@berghaus
Jeder Fall liegt anders und es kommt auf die konkreten Umstände des Einzefalles an.
Der Anwalt der dem Mandanten eine 100%ige Erfolgsaussicht attestiert, der kann dem Mandanten im Zweifel den Rückerstattungsanspruch, zumindest die gesamten Verfahrenskosten gleich aus der eigenen Tasche zahlen, weil der Mandant sich ja nur bei 100%iger Erfolgsaussicht überhaupt nur auf einen Rückforderungsprozess eingelassen hätte.... Jedenfalls könnte man so etwas nach einem Prozess vernehmen.
Deshalb wird es immer schwierig sein, einen Anwalt zu finden, der die Erfolgsaussichten mit 100% beurteilt.
Und wie die Erfolgsaussichten im
konkreten Fall tatsächlich stehen, hängt eben von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, die von einem Anwalt geprüft werden müssen. Und natürlich kann und sollte man dazu ggf. die Meinungen mehrerer Kollegen nebeneinander einholen, die man auch nebeneinander für die entsprechende Prüfung bezahlt. Warum denn auch nicht, wenn man einem Anwalt allein nicht vertraut.
Deshalb ist die weitere Diskussion müßig. Aber ich wollte hier keinesfalls eine Diskussion abwürgen.
Es finden sich womöglich sehr viele Kollegen, die zu dem Thema noch einen Beitrag beisteuern wollen, gerade weil dieser Thread bereits seit über einem Jahr besteht. Warten wir diese also getrost ab.