Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: schock bei der abrechnung  (Gelesen 16808 mal)

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Offline tassilo3001

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schock bei der abrechnung
« am: 30. Dezember 2006, 19:05:37 »
hallo
heute kam unsere stromabrechnung (stadtwerke homburg) und der schock
20.000 Kwh 1500€ nachzahlung
fast das doppelte des vorjahres
fakten
wir wohnen im eigenen 1familienhaus 100m2
kaum neues zu den vorjahren
terrarium wurde gegen ein größeres getauscht (hat aber nur tagestemp. von 25C)
kühltruhe ist neu (die alte war 20Jahre alt)
was ein rechter stromfresser ist ist mein 1000liter aquarium daher habe ich die 10.000kwh verbrauch der letzten jahre als realistisch gehalten
wir heizen mit öl auch dasd wasser wird darüber erwärmt
das problem ist die abgelesenen zählerstände stimmen
kann es ein defekt des zählers sein oder gibts es ein defekt eines gerätes was diesen stromverbräuch erklären kann
ich werde nach den feiertagen einspruch gegen die rechnung einlegen
muß ich diese rechnung auf jeden fall bezahlen oder gibt es ein urteil wonach bei einer normalen 2 personenfamilie ein solcher verbrauch unmöglich ist??

Offline HHeinz

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schock bei der abrechnung
« Antwort #1 am: 31. Dezember 2006, 01:29:21 »
Ich hatte bei mir einen Zählersprung von 10.000 kw/h. Der Ferkel ist von 49.999 gleich auf 60.000 gehüpft und hat mir dadurch auch einen Geisterverbrauch von 10.000 kw/h beschert.
Eine Beweisführung erwies sich leider als schwierig.
Aber Sie sollten zuerst den aktuellen Verbrauch ermitteln. Einfach Tageswerte über einen kurzen Zeitraum notieren und möglichst mit einem Messgerät (gibt es für wenig Geld im Elektrohandel) den großen Verbrauchern auf die Spur kommen. Dann hochrechnen ob vielleicht der Verbrauch doch verursacht wurde.
Unmöglich ist der Verbrauch bei einem Haus leider nicht. Man braucht nur einige Zeit Heizstrahler laufen lassen und der Stromzähler läuft heiß.
Einen Gerätedefekt kann man eigentlich ausschließen da ein Verbraucher der soviel Strom zieht eigentlich auffällig wird.
Es habe allerdings mit einem halben Ohr gehört das in den neuen Verordnungen bei einer unerklärlichen Verdoppelung des Verbrauches ggü. den Vorjahreswerten die Rechnung angezweifelt werden kann und dadurch bis zur endgültigen Klärung nicht fällig ist (Vorsicht das ist gefährliches Halbwissen).

Offline Cremer

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schock bei der abrechnung
« Antwort #2 am: 31. Dezember 2006, 10:31:53 »
@tassilo3001
@HHeinz,

Im § 17 Zahlung, Verzug, Abs (1) Nr. 2 a) der Strom GVV ist dies geregelt.

Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
2a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist
.

@tassilo3001
ich würde zunächst mal prüfen ob dies gegenüber dem letzten Abrechnungszeitraum so ist.

Wenn positiv, dann schriftlich Widerspruch unter dem Bezug auf § 17 Abs (1) Nr. 2a) der StromGVV einlegen.

ob das Aquarium ein Stromfresser ist, läßt sich durch eine Leistungsbilanz ermitteln. Leistung von Pumpe, Licht, Heizung etc addieren und auf 24 Stunden bzw. x365 Tage auf das Jahr hochrechnen.

Kochen Sie elektrisch?
Warmwasserbereitung über Ölheizung oder elektr. Boiler/Durchlauferhitzer?

Ich habe z.B. ca. 4000 kwh jährlich bei 2 Personenhaushalt (Gasheizung, mit Warmwasser und Kochen) mit Waschmasch, Spülmasch und teilweise Trockner.

