Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: wie ist das bei Stadtwerken  (Gelesen 12126 mal)

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Offline KlausH

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wie ist das bei Stadtwerken
« am: 17. Dezember 2004, 19:58:38 »
Meine Frage wäre zu angekündigten Gaspreiserhöhungen unserer Stadtwerke in Homburg Saar folgende:
 
Eine  6,5 % Erhöhung wurde in der Presse  (redaktionell) angekündigt und begründet mit erhöhten Bezugspreisen!
 
Wenn das der Tatsache entspricht dürfte es den Stadtwerken ja relativ leicht fallen einen Nachweis zu führen weil die Preistreiberei  ja auf der nächsten Ebene stattfindet und belegbar ist.Ich fürchte dann greift  § 315 BGB nicht.  :?:  Auf das Verhältnis Gasversorger zu Stadtwerken habe ich ja keinen direkten Einfluß!
 
Haben jemand einen Tipp wie ich dem begegnen kann?

Gruß Klaus

Offline Cremer

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2004, 21:09:46 »
@KlausH

1.)
es ist unerheblich, was Ihr Versorger für eine Vertragsgestaltung mit seinem Vorlieferant hat. Hier geht es um Ihren Vertrag!

2.)
Widerspruch gemäß §315 BGB ab dem Tag der offiziellen Veröffentlichung (Tagespresse) einlegen und mal abwarten. Bei mir \"brütet\" die Stadtwerke Bad Kreuznach schon seit 4 Wochen über eine Antwort und die haben die Preise zum 1.10.04 \"nur\" um 2,49% angehoben, ich akzeptierte jedoch nur 2% :!:

weihnachtliche Grüße aus Bad Kreuznach
MFG
Gerd Cremer
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Offline KlausH

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2004, 15:13:38 »
Danke für die schnelle Antwort,

meine Befürchtung ist einfach dass die \"Billigkeit\" der Preiserhöhung begründet werden kann wenn  nachweislich der Bezugspreis der Stadtwerke entsprechend steigt?  Der Gasversorger macht dann seinen Reibach !

Jetzt muß aber erstmal die offizielle Veröffentlichung kommen.

Auch aus Homburg einen weihnachtlichen Gruß

KlausH

Offline Hennessy

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2004, 20:42:46 »
@KlausH

Die Befürchtung ist berechtigt. Hier im Forum weiß auch keiner, was Billigkeit und Angemessenheit bedeutet.

Der Widerspruch ist trotzdem erstmal die sichere Seite - die 6,5% werden (leider) für die Stadtwerke aber leicht nachzuweisen sein, da sie wahrscheinlich noch unter der tatsächlichen Bezugspreiserhöhung liegen.


Gruß

Offline energienetz

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2004, 13:38:45 »
Unmaßgeblich für die Billigkeit ist die subjektive Überzeugung des Leistungsbestimmungsberechtigten. Vielmehr muss sich die Billigkeit an objektiven Kriterien orientieren. Zu Berücksichtigen  ist die Leistung, deren Gegenwert ermittelt werden soll, ob sich die Leistungsbestimmung am Rahmen des in vergleichbaren Fällen üblichen hält. Außerdem muss die Leistungsbestimmung in konkreten Fall angemessen, sachlich begründet und persönlich zumutbar sein. Wird nur eines dieser Kriterien nicht erfüllt, so entspricht die Leistungsbestimmung nicht der Billigkeit iSv § 315.  Vgl. Braband: Strompreise zwischen Privatautonomie und staatlicher Kontrolle.

Offline Cremer

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #5 am: 19. Dezember 2004, 21:10:37 »
@KlausH

Noch ein Tip: Schreiben Sie mal Ihre zuständige Landeskartellbehörde, vermutlich beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit an und rügen Sie die Erhöhung. Man möge sich damit beschäftigen. Die erste Anwort des Ministeriums wird wohl sein, dass sie keine Verdachtsmomente für einen Preishöhenmissbrauch im Sinne des §19 Abs. 4 Nr. 2 feststellen.
Ein0 etwas schärferes Anwortschreiben sollte Ihrerseits folgen, worin Sie ggf. die Sachbearbeiter persönlich angreifen mit Verweis, dass sie ja, ich meine die Minister, die gewählten Vertreter des Volkes seien und mit dem Hinweis den nächsten Brief an den Minister zu richten. Dann können Sie sie aus der \"Deckung\" locken. Im günstigsten Fall erhalten Sie, wie bei mir bei in Rheinland-Pfalz, eine Bestätigung, dass die Stadtwerke eine marktbeherschende Stellung haben. Damit wäre der erste Schritt schon mal getan. :wink:

Übrigens, gehen Sie mal auf die Homepage des Ministeriums:  :shock: Pressemitteilung, dass das Ministerium den 4 Stromanbietern im Saarland die Preiserhöhungen genehmigt hat. Die Erhöhung beträgt 4% !!

http://www.wirtschaft.saarland.de/detail.html?mid=6849

Und das sei noch moderat zu den anderen Bundesländern :evil:

schöne Grüße aus Bad Kreuznach
MFG
Gerd Cremer
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Offline Hennessy

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2004, 08:59:16 »
@Cremer
@energienetz

Hier geht es um Gas !

