Energiepreis-Protest > eprosa - Stadtwerke Schwarzenberg
Stadtwerke Schwarzenberg - anders als erwartet
Monaco:
@Beluma
Sie geben uns hier schon eine Rechenaufgabe mit (zu) vielen Unbekannten auf. Diese wäre wohl eher für ein Mathematikforum geeignet ...
Ich möchte einmal versuchen, mir aus den bekannten Größen einiges zusammen zu reimen:
Wenn Sie im Jahr 2005 insgesamt 11 Abschläge a 154,- € bezahlt haben, so sind dies 1.694,- €, abzgl. 20,- € Guthaben also 1.674,- Rechnungsbetrag. Abzüglich Grundbetrag müsste das auf etwa 1.500,- € Arbeitspreis hinauslaufen. Dies geteilt durch 5,12 Cent/kWh (incl. MwSt.) ergibt einen Verbrauch von rund 2.930 kWh.
Ein Minderverbrauch in 2006 von 264 kWh ergibt einen Gesamtverbrauch von 2.670 kWh.
Nach 2005er-Preisen (+2%, die Sie aber nicht anbieten müssen!) ergäbe dies ca. 1.400,- €, mit Grundpreis insgesamt rund 1.580,- €. Wenn Sie nun 11 Abschläge a 157,- € (154,- € + 2%)entrichtet haben (Summe = 1727,- €), so landen Sie bei einer Überzahlung von rund 150,- €.
Aus Sicht Ihres Versorgers gestaltet sich die Rechnung natürlich anders:
2.670 kWh * 6,12 Cent/kWh = 1634,- € + Grundgebühr (180,- € ?) macht das reichlich 1.800,- €. Davon 1727,- abgezogen also rund 70,- € Schlussrate. Die 50,- € Differenz zu dem vom Versorger verlangten Schlussbetrag ergeben sich aus den vielen Rechenungenauigkeiten wg. fehlender Angaben.
Dennoch kennzeichnet er das Problem deutlich:
Nach Ihrer Rechnung 150,- € Guthaben. Nach Versorgerrechnung 70,- €/120,- € Nachzahlung. Differenz: 220-270 Euro.
Leider ist der von Ihnen überzahlte Betrag zunächst einmal und wahrscheinlich für immer verloren.
Das zeigt aber auch, wie wichtig es ist angemessen zu kürzen.
Für 2007 handeln Sie am Besten wie folgt.
Sie multiplizieren Ihren letztjährigen Verbrauch mit dem von Ihnen vorläufig akzeptierten Preis je kWh. Hierzu rechnen Sie den Grundbetrag hinzu. Dieses Ergebnis multiplizieren Sie mit 1,0259 (MwSt.-Erhöhung) und dividieren dann durch 12. Dieses Ergebnis runden Sie auf volle Euro und erhalten damit Ihre zukünftigen Abschläge. Dies teilen Sie ihrem Versorger auch so mit.
Nach 8-10 Monaten kontrollieren Sie Ihren Verbrauch, rechnen auf ein Jahr hoch und korrigieren dann ggf. Ihre Rate (um bei einem Minderverbrauch - wie es durch den milden Winter durchaus möglich ist - nicht wieder in einer Überzahlung zu landen).
Wegen des nicht erstatteten Guthabens kontaktieren Sie ihren Versorger. Denn dieses resultiert ja wohl noch nicht aus gekürzten (strittigen) Rechnungen und sollte daher schon erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@Beluma,
nehmen Sie Ihre alte Rate ohne 3% Aufschlag für die Märchensteuer.
Das wird ja alles bei der Jahres´rechnung berücksichtigt.
Sollten Sie weiterhin sparsam sein und das Wetter recht warm (die letzte Monate waren es), dann ist zu befürchten, dass Sie am Ende ein Guthaben haben werden. Dieses zahlt der Versoger, weil Sie Widerspruch eingelegt hatten, nicht zurück.
Ich empfehle daher die Abschläge nochmals reduzieren zu wollen. Wenn Sie Ende 2007 eine Nachzhalung von vielleicht 400 € verkraften können, würde ich einen Abschlag von 110 oder sogar nur 100 € empfehlen.
Berechnung dazu ist einfach:
Nehmen Sie Ihre Abrechnung und dividieren diese durch die Anzahl der Abschläge, hier 11. Dann runden Sie gut nach unten, damit am Ende des Abrechnungszeitraumes wirklich eine Nachzahlung auf Ihre Berechnung rauskommt
Beluma:
Guten Abend,
oh Gott, wenn ihr da schon Probleme bekommt...
Darf ich aus euren Zeilen entnehmen, daß wir die geforderte Nachzahlung nicht leisten sollen, da sie ja quasi gar nicht gerechtfertigt ist?
Habe jetzt die aktuellen Preise auf der von Zeus genannten WebSite herausgefunden und komme da eigentlich auf fast genau den vom Anbieter geforderten Betrag. Laut der neuen Liste hätten wir einen Grundpreis von 17, 02 € pro Monat und einen kWh-Preis von 6,28 Ct (incl. 19% MwSt). Nehme ich den Rechenvorschlag von Euch (2944,35m³ * 0,63€ +204€/12), würde ich ebenfalls auf eine monatliche Rate von über 170€ kommen.
Sollte ich den geforderten Betrag von 179€ zahlen, ist das dann eine Einwilligung meinerseits und wäre unser Widerspruch dann hinfällig? Oder bleibt es dann beim bisherigen Stand? Haben leider nur noch die kommende Woche Zeit, dann müssen Nachzahlung (falls sie gerechtfertigt ist) und der neue Abschlag gezahlt werden.
Bin euch sehr dankbar für die Ratschläge.
MfG... Beate
DieAdmin:
Hallo Beluma,
die aktuellen Preise sollten Ihnen nur helfen herauszufinden, welchen Verbrauch die Stadtwerke ansetzen. (So gehe ich vor)
Ihre eigene Rechnung machen Sie dann natürlich mit den alten Preis und den tatsächlichen Verbrauch und die Berechnung der künftigen Abschläge mit den angesetzten Verbrauch.
Und da ich monatlich meine Zählerstände ablese und es neigt sich der Abrechnungszeitraum dem Ende (spätestens 2 Monate davor), mache ich ne Hochrechnung, wie ich mit den Abschlagszahlungen liege, sollte dann mit den bereits gekürzten Abschlag eine Überzahlung drohen, teile ich das meinem EVU mit, und würde in dem Fall, nochmal entsprechend kürzen.
Cremer vertritt die Meinung, dass man Mehr- bzw Minderverbrauch nicht berücksichtigen muss, ich erinnere mich, hier dazu etwas anderes gelesen zu haben.
Ich weiß, die Zeit ist knapp. Auch ich warte sehnsüchtig auf mein Abrechnung, da auch der erste Abschlag zum 31. fällig ist.
Sollten Sie immer noch Probleme bei der Berechnung haben kann auch der BdE helfen:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1737/ oder fragen Sie bei der Verbraucherzentrale nach, ob konkret anhand der Daten die Berechnung vorgenommen werden kann. Von der Thüringer weiß ich, die macht das :)
P.S Zeus ist mein Hund, mein Forennick ist Evitel2004 ;)
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