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Autor Thema: schock bei der abrechnung  (Gelesen 16696 mal)

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Offline eislud

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schock bei der abrechnung
« Antwort #15 am: 03. Januar 2007, 20:50:18 »
@Cremer
Zitat von: \"@Cremer\"
Es ist der Grundversorungstarif für Strom, deshalb gilt die neue StromGVV auch ohne weiteren Hinweis seitens des Versorgers, sieh Thread von H. Fricke. AStandpunkt von RuRo stimmt nicht.
Das erscheint mir so nicht korrekt. Die StromGVV sollte erst nach öffentlicher Bekanntgabe durch den Versorger Bestandteil der Grund- und Ersatzversorgungsverträge werden. Außerdem sollte dies auch auf der Internetseite des Versorgers veröffentlicht werden.

Zumindest ist auf die schnelle keine derartige Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadtwerke Homburg ( http://www.stadtwerke-homburg.de) zu finden.
Vielmehr wird hier noch auf die AVBEltV verwiesen.
http://www.stadtwerke-homburg.de/vertrieb/strom/downloads.php

Ein entsprechender Wiederspruch müßte demzufolge mit Verweis auf AVBEltV § 30 erfolgen.

Gruss eislud

Obwohl tatsächlich vieles dafür spricht und es zudem auch im Grunde meine Meinung ist, "dass sich Nichtjuristen tunlichst mit Einschätzungen zur Rechtslage zurückhalten"(1) sollten, halte ich mich trotzdem häufig nicht daran, weil ich regelmäßig mehr aus Fehlinterpretationen lerne als ohne sie. Ich hoffe nur, dass man mich auch auf Fehler hinweist.
 :lol:
(1) RR-E-ft,  neue Bedingungen??  

Offline bienenblues

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schock bei der abrechnung
« Antwort #16 am: 13. Januar 2007, 00:30:18 »
Das bringt nun nichts für das aktuelle Problem, aber ich schreibe mir alle 4 bis 8 Wochen die Verbrauchsdaten für Wasser, Strom und Gas auf. So behalte ich den Überblick über meine Verbräuche.

 

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