Energiepreis-Protest > Gemeindewerke Steinhagen

Jahresabrechnung, eine Nötigung?

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hwe:
Am 26. Dezember 2004 widersprach ich dem Gaspreis nach §315, zog meine Einzugsermächtigung zurück und bezahlte die monatlichen Raten nur noch unter Vorbehalt.
Zum Beginn des Jahres 2006 teilte ich der Gemeinde mit, dass ich jetzt nur noch bereit bin, den gültigen Gaspreis bis 31. Juli 2004 plus eine Erhöhung von zwei Prozent als monatlichen Abschlag zu bezahlen. Im Juni 2006 erhielt ich die erste Mahnung und in der 2. Mahnung schrieben die Gemeindewerke Steinhagen; ..werden wir die Einstellung der Lieferung ohne weitere Benachrichtigung veranlassen“
Mein Rechtsanwalt stellte gegenüber den Gemeindewerken klar: „Bekanntlich sind Forderungen bis zum Nachweis der Billigkeit durch Ihr Unternehmen nicht fällig. Sie haben deswegen sowohl Abschaltungen als auch schon deren Androhung zu unterlassen. Darauf  entschuldigte sich die Gemeindewerke für die mir entstandenen Unannehmlichkeiten und übernahmen meine Anwaltskosten (Ausführliche Schilderung; siehe: Mein Fall als Kunde der „Gemeindewerke Steinhagen\" .
Jetzt erhielt die Jahresabrechnung 2006 als Rechnung und Gebührenbescheid mit der Nachforderung des Differenzbetrages bis zum 29.01.2007. Ohne jeden Hinweis auf meinen Widerspruch und den abgewendeten Forderungen im Juni 2006.

Handelt es sich in diesem Vorgehen der Gemeindewerke um eine Nötigung, der ich mit der Androhung einer Klage begegnen sollte?

Cremer:
@hwe,

Sind Sie sicher, dass es ein Gebührenbescheid ist?

Stadt- oder Gemeindeverwaltung können einen Gebührenbescheid erlassen, Verbandsgemeindewerke nicht, erst recht nicht eigenständige Firmen oder Stadtwerke.

Nein, es sollte keien Klageandrohung erfolgen.

Erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung, zahlen nur die Differnez auf diese und weisen auf den vergangenen Schriftverkehr hin.

hwe:
Rechnung und Gebührenbescheid,

so benennen es die Gemeindewerke

H.-W. E., Grüße aus Steinhagen

Cremer:
@hwe,

ist m.E. falsch.

Wa meint Herr Fricke dazu?

taxman:
Eventuell werden mehrere Leistungen wie z. B. Gas, Wasser/Abwasser, Müll usw. zusammen abgerechnet. Dadurch wäre es sowohl ein Gebührenbescheid bzw. auch eine Rechnung. Zumindest sollte dies jedoch im Anhang erläutert sein.

Grüße
taxman

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