Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresabrechnung, eine Nötigung?  (Gelesen 17950 mal)

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Offline hwe

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« am: 22. Januar 2007, 21:03:04 »
Am 26. Dezember 2004 widersprach ich dem Gaspreis nach §315, zog meine Einzugsermächtigung zurück und bezahlte die monatlichen Raten nur noch unter Vorbehalt.
Zum Beginn des Jahres 2006 teilte ich der Gemeinde mit, dass ich jetzt nur noch bereit bin, den gültigen Gaspreis bis 31. Juli 2004 plus eine Erhöhung von zwei Prozent als monatlichen Abschlag zu bezahlen. Im Juni 2006 erhielt ich die erste Mahnung und in der 2. Mahnung schrieben die Gemeindewerke Steinhagen; ..werden wir die Einstellung der Lieferung ohne weitere Benachrichtigung veranlassen“
Mein Rechtsanwalt stellte gegenüber den Gemeindewerken klar: „Bekanntlich sind Forderungen bis zum Nachweis der Billigkeit durch Ihr Unternehmen nicht fällig. Sie haben deswegen sowohl Abschaltungen als auch schon deren Androhung zu unterlassen. Darauf  entschuldigte sich die Gemeindewerke für die mir entstandenen Unannehmlichkeiten und übernahmen meine Anwaltskosten (Ausführliche Schilderung; siehe: Mein Fall als Kunde der „Gemeindewerke Steinhagen\" .
Jetzt erhielt die Jahresabrechnung 2006 als Rechnung und Gebührenbescheid mit der Nachforderung des Differenzbetrages bis zum 29.01.2007. Ohne jeden Hinweis auf meinen Widerspruch und den abgewendeten Forderungen im Juni 2006.

Handelt es sich in diesem Vorgehen der Gemeindewerke um eine Nötigung, der ich mit der Androhung einer Klage begegnen sollte?

Offline Cremer

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2007, 22:39:56 »
@hwe,

Sind Sie sicher, dass es ein Gebührenbescheid ist?

Stadt- oder Gemeindeverwaltung können einen Gebührenbescheid erlassen, Verbandsgemeindewerke nicht, erst recht nicht eigenständige Firmen oder Stadtwerke.

Nein, es sollte keien Klageandrohung erfolgen.

Erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung, zahlen nur die Differnez auf diese und weisen auf den vergangenen Schriftverkehr hin.
MFG
Gerd Cremer
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Offline hwe

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #2 am: 22. Januar 2007, 22:52:32 »
Rechnung und Gebührenbescheid,

so benennen es die Gemeindewerke

H.-W. E., Grüße aus Steinhagen

Offline Cremer

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #3 am: 23. Januar 2007, 08:36:29 »
@hwe,

ist m.E. falsch.

Wa meint Herr Fricke dazu?
MFG
Gerd Cremer
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Offline taxman

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #4 am: 23. Januar 2007, 08:37:44 »
Eventuell werden mehrere Leistungen wie z. B. Gas, Wasser/Abwasser, Müll usw. zusammen abgerechnet. Dadurch wäre es sowohl ein Gebührenbescheid bzw. auch eine Rechnung. Zumindest sollte dies jedoch im Anhang erläutert sein.

Grüße
taxman
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Offline Lauflicht

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #5 am: 25. Januar 2007, 00:42:58 »
moin,

die versuchen es mit allen mitteln an ihr geld zu kommen.

vielleicht hilft es bei der gemeindeverw. anzufragen wobei es sich um einen gebührenbescheid handelt, hört sich aber eher harmlos an.
eher wie strassenreinigungsgebühr, ich würde widerspruch einlegen.
 
gruß

Offline hwe

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #6 am: 25. Januar 2007, 11:43:23 »
Wie oben erläutert, bezieht sich der "Gebührenbescheid" auf die Abrechnung für Wasser/Abwasser. Man sollte das Kleingedruckte immer ganz durchlesen.

Grüße, H,-W. E.

Offline Cremer

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #7 am: 25. Januar 2007, 15:59:44 »
@hwe,

Sie haben also eine rechnung für Energiebezug erhalten und einen Gebührenbescheid für Abwasser/Frischwasser.

So eindeutig hatten Sie das aber nicht dargestellt.

Es sind also zwei getrennte Schreiben in einem Briefumschlag :?:
MFG
Gerd Cremer
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Offline hwe

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #8 am: 25. Januar 2007, 16:10:07 »
Nein ich habe die Gas/Stromjahresrechnung der Gemeindewerke bekommen ohne Wasser etc. mit der Bezeichnung Rechnung und Gebührenbescheid. Im Kleingedruckten steht "Die Einbeziehung der Abwassergebühr erfolgt im Auftrage der Gemeinde". Bei mir aber nicht angefallen.

Grüße, hwe

Offline e-Stromer

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #9 am: 09. Februar 2007, 22:02:55 »
hi,

wie hast Du auf den Mix aus \'Rechnung und Gebührenbescheid\' reagiert?

Gerne auch per PN

Schönes WE Dir und lb Gruß

Offline Cremer

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #10 am: 10. Februar 2007, 08:42:54 »
@hwe,

dann ist es ein gemeinsamer Vordruck für Rechnung bei Strom, Gas und Wasser, sowie ein Gebührenbescheid im Falle von Abwasser und Schmutzwasser.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #11 am: 10. Februar 2007, 14:21:45 »
@hwe

Überprüfen Sie doch einmal, ob bei Gas und Strom die MwSt. ausgewiesen ist.

Falls dies so ist, müsste es m.E. eine Rechnung sein. Falls nicht, spricht einiges für einen Gebührenbescheid.

Letzteres ist jedoch wohl eher unwahrscheinlich.

Daher ist wohl richtigerweise davon auszugehen, dass einige Einzelforderungen (z.B. Abwasser) über einen Bescheid, weitere (z.B. Strom) über eine Rechnung abgerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #12 am: 11. Februar 2007, 12:27:00 »
@Monaco,

aber auch eine Gebührenbescheid kann die Märchensteuer enthalten, wenn z.B: dabei auch Wasser geliefert wird.  Bei dem "Teilbetrag Wasser" wird in einer Zwischensumme die Märchensteuier ausgewiesen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #13 am: 12. Februar 2007, 08:07:15 »
@cremer

Das ist korrekt. Daher hatte ich bei meinen Beispielen auch bewusst "Abwasser" gewählt.

Fragen Sie mich jedoch bloß nicht, warum das (Ausweis MwSt. ja oder nein) so ist ... :oops:


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RuRo

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Jahresabrechnung, eine Nötigung?
« Antwort #14 am: 12. Februar 2007, 10:16:31 »
@Monaco
@Cremer

Warum das so ist, wurde hier ja dargelegt:

Diesmal: Rechnung und Gebührenbescheid
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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