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Autor Thema: E.ON: Absatzeinbruch bei Erdgas  (Gelesen 3884 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON: Absatzeinbruch bei Erdgas
« am: 09. Januar 2007, 19:56:56 »
http://www.freies-wort.de/nachrichten/regional/resyart.phtm?id=1070705

In anderen Branchen würde man wohl auf einen heftigen Umsatzrückgang mit einem "Schlussverkauf" und mit einer Rabatt- Schlacht reagieren.

Nicht so bei Erdgas. Preissenkungen bei E.ON Thüringen werden auf einen frühest möglichen Termin (?!) hinausgezögert.

Ärgerlich:

Man kann die Margen noch so hoch kalkulieren.
Ohne Absatz lassen sie sich nicht erwirtschaften.

Offline jroettges

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E.ON: Absatzeinbruch bei Erdgas
« Antwort #1 am: 09. Januar 2007, 22:14:05 »
Zitat
Einen Anspruch darauf gebe es jedoch nicht.
Gemeint ist die Kürzung der Abschläge bei geringerem Verbrauch.

In der GVV §13 Abs 1 steht:
Zitat
"Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen."
Nun kann man darüber streiten, wann der Verbrauch "erheblich geringer" ist, eine grundsätzliche Ablehnung einer Kürzung kann damit aber wohl nicht begründet werden.

Wie gut haben es doch die Leute, die ihrem GVU die Rechnung selbst auf machen. Die können auch das berücksichtigen.  :D

Offline DocTom

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E.ON: Absatzeinbruch bei Erdgas
« Antwort #2 am: 10. Januar 2007, 17:19:38 »
Zum Thema Abschläge möchte ich anmerken , dass es in keinem Fall sein kann, dass hier ausschließlich  das  EVU einseitig die Höhe willkürlich  festlegen kann, da es sich ja um pauschale Vorauszahlungen handelt, die wohl auf der Basis des   progostizierten Verbrauchs als auch der geltenden Preise, ...  nachvollziehbar angepasst  sein müssen.

Sonst wäre hier einem potentiellen Missbrauch ( z.B.  "zinslose Darlehen") Tür und Tor geöffnet.
Umgekehrt ist sicherlich vom Kunden eine gewünschte Absenkung (geringerer Verbrauch, § 315 BGB, ...) sicherlich ebenso  zu begründen.
Ich bitte um kritische Anmerkungen  oder Gegenmeinungen.

freundliche Grüsse

DocTom

Offline bjo

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E.ON: Absatzeinbruch bei Erdgas
« Antwort #3 am: 11. Januar 2007, 00:07:44 »
Zitat von: \"DocTom\"
Zum Thema Abschläge möchte ich anmerken , dass es in keinem Fall sein kann, dass hier ausschließlich  das  EVU einseitig die Höhe willkürlich  festlegen kann, da es sich ja um pauschale Vorauszahlungen handelt, die wohl auf der Basis des   progostizierten Verbrauchs als auch der geltenden Preise, ...  nachvollziehbar angepasst  sein müssen.

Sonst wäre hier einem potentiellen Missbrauch ( z.B.  "zinslose Darlehen") Tür und Tor geöffnet.
Umgekehrt ist sicherlich vom Kunden eine gewünschte Absenkung (geringerer Verbrauch, § 315 BGB, ...) sicherlich ebenso  zu begründen.
Ich bitte um kritische Anmerkungen  oder Gegenmeinungen.

freundliche Grüsse

DocTom


das sieht RWE aber anders
8 Familienhaus mit 500 EUR Guthaben bei Abrechnung 2005 / 2006
trotzdem eine Erhöhung der Pauschale um 40 % für 2006 / 2007.
Die Kostenpflichtige Hotline lies sich nicht überreden auch nicht von folgenden Argumenten
- Guthaben vorhanden
- Wärmedämmmaßnahmen

erst nach langem Drohen hat man sich auf die von uns ermittelte Pauschale geeinigt!
Da wir den Gasverbrauch genau prokollieren kann ich schon jetzt sagen das wir das Guthaben aufzehren und eventuell einen kleinen Betrag nachzahlen müssen.

Anmerkung : Rechnungen werden nicht BGB gekürzt!

Offline terminator3

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E.ON: Absatzeinbruch bei Erdgas
« Antwort #4 am: 18. Januar 2007, 00:05:45 »
@bjo: Warum kürzt Ihr die Vooarsuzahlungen gem. § 315 nicht ? Habt Ihr so einen niedrigen Gaspreis oder verbraucht Ihr einfach weniger ?

 

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