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Autor Thema: Zertifikat Preistransparenz des TÜV für ein EVU  (Gelesen 6325 mal)

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Offline provis

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Zertifikat Preistransparenz des TÜV für ein EVU
« am: 19. Januar 2007, 23:07:59 »
Hallo,

nachdem ich seit Sept. 2004 mit der Billigkeitseinrede die gestiegenen Gaspreise meines EVU nicht mehr zahle und die Jahresrechnungen entspr. einkürze, überrascht mich mein EVU dieses Jahr neben der obligatorischen Nachzahlung noch mit einem so genannten Zertifikat des TÜV-Rheinland, mit dem angeblich der Nachweis erbracht wird, dass die Tarifpreisänderungen bei Gas und Strom für alle Haushaltstarife den Bezugspreisänderungen der Vorlieferanten entsprechen  :evil: . Man erhält unter Angabe der Website www.tuv.com unter Einagbe der ID-Nummer 0000019990 die (wenig) "detaillierten Inhalte des Audits". Das Zertifikat hat eine Gültigkeit bis Dez. 2009 und ist m.E. ein gezieltes Instrument zur Verunsicherung der kritischen Energiekunden. Offensichtlich verfolgt man die Absicht, die rebellischen Kunden davon abzuhalten, die Höhe der Energiepreise zu hinterfragen bzw. zu dokumentieren, da ja alles seine neutral bestätigte Richtigkeit hat.

Wie sollte man daher auf diese Aktivität reagieren? Was hat das Zertifikat mit Preistransparenz zu tun? Wird das Zertifikat dem EVU hilfreich bei der Durchsetzung seiner Forderungen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein, und die Offenlage der Preiskalkulation im Fall der Feststellung der Billigkeit verhindern bzw. einschränken? Gibt es ähnliche Erfahrungen mit derartigen Zertifikaten?

MFG

Offline alx

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Zertifikat Preistransparenz des TÜV für ein EVU
« Antwort #1 am: 19. Januar 2007, 23:41:28 »
Ist doch nur Quatsch und eine Irreführung der Kunden.

Wie will denn ein TÜV (oder wer auch immer) in die Zukunft prüfen?
Wo ist der uneingeschränkte Bestätigungs- und Haftungsvermerk? Sowas wäre sehr innovativ, dann könnte ich den Tüv nämlich verklagen und haftbar machen, sollte sich seine Prüfung als unzureichend herausstellen. So aber ist es nicht mehr Wert als ein Papier von "Toilette & Dusche" (diesen Kalauer finde ich immer noch sehr lustig!).

Meines Erachtens beschädigt der TÜV damit eher seinen Ruf.
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline eislud

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Zertifikat Preistransparenz des TÜV für ein EVU
« Antwort #2 am: 20. Januar 2007, 18:37:48 »
@provis
Um zu Prüfen, dass über eine Preiserhöhung nur die Erhöhung der Bezugskostenpreise weitergegeben wurden, muss die Entwicklung der gesamten Beschaffungskosten betrachtet werden. Dazu sind insbesondere die Rechnungen der Vorlieferanten auszuwerten. Aus den Daten des Zertifikats kann nicht entnommen werden, dass die Rechnungen der Vorlieferanten überhaupt in irgendeiner Weise geprüft wurden. Dies sollte aber nicht gleichwertig durch Auswertung der vertraglichen Kalkulations- und Preisberechnungsgrundlagen des Versorgers und dessen Geschäftsberichten erfolgen können.  

Zudem sind die gesamten Bezugskosten den gesamten Kunden/Tarifen gegenüberzustellen und nicht nur einem Teil wie den Haushaltskunden. Eben das geht aber aus dem Zertifikat hervor.

Der Versorger kann sich meines Erachtens in diesem Zusammenhang auch nicht darauf berufen, dass er unterschiedliche Bezugsverträge und Bezugskonditionen für Haushaltskunden und andere Kunden hat. Für das bezogene Gas hat der Versorger bestimmte Bezugskosten, die an die Bezugsmenge geknüpft sind und nicht an die beabsichtigte anschließende Verwendung des Gases bei Haushaltskunden oder anderen Kunden.
Das habe ich zumindest nachvollziehbar hier im Forum gelesen, auch dass eine solche Differenzierung rechtlich nicht zulässig ist. Ich kann die Stelle aber auf die Schnelle nicht finden.

Außerdem geht es häufig überhaupt nicht nur um eine mit einer Bezugskostenerhöhung verbundenen Preiserhöhung, sondern um die Billigkeit des Gesamtpreises.

Ein solches Zertifikat kann man im Rahmen einer Billigkeitsprüfung meines Erachtens den Hasen geben oder direkt der Wiederverwertung zuführen.  :mrgreen:

Gruss eislud

 

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