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Stadtwerke Ahaus

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Free Energy:
Hallo MKL,

also so, wie es sich im Moment darstellt, können auch die Kunden mit "min-max" Gas-Sonderverträgen ebenfalls Widerspruch nach § 315
einlegen und auf den Preis von Anfang 2004 in Ihrem damaligen Tarif ( ! ) kürzen.

Was den ab 01.01.2007 neu abgeschlossenen "min-Max" Strom-Sondervertrag angeht, weis ich nicht, ob es bei Neuabschluss von Sonderverträgen überhaupt ein Widerrufsrecht gibt und wie lang dieses gilt.

Da es sich aber  meiner Meinung nach bei diesen neuen Verträgen auch um so genannte "Fix-Verträge" handelt, ist dort wohl ein Widerspruch nach § 315 BGB nicht möglich, solange dieser Vertrag läuft.

Man muss dann eigentlich bis zum Ende des Jahres warten, und dann rechtzeitig diesen Vertrag wieder kündigen.

Das ist aber aus der Ferne schwierig zu beurteilen. Ich empfehle da vielleicht doch den Abschluss den Energieschutzbriefes hier beim BdEv und damit die Inanspruchnahme eines versierten Anwaltes

Den Energieschutzbrief gibts hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1920/


Gruß

Free Energy

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