Also machen Sie eine Leistungsbilanz indem Sie täglich zur gleichen Zeit den Zählerstand aufschreiben und den Verbrauch ermittlen. Dies dann über ca. 1 Woche beobachten, damit auch die höheren Tagsleistungsintervalle von Waschmasch, Spülmasch. etc. mit erfasst werden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline tassilo3001

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schock bei der abrechnung
« Antwort #3 am: 31. Dezember 2006, 11:36:29 »
hallo
wir wohnen in unserem haus seit 2000 der stromverbrauch ist konstant in den jahren um die 10000kwh
das aquarium frißt strom das weiß ich aber es ist seit 5 jahren da
wir waschen im schnitt 2 maschine wäsche pro woche
benutzen den trockner nur wenn nötig zum antrocknen aber nicht bei jeder wäsche
wir kochen fast nie die woche über entweden brote oder ein schnellgericht in der mikrowelle
samstag und sonntag essen wir bei den eltern
ich hatte dieses jahr mit einer kostensenkung gerechnet da wir alle lampen durch sparlampen getauscht haben und bei strahlern mit mehreren lampen etliche entfernt haben
die 20 jahre alte kühltruhe wurde durch eine neue ersetzt und auch die aquariumpumpen und lüfter wurden durch sparsamere getauscht
das aquarium steht im wintergarten und wird durch die raumtemparatur nur 6 monate im jahr geheizt
ich denke wirklich das es ein defekt des zählers war das dieser von 59999auf 70000 kwh gesprungen ist
meine frage ist dieser defekt durch einen fachmann leicht feststellbar oder habe ich da auch auf den guten willen meines energielieferanten zu hoffen

Offline tassilo3001

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schock bei der abrechnung
« Antwort #4 am: 31. Dezember 2006, 11:39:32 »
was ichg vergessen hatte im jahr 2000 wurde eine neue heizanlage eingebaut extrem sparsam über die wir alle räume heizen also keine externen strahler oder dergleichen
auch das warmwasser kommt über die heitung
auch sind wir mit den ölverbrauch sehr sparsam und haben kaum eine winter zimmertemparatur von 19C jediglich morgends im bad etwas mehr wur duschen beide morgends nur kurz und baden fast nie

Offline eislud

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schock bei der abrechnung
« Antwort #5 am: 31. Dezember 2006, 14:51:22 »
Zitat von: \"@Cremer\"
Im § 17 Zahlung, Verzug, Abs (1) Nr. 2 a) der Strom GVV ist dies geregelt.

Ergänzend wäre zu bemerken, dass die Strom GVV nicht in jedem Fall gilt. Hier wäre dann gegebenenfalls noch zu prüfen, ob es sich um einen Tarifvertrag oder um einen Sondervertrag handelt.
Die Strom-GVV sind nur auf Vertragsabschlüsse nach dem 12.07.05, sofern diese nicht vor dem 08.11.06 beendet worden sind, anwendbar.
Heißt im Klartext: Für Altverträge gelten weiterhin die AVBEltV.
...
Auf Sondervertragskunden finden die GasGVV und StromGVV keine Anwendung.

Ergänzend wäre vielleicht noch zu bemerken, dass die Strom GVV unter Umständen auch für alte Tarifverträge gilt, sofern dies öffentlich bekanntgemacht wurde.
Zitat von: \"RR-E-ft 11.12.2006 23:07 http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2387\"
Bei Kunden in der Grundversorgung werden die Verträge einfach durch öffentliche Bekanntmachung an die neue GasGVV angepasst. Eines Anerkenntnisses des Kunden in der Grundversorgung berdarf es dafür wahrlich nicht.

Offline tassilo3001

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schock bei der abrechnung
« Antwort #6 am: 31. Dezember 2006, 16:06:19 »
ich habe einfach mal eine andere probe gemacht
ich habe den verbrauch vom ablesetag (05.11.)bis heute gemessen sind 1384kwh in 2 monaten ergibt mal 6 einen jahresverbrauch von 8304kwh
was ich als realistisch betrachte obwohl die wintermonate eigentlich strom intesiver sein müßte aufgrund des höheren verbrauchs durch licht und das heizen ders aquariums im winter
ist das nicht schon als hinweis eines zählerdefekts anzusehen oder will mir mein stromversorger unterstellen ich würde im sommer etwas betreiben was einen verbrauch von über 10000kwh hat?

Offline Cremer

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schock bei der abrechnung
« Antwort #7 am: 31. Dezember 2006, 17:01:23 »
@tassilo3001,

Der Verbrauch von um die 8-9.000 kwh finde ich o.k.

Ich rate also zum Widerspruch, mit Verweis auf § 17 der StromGVV. Mal sehen, wie sich der Versorger possitioniert.

Nennen Sie ihm Ihre jährlichen Verbrauchsdaten von 2000 bis heute.
Stellen Sie sich auf den Standpunkt, dass die Angabe in der Rechnung falsch ist.
Machen Sie gegenüber dem Versorger keine Spekulationen "der Zähler hat falsch gezählt" oder "Die Ablesung war falsch".
Abwarten, der Versorger soll Ihnen Gründ nennen.
Sagen Sie nur Sie können sich den doppelten Verbrauch nicht erklären bei gleichbleibendem Verbrauchsverhalten.

