Energiepreis-Protest > Stadtwerke Gütersloh
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
Kokuna:
Zum neuen Jahr wird mir nun mitgeteilt, dass mein Stromanbieter die Strompreise von 12,97 ct./kWh auf 14,89 ct./kWh netto erhöhen wird. (Grundpreis bleibt bestehen)
Bisher hatte ich den Gaspreisen des selben Anbieters erfolgreich widersprochen, d.h. ich zahle die Gaspreise von Sept. 04, ohne dass mir mein Versorger Mahnungen oder sonstige Briefe schickt.
Da dies so gut klappt, nun meine Frage: Kann ich die ganze Chose nun auch für Strom durchziehen oder ist es für mich günstiger, einfach zu yellow zu wechseln, um der Stromerhöhung zu entgehen?
Sollte ich gegen Strom genauso widersprechen können, kann ich hier das selbe Musterschreiben verwenden? Und kann mir, wenn ich jetzt erst auf eine Stromerhöhung reagiere, dies zur Last gelegt werden, da ich ja die Strompreise für 2006 bisher akzeptiert habe?
Fragen über Fragen.
Vielleicht antwortet mir jemand kurz, wenn möglich noch vor dem 31.12.
Vielen Dank im voraus.
LG- Kokuna
RR-E-ft:
@Kokuna
Als Stromtarifkunde kann man den neuen Gesamtpreis bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig rügen.
Die Tarife werden insgesamt neu festgelegt und bekannt gegeben und unterliegen als einseitige Leistungsbestimmungen der Billigkeitskontrolle vgl. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV.
Durch die bisherigen Zahlungen wurden die bisherigen Tarifpreise nicht anerkannt und bleiben weiter insgesamt der Billigkeitskontrolle unterworfen (vgl. BGH NJW 2003, 1449; siehe auch LG Gera Beschluss v. 08.11.2006 und LG Koblenz, Urteil v. 21.11.2006 - 4 HK.O 113/06 - letzteres leider immer noch unveröffentlicht).
Als Stromsondervertragskunde wird man die Frage zu stellen haben, ob es überhaupt eine gem. § 307 BGB wirksame Preisanpassungsklausel gibt, welche zu einer Preiserhöhung berechtigen kann. Gibt es eine solche nicht, sind einseitige Preisänderungen im laufenden Vertrag ausgeschlossen (siehe LG und AG Leipzig sowie LG Itzehoe).
Für beide Fragen kommt es auf eine Monopolstellung überhaupt nicht an.
Das gilt für alle Energielieferungsverträge im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas.
Es macht also keinen Unterschied.
Cremer:
@kokuna,
Bei einem Wechsel zu Yello werden Sie Sondervertragskunde. Bei einem Widerspruch werden Sie gekündigt und an den örtlichen Netzbetreiber zurückgegeben.
Deshalb am besten gleich da bleiben und gegen die Erhöhungen seit Sept. 2004 Widerspruch einlegen.
Kokuna:
Herzlichen Dank an RR-E-ft und an Cremer für die Antworten. Das war mir eine große Hilfe!
Ich werde dann mal widersprechen. Bin ja inzwischen in Übung ;-)
LG und einen guten Rutsch wünscht Kokuna
RR-E-ft:
@Cremer
Der Energieverbraucher ist doch kein Leibeigener, der zurück gegeben werden könnte.
Wenn der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wird, hat man die Möglichkeit, sich einen anderen Stromlieferanten zu suchen.
Findet man keinen anderen oder entscheidet man sich für keinen anderen, so gelangt man zurück in die Grundversorgung.
Das liegt aber nicht daran, dass man zurückgegeben wurde wie ein nicht gewolltes/ gebrauchtes Weihnachtsgeschenk.
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