HWA. Da kann man schön Gewinne verstecken. Nur beim Trinkwasser wird ein Jahresüberschuss von ca. 5% bekannt gegeben.
Und beim Abwasser und Schmutzwasser :?:  :?:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RuRo

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #23 am: 12. Februar 2007, 16:28:36 »
@all

Zuerst einmal stelle ich zu meinem Posting am Ende der Seite 1 klar, dass ich davon ausging, das es sich um einen klassischen Eigenbetrieb nach EBV handelt - was wohl nicht der Fall ist.

Laut Internetauftritt der Stadtwerke Halle handelt es sich um eine bzw. mehrere GmbH\'s - damit befinden wir uns im Privatrecht.

Siehe auch hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH#Gr.C3.BCndung_einer_GmbH

Damit kann es sich nicht um einen Bescheid sondern nur um eine Rechnung handeln.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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