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Autor Thema: Neuer Liefervertrag Gas  (Gelesen 6425 mal)

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Offline dani

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Neuer Liefervertrag Gas
« am: 10. Januar 2007, 09:26:51 »
Stadtwerke Detmold übersenden neuen Gasliefervertrag, mit der Begründung GVV vom 08.12.2006 und unser Verbrauch mehr als 10.000
kwh beträgt.
Grundlage des Vertrags 2004 waren die jeweils allgemein gültigen Tarife und allgemeinen Versorgungsbedingungen, Einstufung nach günstigsten Preis. Der Vertrag wurde als Firma abgeschlossen.
Verbrauch lag 2006 bei rund 45.000 kwh.
Preise wurden nach Widersprüchen gemäß § 315 durch uns gekürzt ........

Laut beiliegender AGB
Nr. 1
Maßgeblich ist das geltende Preisblatt (Anpassung der Preise alle 3 Monate)
Der Vertrag kommt automatisch zustande, wenn der Lieferant nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Lieferauftrages in Textform
Einwände gegen den Vertrag geltend macht.

Sehe z.Z. keinen Grund diesen Vertrag zu unterschreiben
Infoa aus Forum.....

Sollte ich aber darauf antworten ... bzw. muss ich antworten und wie

dani

Offline dani

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Neuer Liefervertrag Gas
« Antwort #1 am: 10. Januar 2007, 09:40:44 »
Laut GasGVV steht im § 1 das diese Verordnung für alle nach dem 12.07.05 abgeschlossenen Versorgungsverträge gilt.
Unserer wurde 2004 abgeschlossen ....
Was ist mit den Verträgen die nach dem 12.7.05 abgschlossenen wurden ...
danke
dani

Offline eislud

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Neuer Liefervertrag Gas
« Antwort #2 am: 10. Januar 2007, 12:31:46 »
@dani
Wenn Ihr alter Vertrag nicht gekündigt ist, dann müssen Sie keinen neuen Vertrag unterschreiben, der alte Vertrag besteht ja weiterhin.

Die GasGVV kann nur für Tarifkunden gelten, also für Haushaltskunden in der Grundversorgung und für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung, nicht aber für Sonderkunden (GasGVV § 1).

Die GasGVV wird durch öffentliche Bekanntgabe durch den Versorger und Veröffentlichung auf der Internetseite des Versorgers Vertragsbestandteil von Tarifkundenveträgen (GasGVV § 23). Ein neuer Vertrag wäre also dazu garnicht notwendig, selbst wenn Sie Tarifkunde wären.

Mit der Unterschrift unter einen neuen Vertrag, würden Sie die neuen "Anfangspreise" akzeptieren. Das würde es Ihnen nur schwerer machen, weiterhin den § 315 wie gehabt einzuwenden.

Ich würde mich zurücklehnen und abwarten - Sie haben doch einen Vertrag.

Gruss eislud

Offline dani

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Neuer Liefervertrag Gas
« Antwort #3 am: 10. Januar 2007, 13:20:53 »
Danke, so hatte ich es mir gedacht, also zurücklehen und Tee trinken .....
Aber die Frage stellt sich mir schon, ist das nicht Betrug.
Viele Kunden werden die neuen Verträge unterschreiben und damit alles aktzeptieren.
Wörtlich steht in den Anschreiben:
Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.7.05 und der Gas-grundversorgungsordnung vom 08.11.06 sind wir aufgefordert, mit Kunden einen Sondervertrag abzuschließen, die Gas für berufliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke nutzen und mehr als
10000 kwh pro Jahr verbrauchen.

Auf Basis der uns vorliegenden Daten, zählen Sie zu dieser Kundengruppe. Deshalb sind wir verpflichtet, mit Ihnen einen neuen Vertrag abzuschließen.

Den dieses Verhalten steht absolut konform zu der Verordnung.

dani

Offline RR-E-ft

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Neuer Liefervertrag Gas
« Antwort #4 am: 10. Januar 2007, 13:42:10 »
@dani

Niemand ist aufgefordert, einen neuen Vertrag zu schließen, wo bereits bisher schon ein Vertrag besteht.

Die bereits bestehenden Verträge haben weiter Gültigkeit, bis sie gekündigt werden.

So lange also der bisherige Vertrag nicht wirksam gekündigt ist, besteht für den Kunden keinerlei Handlungsbedarf.

 

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