@Cremer
§ 315 BGB bietet eh keine Anfechtungsmöglichkeit, sondern "nur" die Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass dem Versorger der Billigkeitsnachweis gelingt, auch wenn wir rein tatsächlich davon ausgehen, dass ihm das wohl schwer gelingen kann.
Die Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle vergibt sich indes, wer einen Fixpreisvertrag abschließt.
Das ist die Aussage, die man eindeutig treffen kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt