Energiepreis-Protest > Stadtwerke Schweinfurt

§366 oder §367

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Rob:
Hallo Gemeinde,
wiedermal eine kleine Unverständlichkeit für mich als Laien:
Im Musterschreiben wird im Bezug auf die Aufrechnung § 366 BGB genannt, in dem Fragenkatalog wir aber unter Frage 22 auf § 367 BGB hingewiesen.
Sehe ich schonwieder nicht den Wald vor lauter Bäumen?

Gruß, der Rob

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