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Autor Thema: §366 oder §367  (Gelesen 5255 mal)

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Offline Rob

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§366 oder §367
« am: 14. Januar 2007, 14:22:22 »
Hallo Gemeinde,
wiedermal eine kleine Unverständlichkeit für mich als Laien:
Im Musterschreiben wird im Bezug auf die Aufrechnung § 366 BGB genannt, in dem Fragenkatalog wir aber unter Frage 22 auf § 367 BGB hingewiesen.
Sehe ich schonwieder nicht den Wald vor lauter Bäumen?

Gruß, der Rob

 

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