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Prüfkosten und Nachweispflicht

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Maffy:
Guten Morgen.

Gemäß der Jahresrechnung habe ich einen Verbrauch von über 30.000 KWH in meiner Wohnung.

Der Energieversorger meinte, wenn mir der Verbrauch nicht passt, bin ich verpflichtet auf meine Kosten einen Elektroinstallationsbetrieb zu beauftragen der zunächst die Elektroinstallation prüft und dann den Zähler vom Energieversorger ausbauen und prüfen zu lassen. (Die Zähler sind zum größten Teil aus dem Jahr 1969)

Ein Bekannter meinte, dass bei einem Verbrauch in solch einer Höhe der Energieversorger in der Nachweispflich liegt.

Wie verhalte ich mich richtig???

Danke, Maffy

Cremer:
@Maffy,

Zur prüf- und Nachweispflicht von Zählern wurde bereits hier im Forum mehrfach berichtet.

Der Verbrauch ist für eine Nachtspeicherheizung?

Sofern Sie grundsätzliches dazu wissen wollen, wäre der Thread "Renovieren, Bauen, Heizn" angebracht.

ESG-Rebell:

--- Zitat von: \"Maffy\" ---Die Zähler sind zum größten Teil aus dem Jahr 1969

Ein Bekannter meinte, dass bei einem Verbrauch in solch einer Höhe der Energieversorger in der Nachweispflicht liegt.
--- Ende Zitat ---


Üblicherweise werden die Zähler vom Versorger gestellt und gehören diesem auch weiterhin. Zu Bedenken ist dabei, dass der Versorger einen Zähler, der sich bei einer Überprüfung als defekt erweist, einfach verschwinden lassen und dann dennoch auf seine überhöhte Forderung weiter bestehen kann.

Dies haben laut einem TV-Bericht gerade erst die SWM mit einer Kundin (dort: Wasserzähler, angebl. Verbrauch für 37.000(!) Euro) durchexerziert. Ja ja, natürlich begibt sich der Versorger auf juristisches Glatteis, wenn ihm wichtiges Beweismaterial "verloren" geht.

Zuerst könntest Du mit einem Leistungsmesser aus dem Baumarkt alle Geräte prüfen (zwischen Steckdose und Stecker stecken und die gemessene Leistungsaufnahme aufschreiben). Dies mehrmals innerhalb von 24 Stunden wiederholen. Bei einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh müsste Deine Hauselektrik eine Dauerleistung von ca. 3400 W ziehen.
Wenn das hinkommt, dann stehen auf Deiner Liste ja auch schon Deine größten Energiefresser.

Falls es große Diskrepanzen gibt, könnten noch Fehler in der Elektroinstallation vorhanden sein (z.B. Kriechströme). Wenn die Zähler aus dem Jahr 1969 stammen, dann wird der Rest nicht jünger sein. Ebenso wird vermutlich keine FI-Sicherung vorhanden sein. Es könnte sich schon lohnen, einmal pro Jahrhundert seine Elektroinstallation überprüfen und ggf. modernisieren zu lassen.  :wink:

Gruss,
ESG-Rebell

kamaraba:
@maffy

Vielleicht teilen Sie unserer Gemeinde mal kurz mit, wie sich der
Verbrauch von 30.000 kWh zusammensetzt. Betreiben Sie eine
Nachtstromspeicherheizung ? Haben Sie 2 Zähler NT/HT?
Ist das eine Wohnung, m³? usw.

HHeinz:

--- Zitat von: \"ESG-Rebell\" ---Zu Bedenken ist dabei, dass der Versorger einen Zähler, der sich bei einer Überprüfung als defekt erweist, einfach verschwinden lassen und dann dennoch auf seine überhöhte Forderung weiter bestehen kann.
--- Ende Zitat ---

Diese Aussage würde ich so nicht stehen lassen. Läßt der Anbieter den Zähler verschwinden kann er seine Forderung wohl nicht mehr durchsetzen. Selbst im amtlichen Prüfverfahren kann man wählen ob der Zähler geöffnet werden soll oder nicht. Ein Versorger kann natürlich den Zähler einfach tauschen, einen Gefallen tut er sich damit vermutlich aber nicht.

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