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AGB in Energielieferungsverträgen
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			RR-E-ft:
			
			In vielen Verträgen noch inzident enthalten "Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten im Übrigen die Bestimmungen der AVBGasV  [also auch § 37 AVBV] entsprechend."
Aber was bedeutet nun die entsprechende Anwendung etwa des § 37 AVBGasV/ AVBEltV tatsächlich?
		
			eislud:
			
			Weiss nicht - was bedeutet sie denn?
		
			taxman:
			
			
--- Zitat von: \"eislud\" ---Weiss nicht - was bedeutet sie denn?
--- Ende Zitat ---
Wenn es lustig ist interessiert es mich auch!  :D 
Grüße
		
			gastrom:
			
			@eislud,
@taxmann
Es könnte natürlich sein, dass es sich zumindest bei der AVBGasV vielleicht doch nur um einen Aprilscherz gehandelt hat, denn es hies da:
\"Diese Verordnung tritt am 1. April 1980 in Kraft.\" 
(Ein Glück, dass es keiner gemerkt hat, wenn es denn wirklich einer war.)
Mit lustigen Grüßen
gastrom
		
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