Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreiserhöhung zum 01.01.2007  (Gelesen 9445 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Kokuna

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 22
  • Karma: +0/-0
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« am: 28. Dezember 2006, 13:25:13 »
Zum neuen Jahr wird mir nun mitgeteilt, dass mein Stromanbieter die Strompreise von 12,97 ct./kWh auf 14,89 ct./kWh netto erhöhen wird. (Grundpreis bleibt bestehen)

Bisher hatte ich den Gaspreisen des selben Anbieters erfolgreich widersprochen, d.h. ich zahle die Gaspreise von Sept. 04, ohne dass mir mein Versorger Mahnungen oder sonstige Briefe schickt.
Da dies so gut klappt, nun meine Frage: Kann ich die ganze Chose nun auch für Strom durchziehen oder ist es für mich günstiger, einfach zu yellow zu wechseln, um der Stromerhöhung zu entgehen?
Sollte ich gegen Strom genauso widersprechen können, kann ich hier das selbe Musterschreiben verwenden? Und kann mir, wenn ich jetzt erst auf eine Stromerhöhung reagiere, dies zur Last gelegt werden, da ich ja die Strompreise für 2006 bisher akzeptiert habe?

Fragen über Fragen.

Vielleicht antwortet mir jemand kurz, wenn möglich noch vor dem 31.12.
Vielen Dank im voraus.

LG- Kokuna

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2006, 13:38:10 »
@Kokuna

Als Stromtarifkunde kann man den neuen Gesamtpreis bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig rügen.

Die Tarife werden insgesamt neu festgelegt und bekannt gegeben und unterliegen als einseitige Leistungsbestimmungen der Billigkeitskontrolle vgl. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV.

Durch die bisherigen Zahlungen wurden die bisherigen Tarifpreise nicht anerkannt und bleiben weiter insgesamt der Billigkeitskontrolle unterworfen (vgl. BGH NJW 2003, 1449; siehe auch LG Gera Beschluss v. 08.11.2006 und LG Koblenz, Urteil v. 21.11.2006 - 4 HK.O 113/06 - letzteres leider immer noch unveröffentlicht).


Als Stromsondervertragskunde wird man die Frage zu stellen haben, ob es überhaupt eine gem. § 307 BGB  wirksame Preisanpassungsklausel gibt, welche zu einer Preiserhöhung berechtigen kann. Gibt es eine solche nicht, sind einseitige Preisänderungen im laufenden Vertrag ausgeschlossen (siehe LG und AG Leipzig sowie LG Itzehoe).

Für beide Fragen kommt es auf eine Monopolstellung überhaupt nicht an.


Das gilt für alle Energielieferungsverträge im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas.

Es macht also keinen Unterschied.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2006, 15:03:41 »
@kokuna,

Bei einem Wechsel zu Yello werden Sie Sondervertragskunde. Bei einem Widerspruch werden Sie gekündigt und an den örtlichen Netzbetreiber zurückgegeben.

Deshalb am besten gleich da bleiben und gegen die Erhöhungen seit Sept. 2004 Widerspruch einlegen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Kokuna

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 22
  • Karma: +0/-0
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2006, 15:18:10 »
Herzlichen Dank an RR-E-ft und an Cremer für die Antworten. Das war mir eine große Hilfe!

Ich werde dann mal widersprechen. Bin ja inzwischen in Übung ;-)

LG und einen guten Rutsch wünscht Kokuna

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2006, 17:35:08 »
@Cremer

Der Energieverbraucher ist doch kein Leibeigener, der zurück gegeben werden könnte.

Wenn der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wird, hat man die Möglichkeit, sich einen anderen Stromlieferanten zu suchen.

Findet man keinen anderen oder entscheidet man sich für keinen anderen, so gelangt man zurück in die Grundversorgung.

Das liegt aber nicht daran, dass man zurückgegeben wurde wie ein nicht gewolltes/ gebrauchtes Weihnachtsgeschenk.

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #5 am: 01. Januar 2007, 19:09:26 »
@RR-E-ft

... obwohl man sich manchmal des Eindruckes nur schwer erwähren kann, das es so ist.

