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Autor Thema: Energieschutzbrief  (Gelesen 7614 mal)

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Offline RR-E-ft

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Energieschutzbrief
« Antwort #15 am: 24. Februar 2009, 19:27:35 »
@Black

Es handelt sich um keine Vergütung nach RVG, sondern um ein gesondert vereinbartes Honorar.

Wenn man jemanden findet, der die qualitativ gleiche Leistung preisgünstiger anbietet, kann man sich natürlich auch an diesen wenden.

Offline Solarfuchs

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Energieschutzbrief
« Antwort #16 am: 02. März 2009, 19:13:09 »
Guten Abend,

das verstehe ich jetzt nicht.

Eine anwaltliche Erstberatung kostet meines Wissens doch bis zu 190,-- € plus Mwst.

Wie kommt denn das mit den 46,-- €  zustande?

Mit freundlichen Grüßen

Solarfuchs

 

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