Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung

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eislud:

--- Zitat ---Zählerstand selber ablesen
Ab 2007 gilt höhere Mehrwertsteuer - Zwischenstand des Verbrauchs dem Versorger melden
--- Ende Zitat ---
http://www.landeszeitung.de/start.phtml?fdat=result&idx=395727&tid=5&ir=lok

Cremer:
@eislud,

war hier schon bereits ein Thema gewesen.

Sicherheitshalber sollte man den Zählerstand ablesen und dies dem Versorger mitteilen.

Erst recht angebracht ist dieses Vorgehen, wenn der Abrechnungszeitraum nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.

Ingo K.:
Die Ablesung zum Jahreswechsel 06/07 habe ich versäumt. Neben der Mwst-Erhöhung trat zum 1.1.2007 auch noch eine Tariferhöhung in Kraft. Bei der Jahresabrechnung (Strom) stelle ich nun fest, dass das EVU (ELE) den Verbauch nicht gleichmäßig auf die beiden Perioden verteilt hat, sondern einen unverhältnismäßig größeren Anteil über den im Jahr 2007 geltenden höheren Preis abrechnet. Zur Verdeutlichung gebe ich mal vereinfachte "Planzahlen" an:

Abrechnungszeitraum umfasst 360 Tage
davon: 270 Tage in 2006, 90 Tage in 2007
Verbrauchsmenge: 1000 kWh

Ich bin der Meinung, mangels Zwischenablesung müßten 750 kWh mit dem 2006 geltenden Preis abgerechnet werden und 250 kWh mit dem Preis von 2007. Das EVU hingegen nimmt eine andere Verteilung der Verbrauchsmenge vor: 700 kWh in 2006, 300 kWh in 2007. Dadurch fällt die Abrechnungsbetrag natürlich höher aus, da eine größere Verbrauchsmenge mit dem höheren Preis abgerechnet wird.

Darauf habe ich das EVU schriftlich hingewiesen und um eine Korrektur der Rechnung gebeten. Die Antwort: "Ändern sich während des Abrechnungsjahres die Preise ..., wird der Stromverbrauch unter Zugrundelegung des Standardlastprofils, welches vom Netztbetreiber dem Lieferanten vorgegeben wurde maschinell abgegrenzt. Das Lastprofil zeigt die Leistungsaufnahme eines typischen Haushaltstarifkunden über einen bestimmten Zeitraum. Hierfür wird der Verbrauch über mehrere Jahre hinweg bemessen und statistisch ausgewertet. ... Im Nachhinein können wir keine Korrekturen mehr vornehmen."  Weitere Erläuterungen werden nicht gemacht.

Wie ist nun die Rechtslage? Muß man den höheren Betrag zahlen?

Natürlich verteuert sich die einzelne Jahresrechnung bei vorliegenden Abrechnungsmethode nur um eine handvoll Euro. Das EVU hingegen "erwirtschaftet" durch die Abgrenzung in einer Großstadt - problemlos und von den meisten unbemerkt - einige hunderttausend Euro zusätzlich ...

mfg

Netznutzer:
Hallo Ingo,

ich habe mal deine Werte durch ein SLP-Programm laufen lassen, ist aber etwas ungenau, da ich nicht die gleichen Angaben habe, wie dein EVU. 1000 kWh, SLP H0 (Haushalt), vom 01.04.06 - 31.03.07 in NRW ergeben bis zum 31.12.06 714,54 kWh, bis zum 31.03.07 284,04 kWh.

Wenn du es ganz genau wissen willst, schreibe die genauen Zeiträume/Mengen/Bundesland ins Forum, dann lasse ich\'s noch einmal durchlaufen.

Gruß

NN

Ingo K.:
Hallo Netznutzer,

zunächst danke für die Antwort. Die exakte Werte sind 7.3.06 bis 3.3.07 und 1900 kWh. Haushalt und NRW sind zutreffend. Mit "SLP" kann ich gar nichts anfangen.

Aaaber: In erster Linie geht es mir darum, zu erfahren, warum und nach welchen Kriterien eine solche ungleichmäßige Verteilung des Jahresverbrauchs auf die Monate vorgenommen wird. Und: ist dies zulässig? Warum entfällt nicht auf jeden Monat ein Zwölftel, sondern auf manche Monate mehr, auf andere weniger? Der Energiebedarf für Heizzwecke unterliegt abhängig von der Jahreszeit starken Schwankungen, der Stromverbrauch jedoch nicht.

vg

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