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Was tun

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Schöfthaler:

--- Zitat ---Muß ich den Abschlag nicht regelmäßig zahlen? Kann ich den letzten ohne Nebenwirkung einbehalten?
--- Ende Zitat ---

Zahle die Abschläge (meist monatlich) zu den Terminen, die der Versorger auch vorsieht - nur eben den selbst errechneten Betrag. Diese Abschlagshöhe bitte mit Verweis auf Deinen Einspruch nach §315 dem Versorger mitteilen.

Die letzte Rate ist ja kurz vor der Jahresabrechnung fällig. Die einzubehalten ist nach meiner Erfahrung deshalb völlig ungefährlich. Da wird wohl kein Versorger auf die Idee kommen, wegen ein paar Tagen Verzug (bis zur Abrechnung) noch zu mahnen.


--- Zitat ---Ist es besser per Dauerauftrag zu zahlen?
--- Ende Zitat ---

Bei einer Einzugsermächtigung muss diese ganz gewissenhaft vom Betrag her begrenzt werden, da ja dann auch die letzte Rate eingezogen wird und es nicht zu Überzahlungen kommen sollte! Mit einem Dauerauftrag behält man das Heft in der eigenen Hand.


--- Zitat ---Muß ich dem Versorger jedesmal mitteilen, warum ich weniger zahle?
--- Ende Zitat ---

Einmal am Turnusbeginn - am besten gleich zusammen mit der Gegenabrechnung des vergangenen Jahrs - genügt.

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