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AGB in Energielieferungsverträgen
(1/1)
RR-E-ft:
In vielen Verträgen noch inzident enthalten "Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten im Übrigen die Bestimmungen der AVBGasV [also auch § 37 AVBV] entsprechend."
Aber was bedeutet nun die entsprechende Anwendung etwa des § 37 AVBGasV/ AVBEltV tatsächlich?
eislud:
Weiss nicht - was bedeutet sie denn?
taxman:
--- Zitat von: \"eislud\" ---Weiss nicht - was bedeutet sie denn?
--- Ende Zitat ---
Wenn es lustig ist interessiert es mich auch! :D
Grüße
gastrom:
@eislud,
@taxmann
Es könnte natürlich sein, dass es sich zumindest bei der AVBGasV vielleicht doch nur um einen Aprilscherz gehandelt hat, denn es hies da:
\"Diese Verordnung tritt am 1. April 1980 in Kraft.\"
(Ein Glück, dass es keiner gemerkt hat, wenn es denn wirklich einer war.)
Mit lustigen Grüßen
gastrom
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