Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Fernwärmezähler  (Gelesen 4784 mal)

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Offline Phelan

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Fernwärmezähler
« am: 14. Januar 2007, 00:26:49 »
Hallo und guten Tag,
erstmal bin ich hocherfreut dieses Forum gefunden zu haben. Ein hohes Lob an die Macher dieser Seite !!
Nun zu meiner Sache:
Mein Gewerbeobjekt ist an eine Fernwärmeversorgung angeschlossen.
Das ist erstmal gut und schön, aber das Objekt war vor einigen Jahren ein
dreigeteiltes Objekt, welches durch mich in ein Objekt umgebaut wurde.
Jedes dieser drei Objekte hatte einen eigenen Fernwärmezähler und eines sogar drei.
Die Stadtwerke fordern von mir für jeden dieser Zähler eine Grundgebühr. Meine Anfrage hin, diese Zähler abzubauen und auf die neue Objekteigenschaften einzugehen wurde barsch abgelehnt.
Nun habe ich ein weiters Schreiben erhalten, wonach ich für noch einen Fernwärmezähler bezahlen soll, der angeblich Teile meines Objektes versorgt. Dieser Zähler befindet sich allerdings in den Räumen des Nachbarn und versorgt zu mindest Teile der Räumlichkeiten des Nachbarn mit !
Ich bin wirklich ungehalten und erbitte Rat in dieser Sache.
Es kann nicht sein, dass es in diesem Fall keine Rechtsmittel oder gesetzliche Normen gibt, die mir zu Seite stehen. Ausserdem muss es möglich sein die Anordnung solcher Zähler zu verändern.
Ich bin für jeden Rat dankbar.

Offline Cremer

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Fernwärmezähler
« Antwort #1 am: 14. Januar 2007, 16:30:20 »
@Phelan,

ich glaube, Sie sind hier leider im falschen Thread, sorry.

Die Frage hat nichts direkt mit den Energiepreisen zu tun.

Deshalb verschiebe ich Sie in den Thread "Renovieren, Heizen, Bauen"

Dort erhalten Sie m.E. die richtigen Auskünfte.

Bei nur einem Zähler würden Sie ja nur für die beiden anderen die Grundgebühr sparen. Der Umbau der Heizungsleitungen (Vor- und Rücklauf) wurd vermutlich jedoch wesentlich mehr kosten, als dass es sich lohnen würde.

In Ihrem Fernwärmeliefervertrag finden Sie bestimmt entspr. Regelungen mit Vertragslaufzeit etc.  

Alleine dies ist entscheidend.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Sukram

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Fernwärmezähler
« Antwort #2 am: 15. Januar 2007, 13:44:16 »
Frag\' sie doch mal nach den Rechtgrundlagen.

Oft wird in den Anschlussbestimmungen ein eigener Zähler pro Objekt bzw. Hausnummer vorgeschrieben...

Jedenfalls nehme ich an, dass die Änderung durch Dich bezahlt werden müsste.
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
_________________________________

LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline Phelan

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Fernwärmezähler
« Antwort #3 am: 06. April 2007, 17:23:54 »
Danke für die Informationen:

Ich habe folgendes getan: Über meinen Anwalt habe ich den Fernwärmevertrag gekündigt. Unter Kaufleuten gibt es glücklicherweise
gewisse Bestimmungen und Fristen.
Der Fernwärmeversoger hat die Fristen verstreichen lassen und damit die
Kündigung akzeptiert !
Also, manchmal hilft nur eine guten und ausgekochter Anwalt !

 

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