mal ne frage allgemeiner art.
meine abschläge wurden nach der preiserhöhung zum 1.9. festgesetzt, daher vermute ich mal, dass die erhöhung auch tatsächlich in meine abschlagsberechnung eingeflossen ist.
wenn ich die (zu hoch festgesetzten) abschläge jetzt immer fleißig bezahle tritt ja eh eine überzahlung am ende der abrechnungsperiode ein. dann hat doch aber der EV meine kohle schon in der tasche. wie käme ich denn dann an die meiner meinung nach unbillige erhöhung? 13% hat mein EV erhöht, 2% anerkenntnis meinerseits wären daher 11% zuviel. müsste ich bei der jahresendabrechnung auf rückzahlung der 11% klagen? mit beweislastumkehr (ich muss die unbilligkeit nachweisen). oder wie mach ich das am günstigsten? der EV wird doch später erst recht nicht auf mich eingehen, er hat ja seine 11% zusätzlich schon im sack und ich daher imho kein druckmittel mehr..
mein EV weigert sich natürlich, die abschläge neu zu berechnen. ich habe für genau diesen fall angekündigt, dass ich mir für genau diesen fall (in ermangelung der mitarbeit des EV) vorbehalte, selbst den abschlag zu berechnen und diesen dann nur zu überweisen.
(jetziger abschlagsbetrag / 111 x 100)
vielen dank für hilfreiche antworten und vor allem an die vielen leute, die einem mit ihren ausführungen und erfahrungen weiterhin mut machen, das trotzdem alles durchzuziehen!