@eislud,

Es ist der Grundversorungstarif für Strom, deshalb gilt die neue StromGVV auch ohne weiteren Hinweis seitens des Versorgers, sieh Thread von H. Fricke. AStandpunkt von RuRo stimmt nicht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline HHeinz

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schock bei der abrechnung
« Antwort #8 am: 01. Januar 2007, 19:03:40 »
Zitat von: \"tassilo3001\"

meine frage ist dieser defekt durch einen fachmann leicht feststellbar oder habe ich da auch auf den guten willen meines energielieferanten zu hoffen

Ein Fachmann kann diesen Fehler eigentlich gar nicht feststellen da dazu der Zählerstand manipuliert werden muß. Bei mir ließ sich der Fehler leider auch nicht reproduzieren. Ich habe den Zähler damals überprüfen lassen (ohne Befund). Zählersprünge sind allerdings gar nicht Bestandteil der offiziellen Befundprüfung. Seltsamerweise konnte ich aber meinen Zähler durch leichte Schläge auf das Gehäuse rotieren lassen wie einen Merkur Geldautomaten.
Obwohl die Sache für mich persönlich gut ausgegangen ist bin ich weiterhin sehr unglücklich über die laschen Vorschriften bei den Zähleinrichtungen.
@Cremer
Danke für den Hinweis.

Offline Cremer

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« Antwort #9 am: 02. Januar 2007, 11:18:19 »
@HHeinz,

ob ein Fachmann diesen Fehler feststellen kann, mag ich bezweifeln.

denkbar wäre, weil ein 10.000er Sprung recht selten bei nur ca. 4000 kWh Jahresverbrauch vorkommt, möglich.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Schwalmtaler

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schock bei der abrechnung
« Antwort #10 am: 02. Januar 2007, 12:56:22 »
Hallo tassilo3001,

wer hat den Zählerstand abgelesen, Sie oder ein Angestellter des Versorgers?
Wann war die vorletzte Ablesung (zur Jahresabrechnung 2005 oder gab es noch eine)?
Kann ggf. eine Fremdentnahme stattgefunden haben (über eine nicht abschaltbare Garten- oder Garagensteckdose z.B.)?
Neben der Jahresverbrauchstabelle von 2000 bis 11/06 würde ich auch den aktuellen Stand mitteilen und ihre entsprechende Hochrechnung (8.xxxkwh).
Im Widerspruchsschreiben auf einen entsprechenden Zahlungsaufschub bis zur Klärung hinweisen. Dann auf deren Antwort warten.

In der Zwischenzeit vielleicht schonmal Kontakt zur Verbraucherzentrale herstellen und nach einem Anwalt für Energierecht umschauen, um ggf später schnell reagieren zu können.

Viel Erfolg und halten Sie uns bitte hier auf dem Laufenden

Schwalmtaler

Offline tassilo3001

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schock bei der abrechnung
« Antwort #11 am: 02. Januar 2007, 13:49:13 »
hallo
die stände werden bei uns jedes jahr im november abgelesen immer der gleiche zeitraum
ich richtigkeit der angaben wurden auch immer von uns geprüft da wir niemanden allein in unseren keller lassen und der zugang zu den zählern etwas zugestellt ist
ein zugriff durch die nachbarn über den garten kann ich so ziemlich ausschließen

Offline Cremer

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schock bei der abrechnung
« Antwort #12 am: 02. Januar 2007, 13:55:36 »
@tassilo3001

ca. 10.000 bis 12.000 kWh mehr würde einen Stromverbrauch von ca. 27 bis 32 KW pro Tag bedeuten, bedeutet ca. 1,1 bis 1,4 KW ständige (konstante) Leistungsentnahme rund um die Uhr (24 Stunden)
MFG
Gerd Cremer
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Offline tassilo3001

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« Antwort #13 am: 02. Januar 2007, 15:50:52 »
nachdem der versprochene rückruf der stadtwerke heute nicht erfolgt ist
habe ich der abrechnung heute schriftlich mit berufung auf §17 widersprochen die nachzahlung rückbuchen lassen und der neuen abschlagszahlung widersprochen
und mitgeteilt das bis zur klärung weiterhin die abschlagszahlung von 2005 als grundlage überwiesen wird
bin auf eine reaktion der stadtwerke gespannt

Offline Schwalmtaler

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schock bei der abrechnung
« Antwort #14 am: 02. Januar 2007, 21:44:36 »
Haben die Stadtwerke eine Einzugeermächtigung? wenn ja, auf den gewünschten Betrag beschränken (schriftlich und Kopie an Bank!!!)

 

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