Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Musterbrief

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energienetz:
Ja, ich bin der Schuldige, ich habe es schon geändert in § 315, so wie es auch in den Verordnungen in Bezug genommen wird. Habe dabei auch gefordert, dass die Kostenschlüsselung auf Verbrauchergruppen offengelegt wird.

cornulus:
Ich lese hier also, dass ich mich in diversen Schreiben im vergangenen Jahr fälschlicherweise auf den § 315 BGB Abs. 3 Satz 2 bezogen habe weil ich das Musteranschreiben verwendete. Und? Was passiert nun schlimmstenfalls vor Gericht?
Und sollte ich vielleicht vorsichtshalber noch ein Schreiben an den Versorger schicken in dem ich rückwirkend alle Preiserhöhungen in 2005 und 2006 nach § 315 BGB Abs. 3 Satz 1 oder besser einfach nur nach § 315 BGB wegen Unbilligkeit ablehne?

Grüße

cornulus

eislud:
@cornulus
Vor Gericht werden Sie schlimmstenfalls verlieren.  :lol:
Das aber wohl nicht, weil Sie in Ihren Briefen den falschen Satz des § 315 angegeben haben.
Ihre Briefe sollen doch zuerst mal nur die Billigkeit rügen. Das könnten Sie auch ohne die Angabe eines § tun. Sie könnten das auch auf einem Schmierzettel in ein oder zwei Sätzen tun. Hauptsache ist meines Erachtens nur, dass Sie zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie eben die Billigkeit rügen.
 
Meines Erachtens zählt bei einem Gerichtsverfahren letztlich das, was Sie bei einer Klageerwiederung und bei der Gerichtsverhandlung vorbringen.

Gruss eislud

Alan Shore:
Wie mir scheint, ist das Musterschreiben zur Jahresabrechnung aber nicht erneuert/erweitert/angepasst worden.

Passiert das noch?

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