Wobei "Cremers" Formulierung vielleicht nur etwas unglücklich gewählt war. Wir wissen aber alle, was gemeint ist.

Ich wünsche Ihnen ein gutes und erfolgreiches 2007.


Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #6 am: 02. Januar 2007, 16:56:37 »
Ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2007 allen hier im Forum.

Zuweilen werden Energieverbraucher bzw. die Vertragsverhältnisse mit diesen doch immer noch verkauft/ verpachtet:

http://www.kgn.de/

Da wird man als Kunde gar nicht erst gefragt.

Wenn man als Kunde selbst verpachtet wird, fühlt man sich bei seinem bisherigen Vertragspartner selbstredend geborgen und sicher.

Die Stadtwerke Jena-Pößneck sollen z. B. ihren Kundenstamm bezüglich der Stromversorgung an E.ON verpachtet haben.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #7 am: 02. Januar 2007, 23:17:08 »
@Fricke,

was ist denn das für eine Verlinkung ?

Da kommt ja die Seite von E.on Bayern hoch. Klickt man zu, ist man wieder bei KGN :?:

Was gilt denn jetzt? :shock:
Gibt es die KGN nicht mehr :?:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #8 am: 03. Januar 2007, 07:32:17 »
Zitat von: \"Cremer\"

Da kommt ja die Seite von E.on Bayern hoch. Klickt man zu, ist man wieder bei KGN :?:

Was gilt denn jetzt? :shock:
Gibt es die KGN nicht mehr :?:


@Cremer,

das ist ein sogenanntes Popup-Fenster, geschaltet für Werbe- oder Informationszwecke. Nichts ungewöhnliches. :)

Ist aber sehr ungünstig gewählt, um hier die Kunden zu informieren, dass die KGN jetzt zu EON gehört. Um dies zu sehen, muss man extra den Popup-Blocker ausschalten.

@RR-E-ft ,

auch Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Neues Jahr :)

und allen anderen natürlich auch :lol:

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #9 am: 03. Januar 2007, 13:00:22 »
@Cremer

Mich hatte weniger die Technik der Verlinkung denn der Inhalt der angezeigten Seiten interessiert.

Aus diesem ergibt sich, dass es die KGN noch gibt, diese jedoch die Kunden an E.ON verpachtet hat.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #10 am: 03. Januar 2007, 13:27:23 »
@Fricke,

so sehe ich das auch,  :wink:
stellt sich aber denoch die Frage, ob es die KGN noch gibt oder besser:

was gilt jetzt :?:

Verunsicherung der Kunden. :(

Welchen Vertragspartner haben die Kunden jetzt, also E.on Bayern :evil:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreiserhöhung zum 01.01.2007
« Antwort #11 am: 03. Januar 2007, 16:30:18 »
@Cremer

Zitat
was gilt jetzt  


Die Frage stellte sich für mich nicht, hat mich überhaupt nicht interessiert.

Am besten wäre es ggf.,  KGN- Kunden ausfindig zu machen, anzurufen, alle Vertragsunterlagen zufaxen zu lassen und sich ein eigenes Bild darüber zu verschaffen und zu fragen, wie verunsichert die Kunden sind.

(Nicht wirklich, oder?)

Mit Wirkung zum 01.01.1997 ist die KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH als 100%iges Tochterunternehmen der Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg, gegründet worden. Die bis dahin von der FGN direkt versorgten Städte und Gemeinden werden seit dieser Zeit von der KGN mit Erdgas beliefert.



Warum sollte der ggf. neue Vertragspartner schlechter sein denn der vorherige?

E.ON Bayern betreibt - soweit bekannt -  keine unrentblen Parkhäuser usw. und kündigt auch keinen Energieclub, hat aber Sozialtarife beim Strom im Angebot.

Es ging lediglich darum, dass einige Versorger ihren Kundenstamm verpachten und auch das führte schon ziemlich weit weg vom eigentlichen Thema.

Ich habe bisher nur davon gehört, dass E.ON ganze Kundenstämme anderer Unternehmen für sich gepachtet hat, was da keinen Sinn macht, wo die Kunden eigentlich wechseln könnten, wenn sie wollten (Strombereich).

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz