Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest

Verfahren OLG Dresden wegen überhöhter Gaspreise (Riesa)

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RR-E-ft:
@Schwalmtahler

Natürlich kein Anerkenntnis.

Ürsprünglich hatte die Kartellbehörde eine weit höhere Forderung aufgemacht und danach einen Deal geschlossen....

Ersichtlich sind die Möglichkeiten der Kartellbehörden derezeit eng begrenzt, weshalb es einer deutlichen Schärfung des Kartellrechts bedarf.

Wo die Kartellbehörde einen Preismissbrauch beweisen muss, muss der Versorger gegenüber einem Kunden die Billigkeit beweisen.

Das sind zwei paar Schuhe.

Die Kartellbehörde hat nicht geprüft, ob etwa gem. § 307 BGB überhaupt eine vertragliche Grundlage für einseitige Preiserhöhungen besteht.

Die Fragen §§ 307 und 315 BGB können deshalb nur in Zivilprozessen geklärt werden.

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