Schön, wenn man romantische Träume hat. :wink:
Schön gesagt. :wink:
Wie sollten die Stromversorger davon sichere Kenntnis gehabt haben?
Wenn sie diese gehabt hätten, welche Möglichkeiten hätten ihnen dann zur Verfügung gestanden, um sich zu wehren?
Da hatte ich einen Gedanken übersprungen und nicht geschildert.
Nachdem ein Kartell aufgeflogen und Strafverfahren eingeleitet worden sind, können die geschädigten Unternehmen aufgrund von Ermittlungsergebnissen davon erfahren, dass sie geprellt worden sind.
Als geschädigter Privatmensch wird man natürlich versuchen herauszufinden, um wieviel man von einem (inzwischen überführten) Unternehmen geprellt worden ist und mit dem Strafverfahren als Argument versuchen, Schadensersatz zu erhalten.
Ein abgezocktes EVU aber hat ja nicht einmal ein Interesse daran, genauer nachzuhaken, selbst wenn es könnte. Es hätte viel Aufwand dadurch und müssten einen eventuellen Schadensersatz auch noch an seine Kunden weitergeben.
Meine Anregung bezog sich darauf, in dieser Hinsicht Druck auf das EVU erzeugen zu können.
Aber ich ahne schon, dass ein solches Ansinnen wohl mindestens theoretisch aber sicherlich praktisch aussichtslos ist.
Gruss,
ESG-Rebell