Ist das denn so schwer zu akzeptieren, dass es zwar Unternehmen gibt, die mit beiden Energieträgern versorgen, die Preismechanismen und damit die Erhöhungen aber verschieden sind?

Gruß

Offline MartinG

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2004, 10:16:45 »
@Hennessy:

Wenn die Billigkeit der Gaspreiserhöhungen für die Gasversorger so leicht nachzuweisen sind, warum machen sie das dann nicht einfach? Die Kritik richtet sich ja genau gegen diesen Umstand: Vermutlich sind die Gaspreise leicht zu begründen, aber ein Nachweis erfolgt nicht, weill dann offensichtlich würde, welche absurden Gewinne durch die Monopolisten eingefahren werden.

Gruß
MG

Offline Hennessy

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #8 am: 20. Dezember 2004, 11:01:06 »
Wenn der Nachweis, dass die Bezugskosten ebenfalls um x,x Cent pro Kilowattstunde gestiegen sind (bitte nicht diese nichtssagende Prozentangabe!) ausreicht, wird jedes Versorgungsunternehmen den Nachweis antreten können.

Was dagegen kein Unternehmen machen wird (unabhängig von der Branche), ist mit dem Kunden und Richtern über die Angemessenheit der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Abschreibungen, Investitionen, Personalkosten zu diskutieren - das wird aber hier gefordert - sonst verstehe ich die Ausdrücke wie Abzocker, Wucherer etc. nicht so ganz, bei Leuten die keine Kenntnisse über Gasbezugsverträge haben.

Ich kann auch nicht mit diskutieren, ob und warum der Schrottpreis gerade die Rohstoffkosten für die Automobilindustrie hochtreibt. Was habe ich damit zu tun, wenn die Chinesen Schrott kaufen? Soll mir jetzt VW den Schrottpreis und die Kostenkalkulation offenlegen/nachweisen, weil ich ein Auto bestellt habe?

Offline MartinG

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #9 am: 20. Dezember 2004, 14:06:02 »
Zitat von: \"Hennessy\"
Was dagegen kein Unternehmen machen wird (unabhängig von der Branche), ist mit dem Kunden und Richternüber die Angemessenheit der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Abschreibungen, Investitionen, Personalkosten zu diskutieren - das wird aber hier gefordert - sonst verstehe ich die Ausdrücke wie Abzocker, Wucherer etc. nicht so ganz, bei Leuten die keine Kenntnisse über Gasbezugsverträge haben.


Es gibt einen heftigen Unterschied zwischen Monopolen und der Marktwirtschaft - ein Monopolist muss kontrolliert werden, weil es keine Alternativen gibt.

Zitat
Ich kann auch nicht mit diskutieren, ob und warum der Schrottpreis gerade die Rohstoffkosten für die Automobilindustrie hochtreibt. Was habe ich damit zu tun, wenn die Chinesen Schrott kaufen? Soll mir jetzt VW den Schrottpreis und die Kostenkalkulation offenlegen/nachweisen, weil ich ein Auto bestellt habe?


Nein, weil es ja jedem freisteht, ein Auto einer anderen Marke zu kaufen, wenn ihm der VW zu teuer erscheint. Das ist bei Erdgas nicht der Fall. Ich kann bei meinem Gasversorger Gas kaufen, oder ich kaufe eben kein Gas.

Gruß
MG

Offline Hennessy

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #10 am: 20. Dezember 2004, 21:01:53 »
Dann auf ins Staatsmonopol mit festgesetzten Preisen - alles andere ist bei so einer Einstellung Augenwischerei !

Freie Marktwirtschaft ist mit solchen Forderungen jedenfalls nicht vereinbar. Da gefällt mir die Vorgehensweise der Trennung des (natürlichen) Netzmonopols und des Vertriebes nach dem neuen EnWG wesentlich besser.

Fragen am Rande: Die Energiepreise, über die hier so heftig gestritten wird, hatten wir vor 4 bzw. 5 Jahren schon einmal - was ist inzwischen mit den anderen Lebenshaltungskosten passiert? Ist Monopol immer Abzocke - wenn ja, wieso fällt es dann den Verbraucherverbänden und dem Bund der Energieverbraucher erst jetzt auf?
 
Wünsche trotzdem Lametta und Licht am Weihnachtsbaum

 :idea:

Offline energienetz

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wie ist das bei Stadtwerken
« Antwort #11 am: 23. Dezember 2004, 10:13:41 »
hallo, schaun Sie doch mal in die Energiedepesche rein, die vor 15 Jahren erschienen sind: Energiedepesche Nr. 10 aus 1990: Folgen die Gaspreise den Ölpreisen, dann müssen sie diese Talfahrt zeitlich verzögert nachmachen und in den nächsten sechs Monaten fallen und nicht steigen. Verbraucher und Öffentlichkeit sollten die Gasversorger deutlich an die selbsteingegangenen Verpflichtungen zur Preissenkung erinnern....usw usw. ohne Ende seit 14 Jahren !!!!

 

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